Ihr Lieben,
ich versuche, mich kurz zu fassen: in zwei Wochen ziehen wir um.
Unsere jetzige Wohnung haben wir bis zum 1.3. bezahlt, wir hätten also einen Monat "Übergangszeit".
Nun besteht meine Vermieterin darauf, dass wir zum 15.2. raus sind, da sie die Wohnung streichen lassen möchte. Im Mietvertrag steht auch, dass wir die Wohnung gestrichen übergeben müssen. Soweit, so gut - den 15. schaffen wir.
Aber: sie besteht auch sie darauf, dass wir nicht selbst streichen. Ein Profi soll ran. Aber wir sollen die Kosten tragen.
Ich sehs nicht so richtig ein: wir zahlen die volle Miete, sie kann früher rein zum Sanieren und früher wieder weitervermieten und wir bleiben auf den Kosten für eine Handwerksleistung sitzen, die wir eigentlich - mangels Kleingeld - selber machen würden.
Ich habe sie heute gefragt, ob man die Malerkosten nicht zumindest anteilig mit unserer Monatsmiete verrechnen könnte, schließlich zahlen wir ja den halben Monat, obwohl wir nicht mehr drin sind. Das kommt für sie nicht in Frage, weil sie dann ja draufzahlt. Ich bin echt zwiegespalten: einerseits würd ich mir das Streichen natürlich gerne ersparen. Andererseits hab ich gerade wirklich nicht so viel Budget, um das einfach wegzustecken. Aber auch nicht genug Nerven, mich rumzustreiten.
Habt Ihr irgendwelche Tipps? Rechtlich oder kommunikationstechnisch? Vielleicht irgendeinen Vorschlag, den ich meiner Vermieterin noch machen kann? Ich bin grad recht ratlos.
Lieben Dank und schönen Abend vom Kroko
Wohnungsübergabe, Streichen - Uneinigkeit mit Vermieterin
Hi,
tja, wenn sie sich so anstellt, dann dürfte sie von mir aus auch erst zu dem Termin rein, bis zu dem ihr die Wohnung auch noch zahlt.
Da könnte sie sich von mir aus auf den Kopf stellen, das wäre mir dann auch Wurst.
Ich denke der Artikel, vorallem die Renovierung durch einen Fachmann dürften dich interessieren:
http://www.zdf.de/wiso/mieterpflichten-bei-auszug-welche-arbeiten-duerfen-vermieter-von-ihren-mietern-verlangen-24491840.html
Liebe Grüße!
Sabine
Hallo
Nein, auch du darsft die Wohnung streichen. Sie kann nicht verlangen, das es ein Profi macht und ihr es zahlen sollt. Auch kann sie nicht verlangen, das ihr ihr die Schlüssel am 15. 2. gebt. Ihr habt bis Ende bezahlt, also Übergabe am 28.2 abends. Das ist eurer gutes Recht.
LG
Vielen lieben Dank schonmal für Eure Antworten! Das Bestärkt mich gerade in meinem "Rechtsempfinden"
Per Mietvertrag müssen wir eine renovierte bzw. geweißelte Wohnung übergeben. Damit hab ich auch kein Problem - wohl aber mit vorher nicht eingegrenzten Handwerkerkosten.
Ich werde ihr anbieten, dass wir selbst weißeln oder die Malerkosten bezuschussen, aber nur bis zu einem bestimmten Betrag. Den Schlüssel gebe ich erst am 28. ab, auch wenn wir bestimmt vorher fertig sind, es sei denn, wir können uns für beide Seiten zufriedenstellend einigen.
Herrje, dass so ein Umzug immer so viel unnötige Nerven kostet....
Liebe Grüße vom Kroko!
"Per Mietvertrag müssen wir eine renovierte bzw. geweißelte Wohnung übergeben."
Es wurde euch ja bereits geraten: Lasst die Klausel auf Rechtsgültigkeit prüfen...dann müsst ihr ggf. gar nicht streichen.
Und ansonsten: Ihr kämet der Vermieterin mit einem früheren Auszug entgegen...damit sollte sich eure evtl. Renovierungspflicht erledigen. Wenn sie die Wohnung unbedingt von einer Malerfirma streichen lassen möchte (das kostet natürlich einiges), ist das ihr Privatvergnügen.
