Mietverhältnis auch kündbar zum 15. möglich?

Hallo,

wir haben vor umzuziehen in ein Hauszur nMiete. U.a. Wegen einer feuchten Wand im Flur. Es kommt aber noch dazu das mein Sohn am 2.10. Eine knochenmarkstransplation bekommt und wir danach wegen den gesundheitlichen Schäden wegen der Wand nicht mehr in die alte Wohnung zurück kommen. Wenn alles klappt wäre es möglich dann schon Mitte Dezember ins neue Haus zu können wenn wir heim kommen.

Nun ist meine Frage ob es rechtens ist zum 15. Eines Monats zu kündigen oder nur zum ende des Monats. Da wir sonst doppelt Miete zahlen was in unserer Situation undenkbar ist.

Falls der 15. Nicht geht geht es dann noch zum 31. Dezember wenn bis zum 01.10. Die Kündigung im Briefkasten liegt ( persönlich geht nicht trotz Nachbarn da unsere Vermieter wohl bis Dezember im Ferienhaus in Spanien sind) .

Lg

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hallo!

ob das zum 15. geht, wird dir nur dein mietvertrag sagen, was steht denn da drin?

ich würde allle hebel in bewegung setzen um zur not die doppelte miete zu wuppen um da so schnell wie möglich raus zu kommen!

lg und deinem sohn alles gute#klee

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Kündigung zum 15. ist äußerst ungewöhnlich, schau in deinen Mietvertrag, dort steht zu wann du kündigen kannst.

Wegen der Zustellung: nimm einen Zeugen mit, der bestätigen kann, dass sich die Kündigung im Umschlag befindet und dass der Einwurftermin der 1.10.2014 ist. Besser ist noch, wenn der Zeuge dies auf dem Briefumschlag bestätigt.

Andernfalls kannst du auch einen Gerichtsvollzieher beauftragen.

Habt ihr keine Telefonnummer oder andere Kontaktdaten vom Vermieter? Was ist, wenn während seines Langzeiturlaubs ein Rohr bricht oder das Dach wegfliegt?

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Hi!

Innerhalb 1 Tages umziehen (was Ihr ja machen müßtet wenn Du am 15. in die WOhnung kommst und dann aber auch schon ausgezogen sein willst) ist kaum machbar, erst recht nicht mit Kind im KH!!! Dadurch wären 2 Wochen Übergangszeit sehr sinnig (gerne auch mehr).
Aber mal so gedacht: warum ist die Wand feucht? Euer Fehler? Wenn nicht, hättet Ihr evtl. Chance auf Mietminderung oder Sonderkündigungszeit...
Vielleicht lohnt es sich beim Mieterschutzbund einzutreten.
Was sagt denn der Vermieter zur feuchten Wand? Weiß er das überhaupt? Kümmert er sich drum?

Wer kümmert sich um das Haus und die Post vom Vermieter? Gibt es eine Anschrift in Spanien zu der man ein Einschreiben schicken kann?

LG,
Hermiene

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In das Haus können wir ja schon eher da es leer steht.

Die Wohnung ist sehr veraltet und wird trotz Heizung auf höchster Stufe nicht warm. Unser Badezimmer ist draußen auf dem Flur welchen man nicht heizen kann. Wir können auch nicht die Tür vom Bad oder Küche offen lassen um diesen mitzuheizen. Die ganze Kälte zieht wahnsinnig in die anderen Räume. Zudem kommt die Kälte noch von unten hoch aus dem gemeinschaftsflur, da wir keine anständige wohnungstur haben.

Unser Vermieter sieht natürlich auch die schuld bei uns und hat keine Anstalten gemacht dieses zu entfernen. Es ist eine außenwand welches auch jaspers Zimmer nebenan ist und ebenso nicht warm wird.

Der Sohn von denen wohnt noch im Haus.

Lg

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Augen zu und durch!

Wenn ihr schon eher rein könnt ohne Bezahlung( habe ich das richtig verstanden?), dann würde ich da keinen großen Aufriss machen.
Kündigen und raus.

Der Sohn wohnt noch im Hause seiner Eltern? Dann drückt ihr ihm unter Zeugen die Kündigung in die Hand.

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Normalerweise kann man nicht zum 15. eines Monats , sondern nur zum letzten Tag des Monats kündigen.
Warum auch sollte der Vermieter auf einen halben Monat Miete verzichten. Er wäre ja dumm.
Müsst ihr im Haus schon ab 15. des Monats bezahlen?
Der Vermieter des Hauses verzichtet dann ja auch nicht auf einen halben Monat.

Wenn ihr Ende September kündigt klappt das bis zum 31. Dezember.
Die Kündigung muss unter Zeugen bis zum dritten Werktag des Monats September eingeworfen werden. Das reicht .Oder durch eine dritte Person, die das schriftlich bestätigt. ( Samstags ist übrigens auch ein Werktag, der 3. Oktober jedoch nicht!)

Ich würde sowas auf dem Umschlag vermerken. ( Durch/ Mit Zeugen am xx.xx.xxxx eingeworfen)

LG

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" bis zum dritten Werktag des Monats September"

Oktober

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#rofl

Meine Zeitrechnung ist eine andere ;-)

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also grundsätzlich ist immer alles möglich
selbst wenn im vertrag was anderes steht
man muß nur rechtzeitig und das am besten nicht auf dem letzten drücker mit seinem vermieter reden

rechtlich ist es immer ne frage was im vertrag steht

warum sollte ein vermieter wenn man sich rechtzeitig meldet
und vernünfig mit ihm spricht nicht sagen das geht ok ?
er kann ja auch ab den 15 vermieten
so mancher neuer mieter würde sich warscheinlich noch freuen wenn er 15 tage zum renovieren hat (alte und neue wohnung) und dafür ne halbe monatsmiete zahlt
und nicht ne ganze monatsmiete doppelt stemmen muß

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Hallo,

wenn nicht anders vereinbart wurde, ist eine Kündigung mit 3-Monatsfrist zum Monatsende möglich, bzw. laut § 573 c Abs. 1 BGB "spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats".

Das heißt bei euch: bis spätestens 4.10. zum 31.12.

Die Kündigung schickt ihr an die im Mietvertrag angegebene Adresse bzw. falls der Vermieter seitdem umgezogen ist, an die letzte Adresse, die er euch genannt hat.

Damit ist die Post in seinem "Verfügungsbereich"; wenn er darauf nicht zugreift, ist das soweit ich weiß nicht euer Problem.

Ich würde die Kündigung per Einwurfeinschreiben schicken, dann hast du einen Nachweis.

Vielleicht wollt ihr zur Sicherheit noch Rechtsberatung (über den Mieterschutzbund oder online, ist beides recht günstig)?

Liebe Grüße und guten Umzug!
Dany