Guten Abend!
Wir haben vorhin die definitive mündliche Zusage des Käufers unserer Eigentumswohnung bekommen!
Nun wird ja noch ein wenig Zeit ins Land gehen, bis wir den Kaufvertrag beim Notar unterschreiben können, und wir fragen uns, ob wir im Vorfeld schon einmal so einen Vordruck eines Kaufvertrages (aus dem Schreibwarenladen) besorgen und mit dem Käufer unterschreiben sollen.
Ist der denn dann rechtlich bindend - kennt sich Jemand aus?
Wir möchten halt jetzt nicht, dass uns der Käufer noch im letzten Moment abspringt und wir aber anderen Interessenten dann abgesagt haben.
Oder gibt es sonst eine verbindliche Möglichkeit für uns?
Danke schon einmal für eure Antworten!
Anja.
Wie Käufer von ETW bis zum Notartermin binden?
Habt ihr privat verkauft?
Bei uns war es so (mit Makler), dass wir einen vorläufigen Vertrag unterschrieben haben, wo wir einem gewissen Betrag hätten zahlen müssen, wären wir noch wieder abgesprungen. Ich denke, so was ähnliches könnt ihr auch machen. Bei uns ging es ja aber um die Makler Gebühr die sich der Makler sichern wollte. Würde das dem Käufer so vermitteln, dass es ja auch für euch bindend ist, falls zb jemand mit einem besserem Angebot kommt oder so. So ist der Käufer auch abgesichert.
Hallo,
keine Chance.
Solange der Notar seinen Stempel nicht draufgerückt hat, kann jeder zurücktreten.
Ist so.
freundliche Grüsse Werner
Als wir noch auf Haussuche waren, sagte unser Notar, dass es keine Seltenheit wäre, dass Käufer sogar noch BEIM Notar vom Kauf zurück treten, da dann irgendwas auftaucht was ihnen nicht zusagt. Also bevor nichts unterschrieben ist, ist nichts verbindlich.
Und ganz ehrlich, würde mich jemand so bedrängen mit "Vorabvertrag" unterschreiben etc, würde ich sofort zurück treten, da ich dann definitiv ein ungutes Gefühl hätte - so als wolle man verzweifelt das Ding los werden.
Als wir unser Grundstück kauften, wurden wir ja auch MEHRFACH beim Notar darauf hingewiesen, dass wenn uns irgendwas nicht passt, wir noch immer zurücktreten könnten.
VG
Physa
Hi,
schaut, das weitere Interssenten die Wohnung anschauen und sagt ehrlich, das ihr zwar einen möglichen Käufer habt aber solange nicht unterschrieben ist noch alles möglich ist.
Grüsse lisa
Nein, nur der unterschriebene Notarvertrag sichert euch zu, dass der Käufer auch wirklich kauft. Alles andere bringt euch nicht weiter.
Wann ist denn der Termin?
Wir haben es so gemacht, als wir unser Haus im letzten Jahr verkauft haben, dass wir unserem potentiellen Käufer zugesagt haben, einen Notartermin vereinbart haben und bis dahin durfte jeder weitere Interessent das Haus anschauen mit dem Hinweis, dass wir eigentlich einen Käufer haben.
LG
Lieben Dank für eure Antworten!
Ja, wir haben privat verkauft.
Ich habe heute nochmal mit dem Käufer telefoniert und er sagte, er hat schon seine Wohnung gekündigt...
Montag früh machen wir gemeinsam direkt einen Termin beim Notar und bis dahin werden wir wohl weiterhin Besichtigungen anbieten, mit dem Hinweis, dass wir eigentlich schon einen Käufer haben, aber eben noch keine definitive Unterschrift.
Danke für die Tipps!
Schönes Wochenende!