Hallo an euch alle,
mich interessiert, ob es beim Kauf von Doppelhaushälften Unterschiede gibt zum Kauf von freistehenden Einfamilienhäusern.
Ein Beispiel: Meine Cousine hat eine Eigentumswohnung. Sie darf zum Beispiel keine neuen Fenster einsetzen lassen, wenn die anderen Parteien nicht zustimmen, dass alle Wohnungen die Fenster austauschen (das allgemeinbild des Gebäudes darf nicht verändert werden). Sie darf zum Beispiel auch keinen externen Schornstein für einen Kaminofen anbringen lassen, da sie dann die äußere Ansicht des Hauses verändern würde.
Gibt es solche oder ähnliche "Regeln" auch bei Doppelhaushälften? Wenn die eine Hälfte das Dach neu decken möchte, muss der andere dann auch mitziehen?
Ich hoffe, ihr wisst, worauf ich hinaus möchte und freue mich über hilfreiche Antworten von euch!
LG, kleinekecki
Wer kann mir Fragen zum Thema Doppelhaushälfte beantworten?
Hallo,
mein Ex und ich haben eine Doppelhaushälfte.
Sowohl wir, als auch unsere direkten Nachbarn haben neue Fenster und Türen eingesetzt und die waren nicht von der selben Firma.
Man muss nur darauf achten, welche Vorschriften die jeweilige Gemeinde macht.
Beim Eindecken des Hauses weiß ich nicht.
Allerdings ist dieses Doppelhaus, das mein Ex und ich haben, 35 Jahre alt und braucht kein neues Dach.
GLG
Hallo,
wie schon oben beschrieben, KANN es winzige Unterschiede geben, muss aber nicht.
Das Grundstück mit der Garage oder den Mülltonnen könnte evtl. allen gemeinsam gehören.
freundliche Grüsse Werner
Hallo
wir konnten das so machen, wie wir wollten. Da mussten wir keinen fragen.
Bianca
Hallo!
Es gibt bei Doppelhaushälften zwei Möglichkeiten!
1. Es sind rechtlich gesehen 2 Häuser auf 2 Grundstücken:
D.h. du kannst alles "alleine" entscheiden (ohne deinen Nachbarn) und trägst auch alle Kosten an denem Haus alleine!
2. Die beiden Haushälften sind eine WEG und somit rechtlich 1 Haus auf 1 Grundstück - eben nur in Nutzungseinheiten unterteilt:
D.h. es gibt eine Teilungerklärung in der ganz klar beschrieben ist, wem was gehört, was Gemeinschaftseigentum ist und wer welche Kosten zu tragen hat!
LG
Jenny
Der "blonde Engel" hat das ganz toll erklärt und genau so ist es.
Eine Eigentumswohnung ist IMMER eine Wohneigentumsgemeinschaft. Es gibt ein Grundstück mit einem Haus, das eine "rechtliche" Einheit bildet. Jedem Eigentümer gehört eine Wohneinheit und ein entsprechendes "virtuelles" Stück am Grundstück.
Ein Einfamilienhaus ist ein Haus auf einem Grundstück. Haus gehört dem Eigentümer, Grundstück gehört dem Eigentümer und er kann machen, was er will.
Reihenhäuser und Doppelhäuser sind da Sonderfälle. Die können so oder so rechtlich behandelt sein! Aber das steht dann im Grundbuch (erhältlich im Grundbuchamt). Letztens erzählte mir auch die Besitzerin eines Reihenhauses, sie geht jetzt zur Eigentümerversammlung. Und ich dachte nur: Hä? Hat sie noch eine Immobilie? Ach neeeee, da war ja was...
Das musst du also am konkreten Objekt prüfen.
Hi,
wir haben zwar ein REH aber im Grunde ist das ja kein Unterschied.
Für gewöhnlich kaufst du ein eigenständiges Haus mit eigenem Grundstück und evtl. noch einem Gemeinschaftsgrundstücksanteil (z.B. Einfahrt, Gehsteig, Hof etc...)
In dem Fall kannst du an "deinem" Haus tun und lassen was du willst, solange du nicht gegen die örtlichen Bauvorschriften verstösst. Heisst.... wenn du Holzfenster willst, und der Nachbar Kunststoffenster hat ist das schnurz. Du kannst dein Haus grün streichen auch wenn das des Nachbarn gelb ist und wenn du dein Dach neu decken lassen willst, dann kannst du das auch jederzeit. Du könntest aber netterweise deine Nachbarn fragen ob sie nicht gleich mitziehen wollen, weils dann billiger und einheitlich wird!
Eine WEG liegt nur dann vor wenn das Doppelhaus auf nur einem Grundstück steht und dann als Gemeinschaftsgrund bzw. Gemeinschafteigentum eingetragen wurde. Dann hätte jede Partei zwar 50% Eigentum erworben aber da dieses nicht genau festgeschrieben ist, muss jeder Schritt abgesprochen werden...
Sowas kenne ich aber eigentlich nur von Doppelhäusern die privat von Familien erbaut wurden. Bei normalen Doppel- und Reihenhäusern ist es ja so das sie von Baugesellschaften erbaut und einzeln verkauft werden.
LG
Wir haben eine Doppelhaushälfte und unser Haus sieht gaaaaaanz anders aus als das der Nachbarn. Jeder hat sein Haus individuell mit dem Architekten geplant, wir haben eben nur ein Grundstück halbiert und geteilt.
Guten Morgen,
vielen Dank für eure netten und hilfreichen Antworten! Damit habt ihr mir schon sehr geholfen!
LG, kleinekecki