Für meine Freundin:
Sie hat eine Wohnung vermietet wo sie im Streit ist mit der Mieterin. Die Wohnung ist in so einem Wohnblock mit mehreren Wohneinheiten.
Die Mieterin ist seit Mitte Februar nicht mehr in der Wohnung gewesen (sie haben die Tür an zwei Stellen ganz unauffällig markiert) und zahlt auch keine Miete (sie bekam die Miete vom Amt). Meine Freundin bzw ihr Mann (ihm gehört die Wohnung) hat Räumungsklage erhoben, an ihre Adresse geschickt, per Nachsendeantrag ging es dann wohl irgendwie dahin, wo sie jetzt wohnt. Sie hat Widerspruch erhoben, sie könne in der Wohnung nicht wohnen, da dort gravierende Mängel seien, von der aber meine Freundin bzw der Mann nichts wussten.
Nun war sie seit Mitte Februar nicht mehr da und aus der Wohnung stinkt es heftig.
Darf ihr Mann da jetzt einfach rein oder muss da ein Anwalt bei?
Meine Freundin hat beim Amt angerufen wegen der ausstehenden Miete aber das Amt sagt dass die Mieterin zustimmen muss also darf das Amt das nicht an meine Freundin überweisen.
Für die Räumungsklage war sie beim Anwalt, sie will sich da jetzt auch noch weiter beraten lassen hat aber erst Anfang Juni Termin.
Bis dahin stinkt es aus der Wohnung weiter?
Die anderen Wohnparteien haben sich schon bei deren Vermmietern beschwert weil schon das ganze Treppenhaus so stinkt, nach Abfluss und Gammel.
Die Mieterin ist seit Mitte Februar nicht mehr in der Wohnung gewesen und zahlt auch keine Miete, da muss man doch was machen dürfen als Vermieterin oder nicht?
Meine Freundin will sich morgen bei der Verbraucherzentrale erkundigen aber da bekommt man ja auch nicht sofort einen Termin. Will ihr so gerne helfen, habt ihr Tipps?
Mieter verschwunden, Räumungsklage, Wohnung stinkt, was tun???
Deine Freundin soll ihren Anwalt anrufen und sich zumindest telefonisch beraten lassen, was zu tun ist, wenn es derart schlimm riecht. Es zieht ja Ratten an, wenn dort Lebensmittel verderben. Ebensogut kann ein (Wasser-)Schaden vorliegen, das müsste überprüft werden.
Da die Mieterin sich gemeldet hat, liegt sie wenigstens nicht in der Wohnung, das hätte ich sonst vermutet. Wäre sie seit Februar verstorben und läge seitdem unentdeckt in der Wohnung, würde von dieser nun auch höchstwahrscheinlich eine starke Geruchsbelästigung ausgehen...
Also, der Anwalt kann sie da beraten, wir nicht unbedingt, da wir nicht genaue Situation nicht kennen. Als Vermieterin sollte sie das aber auch wissen.
Viel Glück für die Freundin!
L G
White
Ganz ehrlich, in der Situation wäre ich schon längst rein.
Vielleicht verwest da ein Tier oder wer weiß was.
Rein, kucken was da los ist und dann weiter überlegen.
Hallo humanianimi,
das darf sie nicht. Wenn das ohnehin vor Gericht geht sieht sie damit ganz schlecht aus.
Aber vielleicht kann die Hausverwaltung Rat geben, denn wenn die anderen Mieter sich beschweren ist ja vielleicht doch was zu machen, aber bitte nicht einfach so in die Wohnung gehen.
Gruß W.
Naja, wenn es stinkt und das so dermaßen........ wieviel Monate soll man da warten?
Die Tür aufmachen und mal nachschauen was da gammelt......... vielleicht liegt da ein Toter, wer weiß das schon........ weder was anfassen noch sonstwas verändern.
In solch einem Fall muss es doch möglich sein, nach dem rechten zu schauen.
