Tapezieren ohne Erlaubnis? Malerarbeiten?

Hallo! Ich bin nur in dem Forum und habe eine wichtige Frage. Wir ziehen diese Woche um in ein größeres Haus. Die Vermieterin ist sehr nett, aber auch sehr akkurat. Sie hat schlechte Erfahrung mit Tapeten gemacht, wohl gemerkt mit den uralt papiertapeten. Kann man ja mit den modernen gar nicht vergleichen.

Hab jetzt im Mietvertrag sogar festhalten müssen was ich tapezieren will, sie weiß nur vom Kinderzimmer und dem Flur.

Hab ihr verschwiegen dass ich eine fototapete fürs Schlafzimmer hab und im Wohnzimmer auch bahnenweise Akzente setzen möchte.

Zudem erlaubt sie malerarbeiten auch nur nach Rücksprache und nur mit speziellen Farben einer bestimmten Marke... Möchte aber im Wohnzimmer eine spezielle effektlasur auftragen. Sie hat Angst vor farbüberlagerung oder ablösen des Putzes bei entfernen der Tapete.

Darf sie das überhaupt? Gilt hier der Mietvertrag oder das recht?
Würde mich echt freuen über eure Erfahrungen!
Lg

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Mal ehrlich: Richte dir die Wohnung so ein, wie sie dir gefällt. Du musst eben für dich entscheiden, wie viel du unter Umständen am Ende für den "Rückbau" einrechnen musst. Eine bestimmte Farbenmarke vorzuschreiben ist zb überhaupt nicht zulässig. Es muss eben vernünftig gemacht sein. Aber darum würde ich mir jetzt keinie Gedanken machen. Bis dahin hat sich Mietrecht schon wieder zig mal geändert.

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Genauso denke ich auch. Kauf ja auch keine papiertapeten sondern eh nur Vinyl und Vlies. Die gehen trocken ohne Rückstände ab.

Danke dir!

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Selbst wenn du Papiertapete benutzt, kann dir das der VM nicht verbieten. Ich denke es ist sich nicht zulässig, wenn dir eine bestimmte Marke für Wandfarbe vorgeschrieben wird!

Ich denken, diese schriftlichen Vereinbarungen sind unwirksam.

Was habt ihr denn für den Auszug vereinbart? Müsst ihr renovieren? Wenn ihr bei Einzug renoviert, werdet ihr beim Auszug sicherlich nicht renovieren müssen.

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**Was das Streichen bei Auszug mit Weiß betrifft gibt's ja vom Gesetzgeber her die vorgabe dass das nicht mehr gemacht werden muss.**

vorsicht: das was in den meisten mietverträgen dren steht (veraltete klauseln) ist das meist richtig
dennoch gibt es klauseln die diesbezüglich gültig sind

tapezieren kanst du was du lustig bist
du musst es nur richtig machen und später entfernen bzw den uhrsprungszustand wider herstellen.
unter richtig machen fällt zb. der punkt wenn man rigipsplatten tapeziert gehört auch die richtige untergrundbehandlung dazu
bei rigipsplatten emfehle ich haftgrund auftragen (endweder mit ner rolle oder ich mach es immer mit ner gartenspritze) und darüber mach ich eine stark verdünnte schicht farbe
hat den vorteil das man wenn man die tapete wider ab reißt nicht die pappe von den rigipsplatten mit ab zieht. 1x so gemacht braucht man das eigendlich nie wider machen

