Hallo, wir haben am 31.5.14 (Notartermin) eine Eigentumswohnung in Berlin gekauft.
Die Eigentümerin ist zum 13.6 bereits ausgezogen.
Die Auflassungsvormerkung kam letzte Woche an. Der Notar wollte dann uns einen Plan zukommen lassen wie wir was zahlen müssen, da der Kaufpreis zu bestimmten Teilen zu bestimmten Zeitpunkten bezahlt werden soll.
Jetzt zu unserem Problem, wir dürfen erst nach Umschreibung im Grundbuch in die Wohnung(Übergabe) wo wir noch etwas sanieren bzw. renovieren müssen. Der Notar sagte beim Termin dies Dauert um die 6-8 Wochen.
Wie lange dauerte bei euch die Umschreibung ab der Vormerkung? Habe im Net gelesen bis zu einem Jahr so lange würde die Wohnung leerstehen.
Wir wollen so schnell wie möglich mit den Arbeiten beginnen, die Wohnung steht ja bereits seit letzten Monat leer.
Wir haben gedacht, dass wir spätestens zum August mit den Umbauarbeiten anfangen können und zu Ende September einziehen.
Meint ihr das ist realisierbar?
Wie lange dauert die Umschreibung? wann Einzug?
dann wart ihr einfach schlecht beraten -- jetzt habt ihr nunmal so einen Vertrag mit solchen Klauseln unterschrieben (wer macht sowas?) und müsst auf die Mühlen der Sachbearbeiter warten....
Aber nichts hält euch doch davon ab, mit dem Verkäufer "zu reden" und euch einfach so den SChlüssel schon fürs renovieren zu übergeben? -- Wenn Ihr gezahlt habt, dann könnt ihr das ja nachweisen, - da schwimmen ihm ja keine Felle davon ... -- redet miteinander....
Hallo,
wenn ihr die Auflassungsvormerkung schon habt dann sprecht mit dem Notar und bittet darum schon jetzt in die Wohnung zu können damit ihr mit den Renovierungsarbeiten anfangen könnt. Ihr müsst ja nicht direkt einziehen. DAS kann man doch mit dem Notar alles besprechen, es sind auch nur Menschen.
LG
Hallo,
als mein Ex und ich unser Haus gekauft haben, lief das so:
November Notartermin, Ende November Vorbesitzer ausgezogen, Anfang Dezember Übergabe, Mitte Dezember Einzug.
Die Auflassungsvormerkung erfolgte im Januar. Und auch erst auf mehrfaches Nachfragen des Notars beim Grundbuchamt.
Wir hatten eine Anzahlung geleistet. Der Rest des Geldes ist geflossen, als die Auflassungsvormerkung bestätigt war.
GLG
Ich denke, das kommt auch auf den Verkäufer an. Einfach mal mit ihm sprechen. Wir waren beim Notar und haben sofort nach Unterschrift den Schlüssel für unser Haus bekommen. Und der Verkäufer wusste, dass wir alles raus reißen wollten.
Also einfach mal nachfragen
**Jetzt zu unserem Problem, wir dürfen erst nach Umschreibung im Grundbuch in die Wohnung(Übergabe)**
das ist quatsch mit absprache des vorbesitzers könnt ihr selbst wochen vor dem notartermin anfangen zu renovieren
das mache ich regelmäßig
aber ein kaufvorvertrag sollte vorliegen wo euch das werkeln in der bude erlaubt wird sprich das ihr schon tapeten etc raus reißen dürft
und euch sollte bewusst sein das ihr sonnst für schäden haftbar seit
und sollte es nicht zum kauf kommen ohne so ein vertrag ihr für den käufer die bude umsonnst saniert habt
ein kaufvorvertrag der euch das sanieren etc erlaubt muß auch nicht übern notar laufen
es ist nur ne absicherung für euch und für den verkäufer das ihr die bude später auch nehmt
zb steht in meinen verträgen die ich schließe das eine 10% konventionalstrafe fällig wird für beide parteien sollte einer abspringen
-sollte der verkäufer abspringen meine investierte zeit & umkosten ersetzen muß (zuzüglich den 10%)
-sollte ich abspringen muß ich die schäden beheben bzw ersetzen (zuzüglich den 10%)
rechtlich bist du dann zwar noch nicht besitzer
aber für beide seiten wird es zu teuer es sich doch anders zu überlegen
also sollte auf deiner seite die finanzierung zu 100% stehen und das auch schriftlich von der bank und keine mündliche zusage von der bank sonnst kann es teuer werden
sollte die bude aus ner zwangsversteigerung sein
ist dies auch möglich
nur braucht ihr dann kein kaufvorvertrag mehr
ihr müsst euch nur mit dem gericht & den gläubiger absprechen
in wie weit & wo eine sicherheitsleistung hinterlegt werden soll
in der regel wollen die dann die komplette summe (kaufpreis ohne nebenkosten) auf dem gerichtskonto sehen (zumindest hatte ich noch nie probs damit)