kennt sich jemand mit gesetz aus? fremde kinder auf unserem grundstück

wer sich da auskennt bitte mal über vk melden.#danke

wer haftet wenn etwas zu bruch geht?
wer haftet wenn sich ein fremdes kind verletzt?
ist es pflicht sein grundstück einzuzäumen oder schilder anzubringen-betreten verboten?

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Hallo,

1) wenn etwas zu Bruch geht, dann haften die Eltern bzw. das Kind in Abhängigkeit vom Alter des Kindes.
2) Wenn das Kind verletzt wird, dann haftet ihr unter Berücksichtigung einer evtl Mithaftung von dem Kind/dessen Eltern.
3) Um das Risiko einzugrenzen empfiehlt sich eine Umzäunung des Grundstück, wobei ein Zaun nicht die Haftung bei Schäden von Dritten ausschließt. Eine Pflicht besteht zur Umzäunung besteht meines Erachtens nicht. Es muss halt verkehrssicher sein.
4) Schilder mit "Betreten verboten, Eltern haften für ihre Kinder" wälzt die Haftung NICHT auf die Eltern des fremden Kindes ab. Kommt ein Kind zu Schaden gilt wieder 2)

vg, m.

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Guckst du hier;

http://www.google.de/#hl=de&source=hp&q=Kinder+auf+fremden+Grundst%C3%BCck&btnG=Google-Suche&aq=f&aqi=&aql=&oq=Kinder+auf+fremden+Grundst%C3%BCck&gs_rfai=&fp=fc05cd9409e1ebd6

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Bei uns läuft nicht nur ein Nachbarskind unerlaubt auf dem grundstück rumm, sondern die Erwachsenen auch noch....

Eine Seite ist noch offen ohne Zaun, das ändert sich aber nun da wir permanent vom Nachbarn belästigt werden..besonders wenn wir im garten arbeiten steht er dauernd neben uns und gibt seine Kommentare ab.

Privatsphäre ist für den ein Fremdwort... der nimmt auch keine Rüchsicht wenn wir Besuch haben, steht am Zaun und redet einfach mit:-[:-[:-[

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Hallo,

wir hatten letzte Woche auch ein fremdes Kind auf unserem Grundstück. Das Kind hat einfach unsere Gartenpforte geöffnet und ist zwischen meinen Buschrosen umhergekabbelt um einen Schuh zu suchen!!!!!! OHNE zu fragen. Der Junge kann von Glück reden, dass unser Hund angeleint war, da die Zäune rechts und links (Reihenhausgrundstück) erneuert werden sollen. Ich habe jetzt ein Schloss an die Gartenpforte gemacht. Auf unserem Grundstück befindet sich nämlich auch noch ein gesicherter Gartenteich, und ich habe keine Lust, dass bei mir ein Kind in den Teich fällt obwohl es bei uns auf dem Grundstück nichts zu suchen hat.

Daher würde es mich auch interessieren, wie es mit der Haftung aussieht

LG