Wenn die mir ganz blöd käme, würde ich selber streichen und den Schlüssel erst am 28. Februar übergeben. Ihr solltet der Dame klar machen, dass ihr zu einer früheren Übergabe nicht verpflichtet seid...vielleicht kommt sie dann mal von ihrem hohen Ross runter.
ch werde ihr anbieten, dass wir selbst weißeln oder die Malerkosten bezuschussen,
äh, ne!
Wieso gibst Du nach?
Gruß
Manavgat
Die hat doch voll einen an der Waffel.
Streicht das selbst und gebt den Schlüssel auf jeden Fall erst am Abend des 28.02. ab.
Leider bestärkt mich auch hier wieder mit diesem Post, dass Vermieter allesamt raffgierige Menschen sind.
"Leider bestärkt mich auch hier wieder mit diesem Post, dass Vermieter allesamt raffgierige Menschen sind."
Du musst es ja wissen
Dann reden wir doch mal im Gegenzug über die vielen Mieter, die ihre Vermieter durch Messieverhalten, ungezahlte Mieten usw. in den Bankrott treiben!
Hallo Krokoviel,
ich sehe es genauso, wie es die Anderen beseits geschrieben haben.
Ich würde dir allerdings empfehlen ein Übergabeprotokoll zu machen (falls ihr das nicht sowieso vorhattet). Nicht dass die Vermieterin euch im nachhinein noch mehr Probleme macht.
Gruß braut
Guten morgen,
Genau die selbe Situation hatten wir auch!
Im Mietvertrag stand drin das die Wohnung durch einen Profi gestrichen werden muss bei Auszug.
Nun wurde ja vor einiger zeit das Mietrecht etwas mieterfreunlicher.
Ich war daraufhin beim Mieterbund um zu fragen wie e mit dieser Klausel aussieht nach der Gesetzes Änderung.
Die Antwort war: diese Klausel ist ungültig und dafurch musste ich gar nicht renovieren! Weder ich selbst und schon mal gar nicht der Profi!
Ich kann dir nur Raten zum Mieterbund zu gehen. Und bitte nicht die Tante vor den 28.2 rein lassen! Die schenkt euch doch auch nichts...
Alles gute und Grüße
Zitat:
Nun wurde ja vor einiger zeit das Mietrecht etwas mieterfreunlicher.
Zitat Ende.
Das Mieterrecht ist ohnehin so freundlich, dass man als Vermieter gar keine Rechte mehr hat. Aus diesem Grund habe ich auch einige Objekte leer stehen, da ich mir nicht von anderen vorschreiben lasse, wie ich mit meinem Eigentum zu verfügen habe. Mieter meinen heute, weil sie Miete zahlen gehört ihnen alles und der Vermieter ist der Blöde und hat zu spuren.
"Das Mieterrecht ist ohnehin so freundlich, dass man als Vermieter gar keine Rechte mehr hat."
Naja...gar keine Rechte stimmt ja nun auch nicht. Vielleicht nennst du mal Beispiele?
"Mieter meinen heute, weil sie Miete zahlen gehört ihnen alles und der Vermieter ist der Blöde und hat zu spuren."
Es gibt solche und solche...und zwar auf beiden Seiten.
Hallo,
die Vermieter kann auf gar keine vorzeitige Schlüsselübergabe bestehen. Die Wohnung ist bis 28.02 vermeitet und das ist auch der Stichtag. Ich würde die Wohnung selber streichen und vor allem bei der Übergabe inkl. protokoll einen oder mehrere Zeuge dabei haben.
Vor allem auch Fotos machen, wie das ausschaut. Nicht das die danach was trickst.
ich würde die Vorabnahme schon um den 15 . rum ansetzen, weil dann noch genügend Zeit bleibt. Die Wohnung muss allenfalls fachmännisch, aber nicht vom Fachmann gestrichen werden.
Wie lange wohnt ihr eigentlich dort? Ist diese Klausel im Vordruck enthalten oder Individualvereinbarung ?
Bei solchen Vermietern lohnt immer die Mitgliedschaft im Mieterverein.
Ich habe sie heute gefragt, ob man die Malerkosten nicht zumindest anteilig mit unserer Monatsmiete verrechnen könnte, schließlich zahlen wir ja den halben Monat,
Das war schon der erste Fehler. Ich würde nicht diskutieren:
entweder, sie macht es selbst und zahlt es auch und darf schon zum 15.02. rein.
oder
ihr streicht (lasst von jemandem streichen).
und gut ist.
Gruß
Manavgat