Sauerei: Rewe-Markt nimmt kaputten Tchibo-Wasserkocher nicht zurück!

...boa ich bin grad kurz vorm Platzen und brauch mal euren Rat:

Ich habe letzten Mittwoch bei unserem Rewe-Markt einen Wasserkocher von Tchibo gekauft. Problem - das Teil funktioniert nicht. Leider habe ich die Originalverpackung schon entsorgt, aber die Rechnung hab ich noch!

Jetzt war ich eben dort und wollte den umtauschen. Da wurde mir gesagt, dass die den ohne Verpackung nicht zurücknehmen und ich direkt zu Tchibo gehen sollte. Dort angerufen erfuhr ich, dass sie überhaupt keine Artikel zurücknehmen, die man nicht in der Tchibofiliale gekauft hat!! Der Rewemarkt müsste das zurücknehmen...
Jetzt hat mein Mann bei Rewe angerufen und mit der Filialleiterin gesprochen. Er hatte sogar den Gesetzestext rausgesucht, in dem steht, dass eine fehlende Verpackung KEIN Grund ist, die Ware nicht zurückzunehmen. Die Frau interessierte das nicht die Bohne (O-Ton: das Gesetz interessiere sie nicht, für sie gelten nur die Rewe-Regeln) und ließ ihn runterlaufen, von wegen es wäre halt unsere eigene Blödheit, wenn wir die Verpackung entsorgt hätten...
Dann rief mein Mann beim Rewekonzern an. Dort war eine nette Frau dran, die meinte, dass sie sich um den Sachverhalt kümmern würde. Eine fehlende Verpackung wäre eigentlich kein Problem. Dennoch ist es jetzt noch nicht sicher, ob wir die knapp 35€ zurückbekommen... (einen neuen Kocher möchte ich nämlich definitiv nicht mehr!!!)

Also wenn ihr Tchibo kauft, kauft es nur in den Tchibo-Filialen!! Oder am besten gleich kein Tchibo mehr - ich hab jedenfalls schon jetzt die Nase voll.

Euch noch eine schöne Zeit im alten Jahr, ohne Ärger!

Annekatrin

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nee, nee, nee... was für ein zirkus, wegen eines scheiß wasserkochers...

jetzt sage ich dir mal, wie ich solche probleme löse.
ich kaufe das gleiche teil nochmal... alles andere, wirst du dir ja wohl denken können. :-)

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Kauf den selben Wasserkocher nochmal, und bring den defekten Kocher in der neuen Verpackung zurück und lass dir das Geld auszahlen oder verrechnen. Kannst das ja im Rewe im Nachbarort machen.
Nicht ganz fair, aber was sollst du sonst tun.

Gruß,

lady

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(O-Ton: das Gesetz interessiere sie nicht, für sie gelten nur die Rewe-Regeln)


Das kenne ich. Aldi macht auch seine eigenen Regeln.....



Notfalls per Verbraucherzentrale oder Anwalt.

Tchibo ist auch nicht im Recht. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf kann der Käufer frei entscheiden, ob er sich an den Hersteller oder den Verkäufer wendet.

Gruß

Manavgat

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Da geht ja wieder einiges durcheinander.

"In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf kann der Käufer frei entscheiden, ob er sich an den Hersteller oder den Verkäufer wendet"

Diese allgemeine Auskunft ist nicht korrekt.

Welche Vorschrift soll es ermöglichen sich immer sechs Monate an den Hersteller wenden zu können?

An den Hersteller kann man sich nur wenden, wenn dieser freiwillig eine Garantie eingeräumt hat. Und die Länge der Garantie bestimmt einseitig der Garantiegeber.

Ohne Garantie bleibt der Hersteller außen vor!

Tchibo räumt wohl eine Garantie ein, dies macht aber bei weitem nicht jeder Hersteller.

Und die Gewährleistung des gewerblichen Verkäufers beträgt bei Neuwaren zwei Jahre und kann auch nicht verkürzt werden.