Hallo,
hoffentlich hat sie gelernt, dass man an Sozialhilfeempfänger nicht vermietet.
freundliche Grüsse Werner
Die Verallgemeinerung find ich jetzt ehrlich gesagt doof.
Die TE hat ja ordentlich Pech mit ihrer Mieterin, aber es gibt sicherlich auch Sozialhifeempfänger die trotzdem ihre Rechnungen begleichen.
Ich bin nicht in dieser Situation und war es auch noch nie. Glücklicherweise. Sollte ich aber mal aus irgendwelchen Gründen da hineinrutschen, hoffe ich doch mit 2 Kindern eine schöne bezahlbare Wohnung zu finden, die selbstverständlich sauber gehalten wird und monatlich bezahlt wird.
Die Aussage ist echt unverschämt. Die meisten ALG II-Empfänger sind völlig normale Menschen, die durchaus ihre Miete zahlen.
ich für mein teil hab von jedem mieter nen schlüssel (wissen meine mieter auch)
somit könnte ich so mal ebend rein schauen (ohne was zu verändern)
sollte was gravierendes sein ein auf not machen
das hilft dir aber wenig weiter sollte nicht gerade wasser aus der decke tropfen
oder etwas verschmort riechen
da ja angeblich mängel in der wohnung sind
würd ich nen brief schreiben oder noch besser anrufen und nen schnellen besichtigungstermien machen weil man vor habe die schäden zu beseitigen
somit kähme sie binnen 3-4 tage rein (binnen 14 tage muß die meiterin einen rein lassen und bei härtefällen wie es hier den anschein hat binnen ich glaube 7 tage)
weiterhin würde ich mal beim sozi amt nach horchen ob die mieterin noch miete bezieht
es gibt fälle da zahlen sie die miete nicht wohnen bei ihren freund
aber kassieren miete vom amt...
es stellt sich mir auch die frage wiso behebt deine freundin die mängel nicht ?
bzw exestieren die mängel überhaupt ?
aber anscheinend kümmert sich deine freundin auch darum nicht richtig
sonnst wäre sie schon längst in der wohnung gewesen
was mir widerum den verdacht auf kommen lässt das sie evtl die bude nur geld raus zieht (miete) aber seit 50 jahren keinen cent mehr dren investiert hat
was natürlich keine gescheiten mieter an zieht...
egal wie ich das dreh und wende
unschuldig scheint deine freundin nicht zu sein an der situation
von daher halte ich mich ganz klar raus der mieterin die schuld zu zu weisen
im gegenteil find es eher schade das man keine infos bekommt aus der sicht der mieterin
Wenn es bereits aus der Wohnung stinkt gibt es schnellere offizielle Möglichkeiten. Ruf beim Ordnungsamt an und frag nach wie das mit Zwangszutritten wegen des Verdachts auf Messitum und Vermüllung mit Allgemeingefährdung aussieht. Es können Krankheitserreger sondergleichen entstehen.
Ich wünsche ihr gute Nerven, einen dicken Geldbeutel und einen schnell handelten Sachbearbeiter.
ordnungsamt ? = nicht zuständig
außer es handelt sich um ne gaststätte oder so
weg = termien machen = besichtigen
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/o1/obhutspflicht.htm
Je nachdem, wonach es stinkt, würde ich die Polizei anrufen. Vielleicht ist es nur ein Tier, das da verwest. Aber es könnte ja auch ein Mensch sein .
Für mich wäre die Lage klar, reingehen.
für mich eigendlich auch wollt es nur nicht so direckt sagen
wenn es das erste mal ist was hat man zu befürchten ?
1 neues schloss ca 20€
anzeige .. und höchstens 500€ geldbuße
wenn man mit den 500€ leben kann braucht man kein anwalt und kann sich selbst verteidigen ansonsten kann es teuer werden... weil dann mal grobe (ich kenn die gebüren tabelle nicht) 1500€ dazu kommen können