Hallo
ich hab einen etwas schwierigen Nachbarn, der uns das Leben nicht grad einfach macht.
Grade zäunt er sein Grundstück ein.
Was mir auffällt:
Unsere Garagenwand zeigt zu seinem Grundstück - er setzt grade die Pfähle direkt an der Wand entlang auf der ganzen Länge der Garagenwand. Also Abstand des Zauns zur Garage etwa 3 - 5 cm.
Ich kenn das so nicht - überall wird die Garagenwand vom Zaun ausgenommen. Ich überleg halt grad, wie ich da je wieder hinkommen soll - falls der Putz mal überprüft werden soll, oder ich neu streichen möchte - allgemein um nach Schäden zu sehen.
(Er ist mit seinem Minibagger eh schon zweimal dagegen gebumst und hat den Putz beschädigt - mein Mann hat es dann gleich ausgebessert und wieder gestrichen).
Er möchte ganau an der Garagenwand entlang sein Gemüsebeet hinmachen. Vor zwei Wochen hat er uns schon gezwungen, die Kiesdrainage in 30 cm Tiefe wieder zu entfernen, weil ihn das stört und es ja sein Grundstück ist.
Was mach ich, wenn die Garagenwand vom Wässern einen Nässeschaden bekommt? Unser Architekt hat auf die Drainage bestanden, damit das Fundament abtrocknet - er hat jetzt alles mit Erde zugeschüttet (wenigstens die Noppenbahn hat er stehen lassen). Unser Häuser stehen nämlich im Lehm, der nicht besonders Wasserdurchlässig ist.
Ist das so gang und gäbe? Ich find es seltsam, aber es ist ja sein Grund und Boden.
Ich mein - zu unserem Nachbarn haben wir an seiner Wand entlang Platten gelegt, damit da nichts wächst und beim Rasenmähen der Putz nicht beschädigt wird - so machen es auch die anderen hier...
Kennt sich wer mit Zäunen des Nachbarn aus - ob er das darf, mein ich
Haftet ihr euch die Grenzbebauung genehmigen lassen?
Steht die Garage genau auf den letzten Cm zu euren Nachbarn?
Hallo,
also wir haben auch gebaut. Und wenn der Nachbar hier einfach seine Garage direkt an seine Grenze bauen würde, dann wäre das, wenn es laut Bebauungsplan ok ist, in Ordnung. Aber über mein Grundstück entscheide ICH!
Euer Architekt ist ja lustig....habt ihr denn damals schriftlich mit Eurem Nachbarn festgehalten dass Eure Drainage gebaut werden darf auf SEINEM Grund?
Ich würde dem nicht zustimmen, sowas gibt irgendwann nur Probleme. Auch der Zaun ist in meinen Augen ok so wie er ihn baut. Solang es laut Richtlinien ok ist. Der Zaun steht auf seinem Eigentum.
Wir haben unser Grundstück mit einer Hecke eingefriedet. Damit wir unsere Hecke später schneiden können ohne dem zukünftigen Nachbarn auf die Pelle zu rücken, haben wir die Hecke mit einem gewissen Abstand zur Grundstücksfläche gepflanzt. Und genau das hätte ich an Eurer Stelle auch mit der Garage und der Drainage gemacht. Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen. Ich würde sagen, Pech gehabt!
Bin ich froh dass wir ohne Architekten gebaut haben und uns so das Leben leichter gemacht haben.
Schon mal daran gedacht, dass der jetzige Eigentümer verkaufen könnte und die neuen Besitzer die Drainage nicht dulden könnten?
Oder ihr fragt ob ihr den Grund mit der Drainage abkaufen könnt? Oder pachten....aber einfach so quasi "gratis"....das finde ich eher "frech".
Mona
Achso, die Putzer und Malerarbeiten habt ihr hoffentlich dokumentiert?
Bin sehr froh dass hier alle sehr Rücksicht aufeinander nehmen und keiner (bis auf eine Ausnahme) alles so baut, dass keiner Nachteile hat.
Hallo,
wenn Eure Garage genau auf der Grenze steht (was übrigens eigentlich kein guter Architekt so plant; Drainage ja sicher - aber doch nicht auf einem fremden Grundstück), seid Ihr selber schuld.
