Hallo,
normalerweise hat man ja als Mieter 3 Monate Kündigungsfrist. Überschneiden sich die Wohnungen, zahlt man ja meistens doppelt Miete. Wie ist denn der Sachverhalt, wenn man vom Vermieter fristlos gekündigt wird? Zahlt man dann diese 3 Monate auch?
Hatte gerade mit einer Bekannten darüber diskutiert. Ich bin der Ansicht, ja.
LG Isa
Fristlose Kündigung Wohnung
hallo isa,
FRISTLOS sagt doch das wort schon alles aus,..
es sei denn der vermieter kündigt einen wohnraum, mit angabe eines datums,..
vg
Das kann ja irgendwo auch nicht sein. Da könnte es ja jeder auf eine fristlose Kündigung rauslaufen lassen und spart sich dadurch das Doppeltzahlen.
Eine Kündigung beendet das Mietverhältnis, d.h. es muss kein Mietzins mehr entrichtet werden.
Aber du hast trotzdem Recht, so einfach geht es nicht, denn wenn der Mieter die fristlose Kündigung absichtlich provoziert (keine Mietzahlungen, vertragswidriges Verhalten), macht er sich u.U. schadenersatzpflichtig und muss dem Vermieter die entgangene Miete erstatten. Das müsste der Vermieter allerdings einklagen, was er in den meisten Fällen nicht tun wird (bei Mietrückstand, weil er dann auch noch auf den Anwaltskosten sitzen bleibt, wenn der Mieter wirklich kein Geld hat, bei anderen Gründen, weil die Beweislage meist kompliziert ist).
Als Mieter würde ich im Fall einer ungerechtfertigten Kündigung, wenn ich aber ohnehin raus möchte, schriftlich darlegen, dass ich den Gründen widerspreche, die Kündigung aber trotzdem akzeptiere.
Nein muss man nicht. Bei rechtmäßiger fristloser Kündigung wird aber regelmäßig eine Nutzungsentschädigung geschuldet sein (bis zur Neuvermietung max. aber nur für drei Monate).
Um dies beurteilen zu können müsste man schon näheres wissen.
Hallo,
bezieht man eine Antwort allein auf deine Fragestelllung heißt die Antwort, NEIN !
Fristlose Kündigung heißt, Sofort! Da dies aber oft aus Technischen Gründen schwer möglich ist, räumt der Gesetzgeber die Möglichkeit ein, für einen Wohnungsauszug umgehend Sorge zu tragen. Wenn ich richtig informiert bin, geht man im allgemeinen von 14 Tagen aus. Auf jeden Fall muss der Mieter noch so lange Miete zahlen wie er in der Wohnung wohnt.
Auf die Frage von Schadenersatzansprüchen oder sonstigen möglichen gegenseitigen Forderungen gehe ich nicht ein, da diese Frage nicht gestellt ist.
Bei meiner Antwort belasse ich es ohne weitere Gründe für weitere Möglichkeiten oder Annahmen oder Spekulationen zu benennen.
Gruß
Nobility