hallo scheiß vermieter

hallo+

ich habe ja jetzt schon den neuen mietvertrag und ich habe meinen alten vermieter angerufen wegen der mietschulden befreiung und er will nicht das ich ausziehe er stellt sich stur was soll ich nur machen

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Super-Betreff!

Was willst Du von ihm und was tut er?

Gruß,

W

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ich brauche von dem eine mietschuldenfreiheitsbescheinigung und er gibt mir das net

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Mietschuldenfreiheitsbescheinigung - hab ich noch nie gehört, dass es so was gibt...aber das tut nix zur Sache.

Ich würde an Deiner Stelle dem neuen Vermieter die Kontoauszüge vorlegen, aus denen hervorgehen, dass Du jeden Monat gezahlt hast, wenn es nur darum geht, dass Du ein "solventer Mieter" bist.

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Nachdem ich meinen Freund Google bemüht habe, habe ich heruasgefunden, dass es da sehr zwiespältige Ansichten der Gerichte gibt.
Notfalls wirst Du wohl einen Anwalt bemühen müssen. Aber vielleicht gibt sich der neue Vermieter ja auch nach Absprache mit Deinen Quittungen zufrieden. Manchmal hilft ein freundliches Gespräch auf allen Seiten da schon weiter. Wenn Du da allerdings rangehst mit der "freundlichen" Einstellung, die Du im Betreff an den Tag legst, wird das sicher schwierig.

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Na wenn du schon den neuen Mietvertrag unterschrieben hast, ist es doch egal, oder?

Wenn du fristgerecht deine alte Wohnung gekündigt hast, kann es dir auch egal sein, was der alte Vermieter will und was nicht.

Oder hab ich was missverstanden?

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Zunächst setze ich voraus, dass der neue Mietvertrag noch nicht abgeschlossen ist und davon abhängt, dass diese Bescheinigung beikommt.

Da mache dem neuen Vermieter klar, dass Du so ein guter Mieter warst, dass der alte dich gar nicht weglassen will.

Wenn er Bedenken hat soll er beim alten Vermieter anrufen (teile ihm die Telefonnummer mit) und nachfragen. Lügen wird er wohl kaum.

Wenn das immer noch nicht reicht, biete eine auflösende Bedingung an für den Fall, dass Mietschulden bestehen.

Wenn man vernünftig kommuniziert sollte das kein Hindernis sein.

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Hast Du denn schon frist- und ordnungsgemäß gekündigt ?

Bestehen denn noch Mietschulden ?

Warum will der alte Vermieter nicht, dass Du ausziehst ?

Fragen über Fragen....

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Eigentlich verdient deine Überschrift keine Antwort, jedenfalls nicht von mir.

Da aber "bezzi" dir geantwortet hat will auch ich dir antworten.

Einen Nachweis, dass aus deinem alten Mietverhältnis keine Mietschulden sind ist relativ einfach.

Du hast bestimmt schon mal von dem Amerikansichen Soll + Haben Journal gehört ?

Über jeden Monat deines Mietverhältnises legst du einen Soll Vorgang an. Und über jede Mietzahlung legst du einen Haben Vorgang an. Wenn am Ende der Addition Summengleichheit vorliegt bestehen folglich keine Mietschulden.

Kompre ? Ich meine, host mi ?

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Wenn sie diese Liste selbst anlegt, ist das ja kein Beweis, dass es wirklich stimmt. Kann sie ja draufscheiben, was sie will.

Z.B. könnten ja noch Betriebskosten-Nachzahlungen offen sein, das lässt sie dann einfach weg. Kann ja keiner nachprüfen. Oder die Miete hat sich seit einer Weile erhöht, und sie zahlt immer noch die alte - schreibt aber auf ihre Liste auch noch den früheren Betrag als "Soll" drauf.

Ich hab übrigens einem potentiellen neuen Vermieter vor Kurzem auch schonmal vorgeschlagen, ihm meine Kontoauszüge als Beweis vorzulegen, dass ich immer die Miete bezahlt habe - denn unser Vermieter ist auch absolut unmöglich und weigert sich grundsätzlich immer, irgendwas für einen zu tun, so auch, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen.

Der Neuvermieter lehnte ab, es könne nämlich sein, ich würde ihm dann zwar die Teile der Kontoauszüge zeigen, auf denen die Überweisung drauf steht, aber er wisse ja nicht, ob das Ganze evtl. kurz danach von mir wieder zurück gebucht wurde.

