Hallo,
wir haben vor einer Woche ein Küche gekauft und müssen nun vom Vertrag zurücktreten (würde zu lange dauern zu erklären warum).
Der Küchenberater sagt, dass man kein Rücktrittsrecht hat und wir 30 % vom Kaufpreis verlieren würden.
30 % !!!! Das ist doch der Hammer. Ich meine ok, eine Unkostenpauschale wäre ja ok, aber die haben ja noch nicht einmal angefangen die Küche zu "erstellen" .
Hat jemand eine Ahnun, ob es ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 2 Wochen oder so gibt?
Oder sollte ich mal mit der Verbraucherzentrale reden?
Wir haben die Küche auf "Abruf" bestellt. Wenn die den Abruf um 3 Monate verlängern würden, wäre und auch schon sehr geholfen, aber das habe ich noch nicht erfragt.
Hat jemand Tipps / ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gruss von einer niedergeschlagenen
Andrea
Rücktrittsrecht Küchenvertrag
Ein Rücktrittsrecht hat man nur bei Türgeschäften und im Internet (oben erwähnte 14 Tage) nicht aber bei Verträgen wo man ganz bewußt in ein Geschäft geht sich etwas aussucht, sich beraten läßt eine Planung gemacht wird und man dann sich entscheidet und einen Vertrag unterschreibt!!!!
Rechlich gesehen könnte es dem Verkäufer völlig egal sein ob ihr die Küche noch wollt oder nicht, ihr hab einen Vertrag unterschrieben! Alles andere in Kulanz vom Händler. Ob er selbst schon Kosten hat oder nicht ist dabei auch irelevant.
Ich an deiner Stelle würde mit dem Verkäufer sprechen ob nicht der Abruf nach hinten verschoben werden kann. U.U. kostet das dann eine Gebühr aber vermutlich noch weniger als die 30 %.
Würde sage ist blöd gelaufen. ..... wenn ihr aber die Küche dann sowieso noch braucht, dann könntet ihr sie doch auch liefern lassen und einlagern bis ihr sie einbauen könnt.
VG
Tanja
Huhu,
mein Mann ist stellvertretender Abteilungsleiter in einer großen Küchenabteilung, ich habe ihn gerad um Rat gefragt.
Also, ein RücktrittsRECHT gibt es definitiv so nicht.
Es sei denn du hättest die Küche auf Finanzierung gekauft, dann könntest du zwei Wochen lang von der Finanzierung zurücktreten und somit auch vom Küchenkauf, ausser es wäre eine 0% Finanzierung, dann gilt auch das nicht mehr.
Ob und wieviel Abschlagssumme verlangt wird, steht meist in den AGB ( in der Regel auf dem KV ( meist hinten) zu finden).
Es kommt oft darauf an welcher Aufwand seitens des Kaufhauses schon betrieben wurde.
Bei meinem Mann sieht das so aus: ist die Küche noch nicht gebaut bzw. unterwegs, wurde noch nicht vermessen, sondern "nur" Beraten, bestellt etc. dann wird meist um die 10% verlangt, ist aber schon vermessen worden, die Küche im bau etc. dann wird 25 % verlangt.
Mein Mann mein du solltest auf jeden Fall das Gespäch suchen, wenn der Verkäufer sich unkooperativ erweist, dann mit der Geschäftsleitung.
Einerseits eben deinen Vorschlag mit der Verschiebung des Abrufes machen, ermeint da müßtest du schon gute Chance haben dass das so funktioniert.
Andererseits aber vielleicht auch einen Kauf zu einem späteren Zeitpunkt vereinbaren, sprich...das Unternehmen stellt dir die Abschlagsumme oder einen Teil davon als eine Art Warengutschein zur verfügung oder ähnliches.
Mein Mann sagt auch das die meisten Verkäufer mit dem "das kostet sie 30%" erstmal nur versuchen den Auftrag zu retten.
Küchenverkäufer arbeiten im Schnitt auf Provision und die verlieren sie natürlich wenn der Auftrag storniert wird.
lg
Andrea
Hallo Andrea, das sieht wohl leider schlecht für euch aus! Denn in solch einen Fall gilt: Pacta sunt servanda ("Verträge sind einzuhalten")
Wenn in deinem Vertrag keine Rücktrittsbedingungen formuliert sind, dann gibt es auch keinen Rücktritt.
Meist sind in solchen Verträgen aber Regelungen enthalten, die ca. 30% der Kaufsumme als Entschädigung bei Auflösung festlegen. Und dies gilt in aller Regel auch dann, wenn das Möbelhaus selber noch nichts bestellt hat.
Ich drück euch die Daumen!
Du hast kein Rücktrittsrecht. Die können auch die komplette Summe verlangen und dann musst Du sehen, was Du mit der Küche machst.
Wieso bestellst Du eine Küche, wenn Du nachher doch keine willst?
Erklär mal. vielleicht kann man dann irgendwas raten.
Gruß
manavgat