Natürlich darf Euer Nachbar auf seinem Grundstück machen, was er möchte und selbstverständlich darf er auch darauf bestehen, dass eine Drainage entfernt wird, wenn sie gar nicht ihm gehört und es keine schriftlichen Absprachen diesbezgl. gibt.
Es wird einen Grund geben, warum das Gemüsebeet genau an dieser Stelle landet; und ich kann ihn mir gut vorstellen.
Wie habt Ihr denn überhaupt die Garage damals gebaut; da war die Firma doch ständig auf fremden Grundstück. Oder hat er damals noch nicht dort gewohnt?
Er macht sein Beet dahin, weil es vor Wind und Wetter am besten geschützt ist, und nicht um uns zu ärgern - es ist der beste Platz in seinem Garten. Ich hätt es auch dahin gemacht.
Und danke - aber ich weiss das der Architekt nicht besonders toll war - aber da wir selber und Ohne Firma gebaut haben, brauchten wir die Nachbargrundstücke nicht - unseres ist gross genug um den Krempel abzuladen. Unser Maurer hat dann die Garage ein Stück zurück in unsere Grundstück gesetzt, der war nämlich im Gegensatz zum Architekten ganz toll.
Na super - ist denn keiner in der Lage ne Antwort auf meine Frage zu geben?
Hat sich sowieso erledigt - ich hab grad Kaffee rübergebracht und gesehen, dass die Arbeiter die vier Löcher an der Wand wieder verfüllt haben. Sie haben dem Nachbarn erklärt, dass er uns einen Zugang zu der Wand wg. Reparaturarbeitern ermöglichen muss, und es unsinnig wäre, den Zaun dann zu entfernen, wenn wir streichen möchten.
Wir haben exakt nach Bebauungsplan gebaut - sind sogar mit den Massen der Garage runtergegangen um nicht ans Maximale zu gehen, für den Fall dass ein künftiger Nachbar, den es DAMALS NOCH GAR NICHT GAB, das Grundstück abbaggert.
Wir sind nichtmal direkt auf die Grenze gegangen, sondern haben ein paar cm abstand gelassen und die Drainage in 30cm TIEFE angebracht - die Breite war weniger als 10cm - das Kies wurde in ein Tuch eingeschlagen und mit Erde 30 cm angefüllt. Ich weiss ja nicht wie eure Drainagen aussehen, aber ich glaub ihr habt das nicht richtig verstanden. Es ist kein 30 cm BREITER Kiesstreifen, so wie er ums Haus gemacht wird.
Da der Grund damals noch der Gemeinde gehörte, hat uns der Bürgermeister natürlich erlaubt das zu machen - er meinte, das ist kein Problem, weil es unter der Erde ist und für eine Nutzung des Grundes unerheblich, wenn wir es oben mit Erde anfüllen.
Wir haben dem Nachbarn auch gesagt, das wir eine Drainage haben, als er angefangen hat zu bauen - er wollte sie nicht - wir haben sie entfernt, was solls -
ES GING MIR NUR UM DEN ZAUN VOR MEINER GARAGE - aber vergesst es einfach.
Naja jetzt hast du die sache auch ganz anders dargestellt. U übrigens er muss das nicht, zumidest in unserer stadt. Ich hab nämlich extra damals nachgefragt.
Wie eine Drainage aufgebaut ist, weiß ich offensichtlich besser als Du.
Und wenn die Schicht nur 10cm breit war, dann war der Maurer wohl nicht so gut, wie Du denkst.
Und die gibt's jetzt nicht mehr? Das hätte ich mir bei lehmigem Boden nochmal überlegt...
Wohin entwässert jetzt die Seite und wie ist der Anschluss an das übrige Dränsystem gewährleistet?
Zu Deiner eigentlichen Frage, die Dir ja tatsächlich niemand beantwortet hat:
Ja - er darf einen Zaun auf seinem eigenen Grundstück bauen, solange dieser dem örtlichen Bau- und Nachbarschaftsrecht entspricht.
Und wenn Ihr an die Garagenwand gewollt hättet, hättet Ihr ihn nett fragen müssen und er hätte sagen können: Klar - baut den Zaun ab und später wieder auf Eure Kosten, und zertretet mir nicht meine Beete oder ersetzt mir den Verlust.