Toll, so hab ich in Berlin im Grunde überhaupt keine Chance, eine neue Wohnung zu bekommen, obwohl ich in meinem ganzen Leben noch nie eine fällige Mietzahlung nicht geleistet habe. Aber hier will jeder Vermieter eine solche Bescheinigung sehen. :-(

LG

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Da irrst du dich aber gewaltig.

Zunächst ist der Zeitraum des Mietverhältnises fest zu halten.

Für diesen Zeitraum ist die allgemeine Miete gem. Mietvertrag zu zahlen. Diese Summe wird auf der "SOLL" Spalte eingetragen ( z.B. 01.Januar 2011 ). Der zugehörige Zahlungsbeleg z.B. per Quittung oder per Bank/Überweisungsbeleg wird auf der "HABEN" seite eingetragen ( z.B. 03.Januar 2011 ) . Das bedeutet, die Miete für Monat Januar 2011 ist ausgeglichen. Und so wird Monat für Monat eingetragen. Hieraus ist eindeutig ersichtlich, ob die Miete für alle Monate bezahlt worden ist. Das was du meinst klappt hier nicht. Denn Zahlungsbelege wie Einzahlquittung oder Überweisungsbelege lassen sich nicht Monat für Monat gleichmäßig fälschen.

Übrig bleiben die Jährlichen BK und HK Abrechnungen. In diesen Abrechnungen sind Guthaben oder Nachzahlungen aufgeführt. Enthalten diese Abrechnungen aufgeführte Nachzahlungsforderungen so muss diese im Journal auf der "SOLL" seite eingetragen sein. Ist dafür eine Zahlung erfolgt so ist diese auf der "Haben" seite einzutragen und der Zahlungsbeleg beizufügen.

Eine Mogelei ist ausgeschlossen. Das kriegt vielleicht ein ausgebuffter Buchhalter hin aber kein normaler Mieter. Und im übrigen, wegen so ein paar lumpige Euros wäre soetwas gradezu lächerlich.

Würde eine solche Mogelei zum Abschluss eines neuen Mietvertrages führen und würde dies später aufgedeckt werden so könnte der Vermieter diesen ergaunerten Mietvertrag sofort Fristlos kündigen. Wer das riskiert muss kurzen Verstand haben.

Der Einwand die Buchungsbelege hätten keine Beweiskraft ist irrelevant. Man kann nicht Monate für Monate überweisen und danach wieder rückbuchen. Wie lang soll sowas funktionieren ? Wie lange macht das eine Bank mit?

Eine weitere Möglichkeit wäre die stellung bzw. das Angebot eines Bürgen - Mietbürgen - , so wie das bei einem Kredit auch möglich ist.

Aus sichtweite des Vermieters ist das bedürfnis nach Absicherung verständlich. Welcher Vermieter läuft schon gern seinem Geld (Miete) hinterher.

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Hallo,

ich glaube nicht, dass irgendjemand einen Scheissmieter unbedingt behalten will, es liegt also vermutlich daran, dass die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gelogen wäre.

freundliche Grüsse Werner

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ja werner. Auch du kannst mal recht haben. ;-)

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1. habe ich immer recht.
2. hätte ich in so einem Fall keine Hemmungen, eine Bescheinigung der dritten Wahrheit auszustellen.

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Mietschuldenbefreiung = , dass Du Dein Altlasten nicht mehr abtragen musst???

Würde ich auch nicht. #contra

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Mensch, das ist mir in dem Text gar nicht mehr aufgefallen :)
Völlig nachvollziehbar!

LG,

W

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Hallo,

mir ist leider nicht ganz klar was Du meinst, aber wenn Du einen befristeten Mietvertrag hast und diesen vorzeitig kündigen möchtest, dann kann der Vermieter auf die restliche Miete bestehen. Da schaut es schlecht aus mit einer Befreiung bzw. mit einem Auszug vor Ablauf des Mietverhältnisses.

Oder hast Du Mietschulden und möchtest von diesen befreit werden? Dann verstehe ich aber nicht warum er Dich nicht aus dem Vertrag lässt!?!

Eine Bestätigung für den neuen Vermieter über pünktlich gezahlte Mieten bekommst Du übringens von Deiner Bank. Zumindest hat meine Bank mir damals eine Bescheinigung ausgestellt.
Bei einem anderen Vermieter reichten die Gehaltsnachweise aus.

Ansonsten lass Dich am Besten von einem Mieterverein beraten. Eventuell können die auch mit Deinem Vermieter sprechen und schlichten.

Gruß
Nadine