Hallo!
Würde hier gern mal eine Frage stellen, allerdings auf Vermieter-Seite. Vielleicht kann mir jemand, der selbst Eigentümer ist, weiterhelfen.
Mein Mann und ich würden gerne ein 2-Fam-Haus kaufen, worin aber im EG die Wohnung seit 98 vermietet ist. Natürlich haben wir Interesse, das Haus für uns zu nutzen, wir sind eine junge wachsende Familie.
Das OG wollen wir - nachdem wir das Haus renoviert und im EG angebaut haben - letztendlich vermieten. Aber gerade im EG mit großemGarten würden gerne WIR leben mit Kindern.
Ich lese, Kündigung wegen Eigenbedarf muss begründet sein. Reichen würde nicht, wenn man einfach nur selbst die Wohnung "nutzen" will.
FRAGE:
1. Wie ist das zu verstehen? Reicht es also nicht, dass wir sagen: Wir kaufen das Haus, weil WIR dort unser Leben mit Kindern verbringen wollen? Natürlich wollen wir letztendlich auch unseren "Lebensabend" dort verbringen, aber wir sind erst mal kurz vor dem Lebenssommer angelangt!
Wir haben natürlich überlegt, ob es eine Möglichkeit gibt, die Mieter zu belassen, aber alles nützt nichts (die Wohnungen sind gerade mal je 60 qm groß - wir könnten oben nicht gerade uns vergrößern - sollen wir in der Luft bauen?! Ganz klar nein)
Wäre schön, wenn es jemand gibt, der auf Vermieterseite mir das erklären kann, ob es allein weil ich selbst im EG mit Familie leben will, als Eigenbedarfserklärung ausreicht.
DANKE!
Eigenbedarfskündigung - wer kennt sich aus als Vermieter?
Hallo,
also ich kann dir nur mal von unserer Erfahrung erzählen.
Als mein Bruder angefangen hat zu studieren,wollte mein Papa eine Wohnung kaufen, in die er dann einziehen sollte. Alles lief über einen Makler, der hat gemeint, alles kein Problem, auch wenn ein Mieter drin ist, können wir ja Eigenbedarf anmelden, und dann muß er raus.
Mein Papa hat die Wohnung gekauft, hat dem Mieter gekündigt, der hat sich quer gestellt ( war Jurastudent) er hat gesagt, er muß nicht ausziehen, mein Papa soll doch gegen ihn klagen, das geht sicher 2 Jahre bis alles durch ist, dann ist er mit seinem Studium fertig und dann zieht er eh aus. Es kam dann aber doch anderst, weil er zurück in seine Heimatstadt mußte, er ist dann von selber ausgezogen.
Habt ihr keinen Anwalt im Freundeskreis ? Denn so einfach wie es sich viele denken, ist es nicht.
LG Susanne
Ich habe etwas herausgefunden, nach § 573 a BGB kann man ohne weitere Gründe dem Mieter kündigen, wenn der Vermieter selbst das Gebäude bewohnt und nicht mehr als 2 Wohnungen bestehen.
Das wäre eigentlich genau unser Fall. Das kläre ich rechtlich ab, aber ich freue mich weiterhin über Antworten, da ein Termin beim Anwalt oft nicht so schnell zu haben ist.
Viele Grüße und danke schonmal!!
Richtig, bei einem echten 2-Familienhaus hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Du musst allerdings die längere Kündigungsfrist von 6 Monaten beachten.
Dazu müsstest Du aber erst mal in die obere Wohnung ziehen und da eine Weile wohnen.
Dann kannst Du dem Mieter ohne Grund kündigen, wobei eine um 3 Monate verlängerte Frist zu beachten ist.
Hallo,
wir kündigen auch gerade einer Mieterin wegen Eigenbedarf. Wir haben folgendes rausgefunden:
Wenn ihr selber (oder eine nahe, direkte Angehörige) einzieht, dann ist der Grund der Kündigung Eigenbedarf.
Je nach Länge des Mietverhältnisses - bei euch sind es 13 Jahre - wird es auf eine Kündigungsfrist von 6 Monaten hinauslaufen. Bei uns sind es die obligatorischen 3 Monate, da die Frau erst seit 4 Jahren dort wohnt.
Jetzt aber aufgepasst.
Die Mieter können die Kündigung wiederrufen (ich glaube zwei Monate nach Erhalt der Kündigung) mit folgenden Gründen:
Härtefall:
* langes Mietverhältnis und verwurzelt in der Umgebung (bei sehr alten Leuten, die schon ewig da wohnen)
* gesundheitliche Probleme: unsere muss noch auf Kur fahren und somit haben wir ihr zwei Monate für den Umzug länger gegeben (also 5 Monate zum Umziehen).
Das Schlimmste ist, dass es sehr viel Geld kostet, wenn man sich streitend auseinander setzen muss. Das kann sich wie bei deinem Beispiel super lang ziehen.
Vielleicht machst du den Leuten den Umzug schmackhaft, in dem ihr den Umzug für die zahlt.
Also wir versuchen gerade alles, um es friedlich zu lösen. Das ist immer noch günstiger als ein Rechtsstreit, der eben dann sich schon mal zwei Jahre ziehen kann.
Vielleicht konnte ich weiterhelfen!
Dem kann ich nur zustimmen!
Ich bin eine ehemalige Mieterin, der wegen Eigenbedarf gekündigt wurde. Die Vermieter und ich haben uns dann friedlich geeinigt. Erst wollte ich es auf einen Versuch ankommen lassen und erst mal gegen die Kündigung klagen. Letztendlich hätte unter den gegebenen Umständigen zwar der Vermieter gewonnen, aber ich hätte sie noch etwas "ärgern" können.
Nun ja, sie haben sich dann sehr kulant gezeigt.
Sie haben mir
den kompletten Umzug gezahlt,
die Renovierung der alten Wohnung erlassen,
die Renovierung der neuen Wohnung bezahlt (einschl. der Verlegung von Parkett),
die Einbauküche, die ich für die neue Wohnung kaufen musste, haben sie auch bezahlt. (Die Küche ist ein Traum.)
Ein kleines Taschengeld für meine Freundlichkeit, die Wohnung ohne Rechtsstreit zu verlassen, gabs dann noch obendrauf. Dafür habe ich mir einen kleinen Urlaub zwischendurch gegönnt.
Was ich sagen will, wenn Ihr Euch großzügig zeigt, könnt ihr den Mietern den Umzug sicherlich schmackhaft machen.
Gruß,
B.
Also so kulant sind wir nicht. Aber es geht in die Richtung.
Wir geben ihr wie gesagt 2 Monate länger Zeit.
Wir haben ihr die Wohnung im 1.OG angeboten.
Wir erlassen ihr die Renovierung.
Die Küche darf sie mitnehmen, obwohl das von "uns" ist.
ich meine, wenn Ihr das Objekt kauft dann habt Ihr ja entsprechend mit Kaufabsicht die Eigennutzung... unter Einhaltung gesetzl. Kündigungsfristen dürfte dem nix entgegen stehn...
Ich danke schon mal recht herzlich für eure Beiträge.
So kommt man immer etwas näher und weiß ungefähr, auf was man sich da einlässt (oder auch nicht).