Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich gestalte gerade die Aussenanlage (in Baden-Württemberg). Meine Nachbarin ist eine verbitterte Frau und versucht jedem das Leben schwer zu machen....Nun hat sie nach Beendigung meiner Arbeit auf der Gemeinde sich beschwert. Ein Mitarbeiter meinte, dass man einen Mindestabstand zum Randstein von 50 cm einhalten muss (in dieser Flucht darf nichts behindern). Im Bebauungsplan ist nichts erwähnt. Laut der Aussage des Mitarbeiters (der natürlich nur seiner Arbeit nachgehen muss) stellt das Verkehrsamt diese Regeln auf. Laufe ich die komplette Strasse entlang stehen alle Mauern und Gartenzäune auf der Grenze neben dem Randstein. Habt ihr schon mal etwas von diesem Mindestabstand gehört? Laut Aussage müssen wir unsere Wiese zum Ausweichen von Autos zur Verfügung stellen?! Eigentlich wollte ich einen Gartenzaun direkt an die Strasse stellen da die besagte Nachbarin Katzen hat die der Meinung sind, alles markieren und vollk.... zu müssen. Ich wäre für viele Antworten und wenn möglich einen Link zum Gesetz dankbar
Abstandsrecht Privatgrundstück zur Strasse
Hallo,
also diese Regelung ist mir neu.
Sind auch gerade dabei die Außenanlagen anzugehen (auch in Ba-Wü). Normalerweise müsste sowas ja im Bebauungsplan stehen, wenn es sowas überhaupt gibt.
Ich würde da an Deiner stelle erstmal abwarten, zumal alle anderen Nachbarn diese "Regelung" wohl auch nicht kennen.
In der regel tun solche "netten Nachbarn" nur wichtig und weiter nix. Würde das aussitzen.
Oder Du fragst mal den Mitarbeiter von der Stadt nach der Regelung vom Verkehrsamt.
Grüße und viel Erfolg!
lolly
Hallo Lolly, vielen Dank für deine Antwort. Bin heute die Nachbarorte abgelaufen, gleiches Spiel. Viele haben die Aussenanlage nach meinen Wünschen gestaltet. Im Internet und im Bebauungsplan steht nur drinnen, dass die Aussenanlage sich ins Gebiet anpassen sollte. Nach meiner Meinung müsste ich ja dann direkt den Gartenzaun an die Strasse stellen.... Ich werde nun erst mal alles so lassen wie es ist und auf der Gemeinde nochmals nachhaken, wo ich den gewissen Gesetztestext finden kann. Ich kann mir einfach vorstellen, dass die Gemeinde keine Lust auf Stunk mit einer Alt-Eingesessenen haben wollte. Leider gibt es immer wieder Nachbarn die auf Streit aussind, obwohl ich dazu überhaupt keine Lust habe...Bin gespannt, was da noch alles rauskommen wird....
Hi,
wenn es Euer Grundstück ist dürft ihr doch am Grenzstein einen Zaun ziehen.
Und Ausweichfläche muss doch die Gemeinde stellen nicht ihr.
Ich kenne es nur, das bei Sichtdreieck- was vorger ausgeschildert ist -die Pflanzgrösse und Abstand eingehalten werden muss.
Grüsse lisa