Nach sechs Monaten tritt "lediglich" eine Beweislastumkehr ein.

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Falsch.

Der HErsteller muss ebenfall 24 Monate Gewährleistung geben! Also ist er verpflichtet zurück zu nehmen!

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Hallo,

kauf das Teil noch einmal bei Tchibo und nimm das defekte Teil in der neuen Verpackung zu Rewe.


Gruss

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Ich kaufe Elektrogeräte gern bei Kaufland. Mit Kaufbeleg drei Jahre Umtauschrecht. Neue Ware oder Geld zurück. Ohne Probleme. Nur zur Info gehen, Problem schildern. Fertig. Hatte auch mal Probleme mit einem Wasserkocher. Rewe nahm ihn nicht zurück. Seitdem kaufe ich alles, was nur möglich ist bei Kaufland.

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Drei Jahre Garantie meinte ich.

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Also bei uns im Markt werden auch Tchibo-Artikel verkauft und ich nehme JEDE Reklamation von denen an meinem Service-Center an. Der Kunde bekommt von uns sein Geld zurück und die Servicekräfte von Tchibo nehmen den Kram wieder mit.

Ich habe Tchibo deshalb eigentlich immer als extrem kulant empfunden. Das Einzige, was ich nicht zurücknehmen darf, sind Artikel, die nur in deren Filialen verkauft werden.

Interessant finde ich den netten Ton im REWE Markt, denn denen kann es doch egal sein, die verkaufen Tchibo-Artikel doch nur in Kommission. Sehr merkwürdig und nicht gerade kundenfreundlich!

Gruß

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Hey du,

reg dich net auf und vor allem lass dich net verarschen!

Recht auf Rückgabe hast du nicht gesetzlich, aber ein Recht auf Ausbesserung, also auf Reparatur oder eben tausch.

Du gehst jetzt dahin und sagst dass, du den Wasserkocher zurück geben möchtest! (Übrigens muss der Hersteller auch tauschen oder reparieren!!!)

Wenn die Dame sich weigert, dann sagst du ihr, dass Sie JETZT die Möglichkeit hat, dass Teil zurück zu nehmen, oder du rufst JETZT die Polizei und stellst Strafanzeige wegen Betrug.

UND, wenn das die Dame nicht interessiert, dann nimmst du dein Handy und tust genau das! Was glaubst du, was da los ist, wenn plötzlich die Polizei im Laden steht! Das überlegen sich die Damen an der Kasse dann beim nächsten mal dreimal =)

Bei so etwas fackelt man nciht lange! Mach denen Feuer, die spinnen wohl ...

LG CUnababy

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"(Übrigens muss der Hersteller auch tauschen oder reparieren!!!)"

Nur wenn der Hersteller eine diesbezügliche Garantie einräumt (was Tchibo wohl macht?). Erklärung steht in der oberen Antwort.

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Ich hab da nie Ärger gehabt, ob Umtausch oder Reklamation von bei E-Neukauf erworbenen Tchibo-Artikeln.
Habt Ihr explizit darauf hingewiesen, dass es eine Reklamation ist und kein Umtausch???

Anspruch auf Kaufpreiserstattung habt Ihr aber NICHT.

Gruß,

W

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Ja moment mal. Was genau habt ihr denn gesagt? Dass ihr ihn zurückgeben/umtauschen wollt? Das muss der Hersteller nicht. Das ist reine Kulanz und da haben die Recht, dass das nur mit der Originalverpackung geht.

Ihr aber wollt ja einen Sachmangel reklamieren, und da braucht es die Verpackung nicht dazu.
Ich vermute mal, dass ihr euch "falsch" ausgedrückt habt.
Einfach nochmal hin zu dem Rewe mit dem Wasserkocher und der Rechnung und nicht sagen, dass ihr umtauschen wollt, sondern dass ihr einen Sachmangel habt und den gemäß der gesetzlichen Richtlinien beim Händler (Rewe) reklamiert.