Hallo,
Unser Nachbar von "oben" hat wohl bevor wir das Haus gekauft haben, eine Mauer errichtet, welche unsere Grundstücke teilt. Sein GS ist höher als unseres und seine Erde drückt nun die Mauer kaputt. Sie liegt schon fast komplett in unserem Garten.
Wer weiss, wer RECHTLICH zur Errichtung der Mauer zuständig ist. Leider verstehen wir uns nicht sonderlich gut.
LG
TRY
Die Mauer fällt.............
Kommt drauf an, wem sie gehört.
Wer auf seinem Grundstück eine Mauer errichtet, ist in der Regel auch verantwortlich.
Einiges findest du sicher im NachbG (ist Ländersache) dazu.
Mußt unter "Grenzmauern" und "Einfriedung" nachsehen.
Danke
"3. ABSCHNITT
Erhöhungen
§ 9
Abstände und Vorkehrungen bei Erhöhungen
(1) Wer den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöhen will, muß einen solchen Abstand von der Grenze einhalten oder solche Vorkehrungen treffen und unterhalten, daß eine Schädigung des Nachbargrundstücks durch Absturz oder Pressung des Bodens ausgeschlossen ist. Diese Verpflichtung geht auf den späteren Eigentümer über.
(2) Welcher Abstand oder welche Vorkehrung zum Schutz des Nachbargrundstücks erforderlich ist, entscheidet sich unter Zugrundelegung der Vorschriften von § 10 Abs. 1 nach Lage des einzelnen Falls.
"
so, das habe ich mal rasugesucht.
Im ersten Absatz heißt es ja dann, dass mein NB die MAuer erneuern muss, da diese ja nicht sachgemäß errichtet wurde. (Sonst wäre sie ja nicht zusammengebrochen,oder?)
Der Erbauer ist Verantwortlich. Bis fünf Jahre nach Errichtung sicher lt. unserem Landschaftsärtner ggf. auch 30 Jahre muss der Gartenbauer das auf Gewährleistung richten, denn wenn dei Erde so drückt ist die Mauer nicht richtig nach DIN berechnet (der unterirdische Teil nicht ausreichend tief, das muss ein Drittel der Gesamthöhe sein, oder Mängel bei der Drainage.)
Ich würde den Nachbarn möglichst zügig zu einer Ortsbegehung einladen, denn ihm verstreichen sonst die Fristen gegenüber dem Landschaftsgärtner, und zudem ist es eine Gefahrenquelle wenn die Mauer bricht.
Übrigens: wäre die Mauer nicht schon vor Euch gestanden wären beide Parteien zuständig, denn normalerweise haben beide Grundstücke einen Teil des Gefälles, und das muss anteilig abgefangen werden.
LG doremi
Danke
Jetzt muss ich erst mal herausfinden, ob er wirklich die Mauer erstellt hat (ist nur eine Aussage von einem anderen NB) und wo sie steht (also auf unserem oder auf seinem GS)
Ja, solltest du.
Nicht daß womöglich dein Vorbesitzer derjenige war oder sie auf deinem Grundstück steht usw.