Guten Tag,
vielleicht weiß ja hier noch jemand einen Rat.
Wir sind im vergangenen August in eine 3-Zimmerwohnung in den dritten Stock gezogen.
Es ist eine Altbauwohnung und dementsprechend hellhörig, was Schritte angeht. Wir hören von den über uns auch Schritte oder es wackelt mal der Kronleuter. Für uns absolut kein Problem. Geht anderen Mieterin in diesem Haus ähnlich.
Die Mieter unter uns haben damit jedoch ein großes Problem. Ständig kommen sie klingeln oder klopfen von unten, wenn wir Wäsche waschen, meine Tochter läuft/ rennt/ springt/ spielt oder wir Staub saugen. Selbst wenn wir normal durch die Wohnung laufen wird gebummert. An die Mittags- & Nachtruhe halten wir uns. Jedoch müssen wir auch in diesen Zeiten bewegen und meine Tochter rennt morgens manchmal zur Toilette.
Der Vermieter meint, dass die unter uns den normalen Alltagslärm ertragen müssen und gerne ausziehen sollen, wenn es sie so sehr stört.
Gestern ist meine Tochter durchs Zimmer getanzt. Gleich hat es von unten wieder gebummert. Sie nahm sich ihren Puppenwagen mit Gummibereifung und lief durch den Flur. Daraufhin haben sie wie bescheuert an unserer Tür gehämmert. Meine Mama war zu Besuch und hat die Tür geöffnet und denen gesagt, dass sie mit dieser Belästigung aufhören sollen.
Ich habe jetzt einen Termin bei der Mieterberatung.
Welche Möglichkeiten gibt es noch?
Vielen Dank für alle Tipps!
VG
Untermieter beschweren sich
Hallo,
habt ihr mal die anderen Nachbarn gefragt, warum eure Vormieter ausgezogen sind?
GzG!
Hallo,
leider noch nicht.
Sie hat mir jedoch selbst erzählt, dass die 2 Partein vor uns auch so laut waren und es einfach jedesmallaut ist, wenn jemand in der Wohnung wohnt.
VG
Ja Grundgütiger, dann könnt ihr doch machen was ihr wollt, und es ist denen zu laut Dann sollen SIE sich doch eine Wohnung im Wald suchen - aber dann wummern sie wahrscheinlich auch gegen die Bäume wegen grunzender Wildschweine.
Altersheim wäre auch noch eine Alternative
Nee im Ernst, ich würde es mir ganz sicher mit einem gesalzenen Tobsuchtsanfall bei solchen Leuten verbitten, dass sie aber auch nur einmal irgendwohin wummern, wenn meine Familie und ich lediglich "leben".
LG Moni
Wie wäre es mit dem Versuch zu verstehen? Oftmals hat man doch keine Ahnung, wie es sich in der Wohnung drunter tatsächlich anhört, geht doch mal runter und fragt, ob ihr mal hören dürft wie es ist, wenn eure tochter einen Puppenwagen schiebt. Oder normal durch die Wohnung läuft.
das kann nämlich tatsächlich ganz gruselig klingen bei denen.
Lichtchen
Hallo,
dies habe ich versucht, aber ich wurde nicht reingelassen. Der Vorschlag kam sogar von ihnen. Als ich einmal an ihrer Tür stand und mich mit ihr unterhalten habe, meinte sie plötzlich: "Hören Sie das gebummere?"
Ich konnte jedoch nichts hören, weil unser Gespräch lauter war (normale Lautstärke).
Ich hatte Ihnen auch vorgschlagen, dass sie sich mit dem Vermieter auseinander setzen sollen. Eventuell ist das Laminat (lag schon vorher) falsch verlegt ect. Diesen Ratschlag nahm sie dankend an. Ich weiß jedoch, dass sie es nie angesprochen hat.
VG
Was soll sie denn deiner Meinung nach machen?
Das Kind zwingen, in der Wohnung zu schleichen oder sie fesseln und knebeln?
Jeder Mensch weiß, das ne Altbauwohnung hellhörig is und wems nicht passt, der soll ausziehen. Das sind auch die Sorte Leute, die über ne Kneipe ziehen und sich dann über den Krach beschweren...
Da das Haus woh hellhörig ist, gibt es die Möglichkeit, dass deine Tochter nicht rennt und springt. Gegenseitige Rücksichtnahme heißt das Zauberwort.
Richtig! GEGENSEITIGE Rücksichtnahme!
Man kann ja wohl schlecht durch die eigene Wohnung schweben und einem zwei jährigem Kind das spielen verbieten!
