Zu kleine übergangswohnung...Jugendamt ?

Huhu,

Ich wollt mich mal informieren.
Bei uns stehen zur zeit ein paar Veränderungen ins Haus, es wird wohl auf eine Klage bezüglich des aufenthaltsbestimmungsrechts hinauslaufen :( hoffe ja noch auf ne friedliche einigung.
Nun denn..

Meine Wohnung ist zum 1.9. gekündigt ( knapp 100 Quadratmeter waren das ) , ich habe seit dem 1.8. eine kleine Übergangswohnung angemietet ( 35 Quadratmeter ), da wir in naher Zukunft entweder in das Mehrfamilienhaus meines festen Partners einziehen möchte ( Kündigung wegen Eigenbedarf läuft ) oder uns auch nach einer anderen größeren Wohnung umschauen möchten. Allerdings ganz in Ruhe damit es auch das richtige ist.
Da aktuell ja noch vieles in der Schwebe ist...zum Beispiel auf welche Schule die Kids gehen wenn das Gericht zu meinen Gunsten entscheidet usw. Kommen wir mit dieser übgangs,Lösung super zurecht,
Kinder haben ein kleines eigenes Zimmer mit Neuem Etagenheizung, Wohnzimmer und. Küche sind ein Raum, wir schlafen auf der Schlafcouch, ein kleines Bad mit Dusche und ein kleiner Flur, dazu eine Garten ( Garten mitnutzung ) und ein großer Park vor der Haustür.
Den Kindern stört die kleinere Wohnung nicht, zumindest merkt man es nicht und sie sagen auch nix.
Mein ex Mann lebt mit Großeltern in einem eigenen Haus, Garten usw....ich habe irgendwie Angst das da verglichen wird und ich den kürzeren ziehe.
We gesagt das hier ist nur eine Übergangswohnung.
Aber wie seit das Jugendamt sowas ?

1

Äh Etagen Bett ! Nicht Heizung :)

2

Hi,

so recht will sich mir nicht erschließen wozu die Übergangswohnung genau dient!

Wozu eine angemessene und passable Wohnung kündigen und in eine für so viele Personen viel zu kleine Wohnung ziehen, um dann erneut umzuziehen!

Da bleibt man doch in der Wohnung die man hat, die genug Platz bietet und kündigt dann wenn die Eigenbedarfskündigung im Haus des Partners durch ist ! #kratz

Dieses ständige hin und her ziehen (und die Kinder immer wieder raus reißen) macht einfach keinen Sinn...

Nichts desto trotz denke ich nicht, dass Du zu befürchten hast, dass man Dir die Kinder weg nimmt!

Allerdings, wenn ich doch weiß dass ein Streit um die Kinder auf mich zukommt, biete ich nicht noch Angriffsfläche indem ich eine viel zu kleine Wohnung beziehe!

Jeder muss das für sich entscheiden aber eine so kleine Wohnung wäre für mich mit so vielen Personen nicht mal zum Übergang eine Lösung!

Alles Gute

3

Der Streit ist erst ein paar Tage alt....angemietet war auch falsch es ist die alte Wohnung meines Partners, und wir wollten die Ferien usw nutzen um den Umzug zu gestalten, und um die Kinder in dieser Stadt einzugewöhnen, was auch erfolgreich war und uns dann ganz in Ruhe nach etwas neuem umschauen,..bzw, abwarten was mit dem Eigentum ist, denn es wäre ja blöd was neues anzumieten wenn man ins eigene Haus kann. Deshalb das abwarten.
Haben uns zwar schon was angeschaut aber so richtig war noch nix dabei.
Die andere Wohnung habe ich ja noch bis zum 1.9. nur halten wir uns eben hauptsächlich jetzt hier auf da dies der neue Lebensmittelpunkt sein soll und dafür haben wir hier natürlich auch für den Übergang alles kindgerecht gestaltet.

4

35 m²? Stimmt die Zahl oder hast du dich vertippt?

Also mir wäre das zu winzig. Unsere erste Wohnung hatte 58 m² und das war zu dritt schon recht eng (die Wohnung war aber auch blöd geschnitten).

Wenn du versuchst, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erklagen, wird das Jugendamt auch die Wohnsituation überprüfen und ich kann mir nicht vorstellen, dass das Jugendamt bei dieser Wohnsituation sonderlich überzeugt von euch sein wird.

lg

5

Ja das befürchte ich auch

6

Hallo,

da tun sich Fragen auf:

Hat die Wohnung wirklich nur 35 m²?

Wie viele Kinder hast Du und wie alt sind sie?

Mit z.B. drei Personen ist die Wohnung deutlich überbelegt. Welcher Vermieter hat sich darauf eingelassen?#kratz

Warum mutet man sich einen Umzug zu, wenn die Wohnung nur für den Übergang ist? Vermutlich nur ein paar Monate?

LG, Cinderella