Kündigungsfrist einhalten bei schimmel????

hallo......

meine frage steht ja schon oben.......nur ist es bei uns so das wir im haus(Wohnbereich),kein schimmel haben aber das komplette haus unterkellert ist und und dort in jedem raum/bereich der schimmel ist,nasse wände und böden usw.....


wir wollen trotzdem ausziehen weil auch ich durch meine Ängste hier alleine nicht mehr länger wohnen kann......

Ehrlich gesagt: ICH MUSS HIER SOFORT RAUS....

bräuchte eure meinungen wie es aussieht wegen den 3 monaten,oder ob das nur für schimmel im wohnbereich gilt????

Danke.....LG Jenny

1

Ich denke nicht, dass Euer Schimmel im Keller für eine fristlose Kündigung ausreicht.

Was habt Ihr denn bis jetzt dagegen unternommen?

Gruß,

W

2

wir haben den vermieter bescheidgesagt und da kam nur das wir es fenster aufmachen sollen.....

haha, es sind 5 räume im keller und in 1 raum ein minifenster.was eh offen ist.
Und dann noch das garagentor,also am lüften kann es bei uns nicht liegen...

Lg

3

Schimmel alleine reicht für eine fristlose Kündigung nicht aus:

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/s/1schimmel.html

Aus eigener Erfahrung (Schimmelbefall in der Wohnung inkl. Rechtsanwalt usw) seid ihr schneller aus der Wohnung, wenn ihr ganz einfach kündigt und euch eine neue Wohnung sucht.

Dann gibts auch keine unliebsamen Überraschungen mit Ersatzforderungen oder ausstehener Miete etc pp. Oder sogar einem Gutachten, dass euch die Schuld für den Schimmel gibt, dann dürft ihr nämlich sogar das Entfernen selbst zahlen.

Also kündigt, sucht euch ne neue Wohnung und vielleicht lässt sich der Vermieter ja auch auf einen Nachmieter ein und ihr kommt eher raus. Aber vorsicht, er muss sich nicht darauf einlassen und ihr könnt auch nicht drauf bestehen, dass er einen nimmt.

Gruß
Sandra

weitere Kommentare laden
7

Hallo Jenny,

die wichtigste Voraussetzung für eine Mietminderung oder für eine Außerordentliche Kündigung wäre eine nachweißbare schriftliche, genau begründete Mängelanzeige. Ohne eine solche geht gar nichts.

Für eine Außerordentliche Kündigung wäre bei Schimmel z.B. die 100%tige Unbewohnbarkeit der Wohnung bzw. der Mietsache. Hilfreich wäre hierbei die Hinzuziehung des Gesundheitsamtes.

Sind all diese Voraussetzungen nicht gegeben bleibt nur die Ordentliche Kündigung. Aber auch hier wäre dringend anzuraten, zuvor eine wie oben beschriebene Mängelanzeige zu machen um sich vor evtl. unberechtigten Nachforderungen des Vermieters zu schützen bzw. vorzubeugen.

Viel Glück!
Nobility

9

Auch bei einer fristlosen Kündigung muss man eine Mängelanzeige machen?

Macht man das nicht automatisch mit der fristlosen Kündigung?
Eine fristlose Kündigung muss doch ausreichend begründet sein um Erfolg zu haben.

Angenommen eine fristlose Kündigiung wäre berechtigt.
Was verstehst Du unter Mängelanzeige?
Soll diese der Kündigung in einem zusätzlichen Schreiben beigefügt werden? Was für einen Sinn soll das machen?

Oder gehst Du davon aus, dass eine fristlose Kündigung nie möglich ist, wenn dem Vermieter vorher keine Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde (welche eine vorherige Mängelanzeige bedarf)?


10

Hallo,

Bitte immer mit Ansprache wie z.B. ein Hallo. Soviel Zeit muss für eine einfache Höflichkeitsregel sein.

Unabhängig ob eine Ordentliche oder eine Außerordentliche Wohnungskündigung beabsichtigt ist oder nicht. Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, bei bekannt werden von Wohnungsmängeln dies dem Vermieter umgehend anzuzeigen. Am besten in Schriftform und zu Beweiszwecken zum Nachweis.

„ Auch bei einer fristlosen Kündigung muss man eine Mängelanzeige machen? „

Deswegen lautet die Antwort auf diese Frage, JA !

„ Was verstehst Du unter Mängelanzeige?
Soll diese der Kündigung in einem zusätzlichen Schreiben beigefügt werden? „

NEIN ! Wohnungskündigung und Wohnungsmängel sind zwei völlig verschiedene Angelegenheiten.

Die Mängelanzeige an den Vermieter sollte VOR der Wohnungskündigung erfolgen.

„ Was für einen Sinn soll das machen? „

Unterläßt der Mieter eine Mängelanzeige indem er den Vermieter vom bekannt werden des oder eines Mangel/s nicht informiert bzw. in Kenntnis setzt und so dem Vermieter die Möglichkeit der Mängelbeseitigung bzw. einer Reaktion auf die Mängelanzeige nimmt so haftet u.U. der Mieter für den Mangel. Das gilt besonders bei einer Wohnungsrückgabe hinsichtlich der Kautionsabwicklung. Der Vermieter wird in diesem Fall die Mangelbeseitigung beim Mieter geltend machen und diese Kosten von der Kaution einbehalten.
Insofern macht das sehr wohl Sinn .

Bei Unbewohnbarkeit der Wohnung durch Schimmel liegt ein erheblicher Mangel vor. Ist der Mangel so erheblich, dass er die Vertragliche Benutzbarkeit der Wohnung bzw. Mietsache unmöglich macht so muss dies dem Vermieter sofort schriftlich zum Nachweiß mitgeteilt werden. Danach erfolgt die Außerordentliche Kündigung unter bezug auf die vorgenannten Mängel. Eine solche derartige schwerwiegende Kündigung sollte am besten durch einen Gewerblichen Kurierdienst erfolgen.

„ Oder gehst Du davon aus, dass eine fristlose Kündigung nie möglich ist, wenn dem Vermieter vorher keine Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde (welche eine vorherige Mängelanzeige bedarf)? „

Insofern stellt sich diese Frage nicht mehr.

Nobility

weitere Kommentare laden
8

Auf eine rechtmäßige fristlose Kündigung kann ich auch keine Hoffnung machen.

Der Schimmel müsste von Euch nicht verursacht worden sein (wovon ich ausgehe) und so gesundheitsgefährdend sein, dass ein sofortiger Auszug angezeigt ist. Dies hängt von Befall und insbesondere der Schimmelart ab.

Bei Dir kommt hinzu, das "nur" der Keller betroffen ist.

Bei Abwägung der Interessen (Vermieter-Mieter) komme ich nicht zum Schluss, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist.


Das der Vermieter Euch erfolgreich die Schimmelschäden anhängen kann ist extrem unwahrscheinlich. Darüber würde ich mir also keine ängstlichen Gedanken machen.