Waffenrecht- im Garten schießen erlaub?

Hallo,

vielleicht kennt sich hier jemand im Waffenrecht genauer aus.

Unser Nachbar (über 80) läuft jetzt im Sommer wieder häufiger mit seinem Gewehr (ich vermute Luftgewehr) im Garten herum.

Er sitzt oft auf seiner Terasse und schießt Vögel in seinem Kirschbaum ab (die Entfernung Terasse-Kirschbaum ist in etwa die gleiche wie von der Terasse bis zu unserem Sandkasten).

Leider ist die Vorgeschichte schon nicht so schön, er möchte nicht, dass unsere Kinder in unserem Garten spielen und macht des Öfteren Gesten wie z.B. Vogel zeigen etc.

Ich versuche das alles bisher zu ignorieren.

Er hat noch nie auf uns gezielt oder geschossen, aber ich habe mittlerweile Sorge, meine Kinder im Garten spielen zu lassen.

Darf er in seinem Garten schießen, wenn er von dort aus aus Versehen auch in unseren Garten schießen könnte (er müsste ja nur stolpern und dabei das Gewehr verreissen)?

Wir haben gestern die Polizei angerufen und auf der Wache nachgefragt. Von dort wurde ein Streifenwagen geschickt, aber ich weiß natürlich nicht, was dabei herausgekommen ist.

Kennt sich von euch jemand damit aus?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

VG
Amelily



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Waffenrecht? Hier solltest du eher nach Tierschutz fragen. Niemand hat das Recht, ein Tier ohne Grund zu töten. Da ist es egal, ob er Vögel mit einem Luftgewehr abknallt oder mit steinen bewirft, oder sonst was.

Abgesehen davon darf er natürlich nicht rumballern, wenn die Gefahr besteht, dass er auch euren Garten beschießt.

Gruß
Salat

3

Eine kleine Korrektur:

Er schießt auf Vögel in seinem Kirschbaum. Getroffen hat er wahrscheinlich noch nie einen (er ist über 80 und schon etwas senil), zumindest habe ich das noch nie gesehen.

Es ist nicht in Ordnung, auf Vögel zu schießen, aber trotzdem mache ich mir mehr Sorgen um meine Kinder, als um die Vögel im Kirschbaum meines Nachbarn, auch wenn Du natürlich grundsätzlich recht hast.

VG
Amelily


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er muss nicht treffen, das Zielen reicht schon, um ihm anzuzeigen.

Sicher machst du dir mehr Sorgen um deine Kinder. Aber das Problem hätte sich ja erledigt, wenn dem Typen die Knarre weggenommen wird. Das er auf deine Kinder schießen will, wirst du ihm nicht nachweisen können, aber das mit den Vögeln schon eher. Außerdem darf er nicht rumballern, wenn er damit andere gefährdet.

2

Hallo

Natürlich darf er das nicht. Zeige ihn an. Auch wegen Tierquälerei.

So was geht ja mal gar nicht.

Bianca

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in wohngebieten darf man meiens wissen nach nur dann waffen abfeuern wenn sicehr gestellt ist, daß die kugel keinesfalls ds grundstück verlassen können.
ich wprde mal beim ordnungsamt anrufen und mich erkundigen.

lisasimpson

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Du kannst Strafanzeige zum "Ausschluss einer Körperverletzung" stellen, denn ein Querschläger kann auch bei einem Luftgewehr böse folgen haben.

Blöderweise ist aber meines Wissens nach das schießen mit Luftdruckwaffen auf "befriedetem Grundstück" erlaubt, allerdings auch nur wenn man sicherstellt das eventuelle Querschläger das Grundstück nicht verlassen, sprich dagegen müsste er sein Grundstück absichern.
Hört sich aber nicht so an als würde er das tun.

Ganz ehrlich, mein Mann und ich sind beide Sportschützen, haben ein Luftgewehr, eine Luftpistole und eine scharfe Waffe (alles sicher verschlossen vor den Kinder) im Haus, benutzt werden sie aber nur im Schießhaus, aber mit so einem Nachbarn würd ich meine Kinder keine Sekunde mehr ruhigen Gewissens in den Garten lassen können.

LG Anne mit 2 Jungs

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moin mennas
alles falsch.ist nun mal so, ein druckluft-(nicht luftdruckgewehr ist vor dem waffengesetz eine schusswaffe und bedarf zum führen ausserhalb des befriedeten besitztums eines waffenscheines.hat dieser mensch den nicht und ich wette er hat nicht, macht er sich strafbar!das solche irren anzuzeigen sind versteht sich von selbst.anschliessend sollte man ihn das auch wissen lassen.
@aioangel-Blöderweise ist aber meines Wissens nach das schießen mit Luftdruckwaffen auf "befriedetem Grundstück" erlaubt, allerdings auch nur wenn man sicherstellt das eventuelle Querschläger das Grundstück nicht verlassen, sprich dagegen müsste er sein Grundstück absichern.-völliger blödsinn das würde bedeuten das hier eine schiessanlage mit allen baulichen und emmissionsrechtlichenauflagen von nöten ist punktum.
im gartendarf nicht geschossen werden und fertig