**Zudem erlaubt sie malerarbeiten auch nur nach Rücksprache und nur mit speziellen Farben einer bestimmten Marke... Möchte aber im Wohnzimmer eine spezielle effektlasur auftragen.**

wenn du es direckt auf das mauerwerk auf trägst kann sie das unter umständen wirklich
-zum einen wegen der beschaffenheit .. grobes beispiel keller: es gibt kein keller das 100% trocken ist also muß dort ne farbe aufgetragen werden wo die fäuchtigkeit durch kann damit das mauerwerk trocknen kann..
-zum anderen wenn es sich um zb. ölfarben oder ähnliches handelt
auch mal nen dummes beispiel mal nicht aus bautechnischen gründen:
du hast nen haus mit lehmputz gebaut aus ökologischen gründen und willst da irgendwann selber mal ein ziehen... ich glaub du würdest es auch nicht prickelnd finden wenn einer darauf ne ölfarbe auf trägt...

du musst also aufpassen das es 1. nicht bautechnisch probleme geben kann 2. das du alles wider rückgängig machen kannst (zb. tapezieren und darüber streichen)

ansonsten konnte es passieren das du den putz abtragen und neu aufziehen darfst bei auszug und die kosten willst du nicht haben...

also ein pauschales ja darfst du gibts nicht, ein pauschales nein darfst du nicht aber auch nicht
es kommt drauf an ob du es rückgängig machen kannst oder nicht und ob es bautechnisch in ortnung ist.
ansonsten ist es wurscht ob deine wohnung grün blau lila oder schwarz gestrichen ist
oder ob du blümchentapete hast oder benjamin blümchen dich an grinst

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Hallo,

ich würde mit dem Ding zum Mieterschutzbund oder einen Fachanwalt gehen! Denn ehrlich gesagt glaub ich kaum das das so erlaubt ist.

Tapezieren bzw. renovieren muss man doch schon ewig nimmer die Klausel ist doch veraltet zumnidest beim Auszug. Und ich kenne ehrlich gesagt keinen der in letzter Zeit umgezogen ist und das per Vertrag machen musste.

Ansich müsstest du alles so machen können wie du dir das vorstellst.

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Habe ich heute auch :D irgendwie hatte ich schon ein schlechtes Gefühl dabei aber wer will denn in einem kahlen weißen Haus wohnen?

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**Tapezieren bzw. renovieren muss man doch schon ewig nimmer die Klausel ist doch veraltet zumnidest beim Auszug. Und ich kenne ehrlich gesagt keinen der in letzter Zeit umgezogen ist und das per Vertrag machen musste.**

vorsicht mit der aussage
es stimmt das viele verträge wenn nicht sogar die meisten verträge veraltet und rechtsungültig sind
aber es gibt welche die das zulassen bzw das selbe bewirken
http://www.mieterbund.net/recht/main_recht_schoenheitsrep.html

http://www.immobilienscout24.de/umzug/mietrecht/renovierung/renovierungspflicht.html

dann gibts noch die möglichkeit abrechnung nach abnutzung
(keine lust jetzt den link zu suchen)
das heißt nach sagen wir mal 7 jahren gild ein farbanstrich als verbraucht/100% abgenutz
dann kann der vermieter wenn die farbe sagen wir mal 1 jahr bei nem raucher
als 30-40% abgenutzt gelten
jetzt rechnen wir nach kostenvoranschlag vom maler ab
sagen wir mal 1000€ für 1 zimmer
würde heißen bei 40% du müsstest 400€ zahlen oder neu streichen
und für 400€ werden wohl die meisten lieber selber streichen oder ?

also pauschal sagen muß man nicht mehr
kann böse nach hinten los gehen

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Die Klausel ist unwirksam.

Solange Veränderungen rückstandslos umkehrbar sind (und darüber kannst du dich in einem guten Fachgeschäft sehr ausführlich beraten lassen oder du lässt es von einer Firma anschauen), braucht es deine Vermieterin so viel zu interessieren, wie die morgendliche Konsistenz deines Stuhlgangs.

Mach die Tapete an die Wand und gut ist.

Du reißt keine Wände ein sondern bringst Tapete und Farbe an die Wand. Da ist die Meinung der Vermieterin schnurzpiepe.

Viel Freude an eurem neuen Wohnflair #herzlich

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Danke dir!