Nö das ist ok das er das macht. Das alles ist nicht sein problem schließlich habt ihr auf der grenze gebaut. Bevor wir unser haus gekauft haben hat auch jemand hinter uns gebaut und meinte auch seine Garage auf bzw sogar frech wie er war bissl über die Grenze gebaut. Tja mich stört es nicht das er jetzt da probleme mit der stadt hat. Wir haben auch an die garagenwand spaliere für hochwachsendes gemüse gemacht. Das dürfen wir und es ist auch ganz normal schließlich muss ich mir das ja nicht ansehen. Ich muss ehrlich sagen es ist mir egal ob mal was mit der garage ist. Selbst schuld. Man baut nicht direkt auf die grenze.
"Ich muss ehrlich sagen es ist mir egal ob mal was mit der garage ist. Selbst schuld. Man baut nicht direkt auf die grenze."
Na, Dich möchte ich aber auch nicht als Nachbarn haben!
Wenn Grenzbebauung gestattet ist, baut man natürlich auf die Grenze! Hier im Stuttgarter Raum, wo Grundstückspreise um die €700 / qm und aufwärts liegen, absolut üblich.
Du zerstörst mutwillig Eigentum anderer und fühlst Dich noch im Recht und bist stolz darauf? Sorry, da kann ich nur mit dem Kopf schütteln...
"....Wenn Grenzbebauung gestattet ist, baut man natürlich auf die Grenze! ...."
Nein - tut man nicht. Sondern man überlegt vorher, was das bedeutet.
Ich plane auch viel in der Stuttgarter Gegend und ich würde niemals einem Bauherrn eine direkte Grenzbebauung empfehlen.
Wenn's drauf ankommt, was jeder cm kostet, sollte man sich vielleicht eine andere Gegend fürs Eigenheim aussuchen oder noch ein bisschen sparen.
Hi,
kann Dich gut verstehen. Hier ist Garagen-Granzbebauung üblich, weil die Grundstücke klein sind und es von der Gemeinde vorgesehen und im Bebauungsplan angegeben ist.
Da hat man keine Möglichkeit, 30 cm die Garage zu versetzen, weil man wg. der Trinage anders planen muss, bzw. an die Garagenwand muss.
Hier wird in der Regel 10-20 cm Platz gelassen, so dass der Nachbar noch irgendwie an die Wand kommen kann.
Naja - ich mag meinen Nachbarn nicht und mich ärgert es, wenn ich an seiner Wand-Seite was machen möchte und " ihn" den Platz praktisch schenken muss.
Planen auch gerade ein Hochbeet, bzw. ein freistehendes Hochspalier an der Garagenwandseite.
Lisa
ich weiß nicht wie das bei euch ist
aber hier darf man nix direckt an die grenze bauen auser mit genehmigung des nachbarn
(wird sogar im grundbuch eingetragen)
ich müßte jetzt lügen aber mindestabstand sind ohne genehmigung bei uns 50cm abstand
bei bauten über 1,80cm höhe ist der abstand sogar noch größer
da sind es ca 1,5 meter
und bei häuser sogar 3 meter mindestabstand
bei tannen usw muß auch 1,5meter abstand gehalten werden
(das wird allerdings nicht im grundbuch eingetragen)
von daher wundert mich das, das ihr alle ne grenzbebauung mal so ebend macht ohne was schriftliches zu haben
das wäre bei uns schon wildbau
Das ist alles Landesrecht.
In welchem BL wohnst Du denn?
Normalerweise (besser gesagt in den meisten BL) dürfen Garagen als Nebengebäude, sofern eine bestimmte Länge und Höhe eingehalten wird, theoretischer Weise auf die Grenze gebaut werden (ohne Grundbucheintrag oder Zustimmung des Nachbarn oder was auch immer).
Nur für die Arbeiten hierzu, die ja dann logischer Weise teils auf dem Nachbargrundstück stattfinden, braucht man die Zustimmung des jeweiligen Eigentümers.
Und im beschr. Fall befindet/ befand sich die Drainage und sicherlich auch das Fundament teilweise auf des Nachbars Grundstück.
Das wäre hier auch ein Grund für eine schriftliche Zustimmung bzw. eventl. wäre als Baulast einzutragen.
Und wie bereits gesagt: Ob das so schlau ist, bleibt fraglich.