Von schweben und dem Kind das Spielen zu verbieten hat auch keiner gesprochen. Zwischen spielen und hüpfen/rennen/springen liegt ein großer Unterschied.
Wow, die antworten hier sind ja der Hammer!
Wenn ich unserer zweijährigen verbieten wurde zu spielen ( denn dazu zählt hüpfen, laufen u d auch mal springen), die würde die Welt nicht mehr verstehen!
Gegenseitige Rücksichtnahme ist ja gut und schön u d sollte auch sein, aber wenn man noch nicht mal staubsaugen kann ohne das sich die Untermieter beschweren oder das mein Kind nur noch auf Zehenspitzen durch die eigenen vier Wände schleichen darf, hört mein Verständnis absolut auf!
Gegen kinderlärm im normalen Rahmen können die Nachbarn nix machen. Wenn sie wieder klingeln würde ich sie nett darauf hinweisen, daß ihr euer Kind und auch euch nicht durch die Wohnung fliegen lassen könnt und damit wäre das Thema für mich durch! Hören sie nicht auf zu bummern und zu klingeln, würde ich einen netten Brief schreiben an den Vermieter, das er sich darum kümmern soll (anscheinend sieht der es ja ähnlich) und der Weg zum mieterbund ist auch schon mal eine gute Idee.
Ich drücke dir die Daumen! ?
Einer, der Gründe, warum wir uns erst ein Haus gemietet und dann gekauft haben.
Wenn das Haus so hellhörig ist, dann hat halt jeder Mieter Pech. Du brauchst nichts zu befürchten. Ihr verhaltet euch korrekt. Und die Rechtssprechung steht hinter Familien mit Kindern.
Hallo
das ist nicht so richtig.
kinder dürfen laut sein und auch springen, aber es ist nicht hinzunehmen wenn Kind z. B in der Wohnung mit Spielsachen für draußen spielen. So muss man es nicht dulden wenn kinder mit dem Bobbycar durch die Wohnung fahren oder Fußball in der Wohnung spielen.
Und der Mieter hat auch kein Pech wenn die Wohnung zu hellhörig ist. So ist es nicht normal das wenn jemand in der Wohnung über einen geht die krohnleuchter wackeln.
Hier hat der Vermieter Abhilfe zu schaffen. Macht er nichts kann der Mieter auch eine Mietminderung machen
Der Vermieter soll sich da gefälligts mal drum kümmern und Abhilfe schaffen, bzw. sich überlegen was man machen kann.
Wenn Kronleuchter wackeln und man jeden Furz des Nachbarn hört, kann man das nicht einfach mit ..... die haben Pech, die müssen das ertragen..... abtun.
HAllo,
ein zweijähriges Kind dauerhaft zum still sitzen und ruhig sein zu bewegen, scheint mir aus eigener Erfahrung ein aussichtsloses Unterfangen.
Wenn der Vermieter auf deiner Seite ist, könnte man ihn bitten, dass er ein Schreiben an den Untermieter verfasst. Ansonsten den Anwalt vom Mieterverein etwas schreiben lassen, auf die aktuelle Rechtslage zum Thema "Kinderlebensgeräusche" verweisen und darum bitten, dass die Untermieter doch bitte von Gehämmer an der Tür absehen möchten.
Ich habe selbst eine zweijährige Tochter und bin froh, dass unsere Untermieter fast täglich zwei sehr muntere Enkelinnen und einen kläffenden Hund zu Besuch haben und sich über Lärm von unserer Seite wahrlich nicht beschweren können. Allerdings weiß ich auch aus dem Freundeskreis, dass es auf Dauer sehr belastend sein kann, wenn einen der Nachbar auf dem Kicker hat. Selbst wenn du im Recht bist.
LG,
Babbel
Hallo.
Ich denke es ist immer ein Fehler mit kind/Kindern in so eine Wohnung zu ziehen.
Einem 2 jährigen kind zu untersagen mal zu rennen ist sicherlich schwierig. Meine Tochter ist z. B. Öfter mal im hüpflauf durch die Wohnung ohne das sie es selbst merkt. Kinder sind nunmal so und wenn kein rumgeschrrie oder sonstiger Lärm statt findet dann haben die Nachbarn das zu akzeptieren. Würde bei mir jemand wummern während ich staubsauge dann würde ich das ding in die Ecke knallen und den Nachbarn unverzüglich eine ansage machen die sie nicht so schnell vergessen und dann in aller Ruhe die Wohnung saugen.