Auf dem Dach unseres Wohnhauses wurde eine Mobilfunkantenne installiert. Im Hof befindet sich der Generator für die Mobilfunkantenne. In jedem Sommer macht der Generator ein konstantes „Brummgeräusch“, je höher die Außentemperaturen, desto lauter der Generator. Man hört bei geöffneten Türen und Fenstern (zum Hof) den Generator nicht nur in den hofseitig gelegenen Zimmern, sondern auch in denen zur Straßenseite. Auf dem Balkon ist das Geräusch natürlich am lautesten und ein entspanntes Sitzen ist nicht möglich.
Ich habe den Vermieter mündlich (vor ca. 1 Jahr) und schriftlich (vor ca. 2 Monaten) aufgefordert etwas zu unternehmen, doch bisher ist nichts passiert.
Ich bin ziemlich genervt und frage mich, ob man das Recht hat, die Miete zu mindern.
Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus... Im Mieterschutzbund bin ich nicht, würde aber gegebenenfalls eintreten.
Lärm durch Mobilfunkantenne auf Hausdach
Hallo,
ich kenne es so: der Hauseigentümer "vermietet" die Dachfläche an einen Mobilfunkanbieter und dieser ist dann dafür zuständig. Der Eigentümer kassiert nur Miete für die Fläche.
Mein Rat: wende dich an den Mobilfunkanbieter und fordere diesen auf für Abhilfe zu sorgen (evtl. weiß dieser garnichts von dem "Krach", wobei ich mich schon frage, wozu man einen Generator dafür braucht um auf dem Dach eine Antenne zu betreiben? Ich könnte mir vorstellen dass der Generator etwas anderes "betreibt". Das solltest du evtl. vorher abklären.
Ansonsten wende dich an den Mieterbund wegen einer Mietminderung, alternativ an einen Anwalt der Ahnung hat vom Mietrecht.
LG
Evt ein Kühlaggregat?
Klar, für eine Funkantenne!!!! auf dem Dach!!! und das Teil strahlt dann bis nach oben die Kälte ab, sorry,
LG
Ich würde ausziehen, nie in der Nähe einer Mobilfunkantenne, das geht für mich gar nicht.
Ich denke schon, dass man hier nach angemessener Frist die Miete mindern kann, aber ich würde so etwas nie im Alleingang, sondern immer mit anwaltlichem bzw. Rat vom Mieterschutz durchziehen. Wichtig wird sein, dass du den Vermieter nachweislich unter Fristsetzung aufforderst, den Mangel zu beheben.
LG
Ch.
Danke für die Antworten.
Ich werde mir Hilfe beim Mieterschutzbund suchen!