Huhu,
nach etlicher Suche haben wir eine Wohnung gefunden, sogar die KM ist gesunken nach Anfrage des Maklers. Es lief über den Makler und ich bin soooooo froh die Wohnung mir angesehen zu haben, da sie im 2. STock ist und dort wollte ich nicht hin. War letzte Woche eher Zufall...
Hatte letzte Woche hier wegen Makler gefragt.
Nun frage ich mich...Wie kündige ich rechtens?
Wir würden zum 1. 10.10 einziehen und haben ja 3 Monate kündigungsfrist.
Wie muß ich es schreiben? Und unser Vermieter ist im Haus, wird kein Problem sein die Kündigung abzugeben.
Darf ich eigentlich auch kündigen. Damals hat mein Mann vor 12 Jahren den Mietvertrag unterschrieben, haben mittlerweile auch geheiratet.
Er hat mir sogar schon die Kündigung geschrieben, da er beruflich unterwegs ist. Falls es nicht gehen würde.
LG Netti
die heil froh ist, Platz für alle zu haben.
Und auch unsere bleiben bei uns.
Wohnungskündigung, wie anstellen
Da musst du mal in den MV schauen ob nach solanger Mietzeit eine andere Kündigungsfrist vermerkt ist,ansonsten wenn es 3 monate sind kurz und knapp.
Sehr geehrte Damen & Herren,
hiermit Kündige ich das am xx.xx.xxxx mit Ihnen geschlossene Mietverhältnis fristgerecht zum 30.09.2010.
Stehst du mit im MV? Wenn ja kannst auch du kündigen wenn nicht gib die kündigung ab die dir dein Mann dagelassen hat,lass es dir aber quittieren oder schick es per Einschreiben mit Rückschein .
Viel spass in der neuen Wohnung
gruß
yale
p.s. fehler dürft Ihr behalten
Huhu,
danke dir.
Nein, nicht als Name aber als Person. Nur mmh ich bin mir nicht sicher bei unserem Vermieter. Im Grunde haben wir gutes Verhältnis und auch meine Vermieterin weiß von der neuen Wohnung.
Dann gebe ich das was ich hier habe, habe sonst noch Blankounterschriften.
Wir haben alten Mietvertrag wo kaum noch was stimmt auch die Mietkündigunsfristen.
LG Netti
Meinst Du Rechtsfehler oder Rechtsschreibfehler?
Wenn Sie auch im Mietvertrag steht kann sie alleine kündigen?
Hi,
die Kündigung muss von dem unterschrieben sein, der den Mietvertrag unterschrieben hat.
Die Kündigung sollte spätestens am 3. Werktag des Monats Juli beim vermieter eingegangen sein. Ihr kündigt dann fristgerecht zum 30.9.2010
In eurem Fall zählt der Samstag NICHT mehr zum Werktag, da der 3.7 ein Samstag ist und der LETZTE Tag dieser Karenzzeit ist.
Ihr habt einen alten Mietvertrag. Sollten dort Klauseln zur Kündigungsfrist drinstehen, die über drei Monate gehen, so sind die nicht mehr gültig.
Gruß
Salat
Wann müsste ich denn dann abgeben?
Freitag oder Montag?
LG Netti
Hallo,
die Kündigung muss immer von demjenigen unterschrieben sein, der auch den Mietvertrag unterschrieben hat.
Nicht von der Ehefrau, auch nicht von der Mutter oder sonstwem.
freundliche Grüsse Werner
Zunächst einmal musst Du wissen, ob sich das Mietverhältnis überschneiden soll (u.a. wegen Schönheitsreparaturen).
Dein Mann kann die Kündigung ohne Fristangabe abgeben, dann gilt sie zum nächst möglichen Termin (hier zum 30.09).
Oder er kündigt zum 30.09.2010.
Die Kündigung muss in beiden Fällen bis zum 3. Werktag im Juli eingehen.
OK, einiges was bisher geschrieben wurde war richtig, einiges falsch.
Zusammenfassung der wichtigesten Punkte:
1) die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt FAST (!) immer 3 Monate, auch wenn in alten Verträgen eine längere Frist vereinbart ist.
Ausnahme: wurde die Fristverlängerung INDIVIDUELL vereinbart (ist also nicht Teil eines Formular-Mustertextes), so ist diese auch nach der Mietrechtsreform GÜLTIG !
Hier muss also der Mietvertrag dahingehend geprüft werden.
2) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und zwar von allen Mietern GEMEINSAM. Wenn nur der Mann als Mieter im Vertrag steht, kann auch nur der Mann kündigen. Wenn beide drin stehen, können nur beide gemeinsam kündigen.
3) Für den Fall dass keine verlängerte Kündigungsfrist (siehe 1) gilt, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende. Die Kündigung muss bis spätestens 05.07.2010 NACHWEISLICH (!) beim Vermieter EINGEGANGEN SEIN (!). Am besten nicht auf den letzten Drücker, also so bald wie möglich. Wenn die am Wochenende verreisen, ihr das einfach nur in den Briefkasten werft, habt ihr keinen Nachweis !
Am besten ist es hier, die Kündigung in zweifacher Ausfertigung auszustellen und zu unterschreiben. Beide Ausfertigungen bekommt der Vermieter PERSÖNLICH übergeben (nicht die Frau, nicht die Tochter, nicht der Enkel oder Freund !). Auf der einen bestätigt er den Erhalt mit Unterschrift und Datum und gibt sie wieder an den Mieter. Die andere Ausfertigung kann er behalten.
Das ist die einzige 100 Prozent sichere Methode.
Und wenn man seinen Vermieter nicht zu Gesicht bekommt, kann man (zur Not) auch noch ein Einwurf-Einschreiben machen (falls die jetzt grade zufälligerweise im Urlaub sind oder so), dann muss der Postbote mit seiner Unterschrift bestätigen, dass es eingegangen ist.
VLG
Huhu,
danke dir.
Ich warte immer noch auf den Anruf des Maklers, ob wir nun die Wohnung bekommen und wegen dem Mietvertrag. Nach meinem Nachfragen, muß er noch dort beim Vermieter anrufen. Das Maklerbüro zieht zur Zeit um.
Die wissen das, das wenn wir sie nehmen...paar Kleinigkeiten müssen noch überprüft werden, wie der Keller. Denn die konnten uns den Keller nicht zeigen, kein schlüssel. Und nach der Dichtung von den Fenstern. Hatten wir am Tag vergessen, als wir sie angesehen haben.
Dann werde ich mit dem Schreiben zum Vermieter gehen, dort auch gleich eine Bestätigung (steht auch im Kündigungsschreiben) bitten, das die Kündigung eingegangen ist.
Ich kann eh ihm nur das geben, das der Rest der Famiie schon im Urlaub ist. Wo er noch hinterher fahren will.
Und dann bin ich auch den altenMietvertrag los, da ja nichts mehr gestimmt hatte. Ob Schönheitsreperaturen oder Kündigungsfristen.
Danke noch mal für die tolle Antwort. Das hilft echt einem weiter....beruhigt mich hier ungemein.
LG Netti
die sich schon sehr auf die neue große Wohnung freut. Und unserem Vermieter wären wir auch los. Nett, solange es nicht an seinem Geldbeutel geht