Beim Haus wurde das bestehende Baugutachten verschwiegen.

Hallo,

ich bin neu in diesem Forum und hoffe das mir geholfen werden kann.

Beim Hauskauf wurden das bestehende Baugutachten verschwiegen! Gekauft wurde eine Grundstück mit einem Haupthaus und ein Nebengebäude mit zwei Wohnungen.

Beim Kauf der Immobilie waren beide Wohnungen vermietet! Nach ca. 1-2 Monaten haben wir uns mit den Mieter befreundet die uns gefragt haben, ob wir das Baugutachten erhalten haben! Wir waren sehr erstaunt was für ein Baugutachten das sein soll. Erklärt wurde mir das bei der Zwangsversteigerung ein Baugutachten! Der Mieter hatte das Baugutachten, weil er die Interesse hatte dies zu Kaufen!

Der Makler und die Verkäuferin wußten darüber bescheid, haben dies aber verschwiegen!
Einen nachweiß das sie das gewusst haben habe ich nicht! Das Baugutachten wurde/musste ja von der Verkäuferin unterschrieben worden sein!

Im Baugutachten wurde beschrieben, dass die zweite Wohnung keine Baugenehmigung hat wegen der Deckenhöhe.

Des weiterem wurde im Exposé die qm im Hauptaus zu hoch angegeben, d.h. im Untergeschoß ist eine Deckenhöhe von knapp zwei Metern die zu den qm einfach dazu addiert hatte.


Im Baugutachten war auch die Versottung des Kamins und weitere Mängel aufgelistet.

Beim Notar wurden beide Mietwohnungen als Vermietet angegeben mit den Mieteinnahmen.

Wir waren jetzt bei zwei Anwälten ( einer ist noch aktuell, der aber nichts macht) der erste Anwalt wollte für die Einsicht im Baugutachten das beim Amtsgericht vorliegt 1200 € ich war etwas verwirrt für die Einsicht 1200 € zu verlangen! Nachdem er mir das dann für 600 € angeboten hatte habe ich meine Rechnung gezahlt und bin gewechselt zum nächsten Anwalt. Beide Anwälte waren am anfang sehr zuversichtlich dies vor Gericht zu gewinnen! Leider wie erwähnt nur am Anfang.

Es wurde mir mitgeteilt, dass bei nicht gewinnen, die kosten sich ca. (Streitwert wurde ca. berücksichtigt) zwischen 12.000 € und 15.000 € liegen könnte. Da wir diese summe nicht aufbringen können, wissen wir nicht was wir tun sollen.


Grüße

Mauri

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Hallo,

das ist ziemlich blöd gelaufen. Ihr dürftet wohl keine Chance vor dem Gericht haben. Jeder Notar weist vor der Beurkundung darauf hin, das Objekt gründlich zu prüfen. Denn im Nachhinein kann man keine Mängel mehr rügen. Da zählt dann gekauft wie gesehen. Ihr hättet mit einem Sachverständigen oder einem Architekten durch das Haus gehen müssen. Der hätte mit Sicherheit auch darauf bestanden, die Genehmigungen einzusehen.

An eurer Stelle würde ich das Mandat niederlegen. Das verursacht nur noch weitere Kosten.

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Hallo,

du solltest nicht einfach etwas ins Blaue hinein behaupten, wenn du keine Ahnung hast. Damit hilfst du nicht weiter.

Wenn man als Verkäufer keine Ahnung von Mängeln hat, ist dass sicher für ihn hilfreich.

Man kann aber wesentliche Mängel die man kennt nicht grundsätzlich verschweigen, und kommt damit immer durch.

Hauptproblem ist oft der Nachweis, dass der Verkäufer einen wesentlichen Mangel kannte. Aber gerade dies kann hier ja ggf. gelingen.

Und weißt du überhaupt was "gekauft wie gesehen" wirklich bedeutet? Die Klausel (wenn jemand so naiv ist diese zu verwenden ) ist hoch gefährlich für einen Verkäufer. Gerade diese Klausel schließt gerade nicht alle Mängel aus ( was für den Fall aber irrelevant ist).

LG

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Die Chancen vor Gericht sind sogar super bei einer arglistigen Täuschung. Wer kommt schon bei vermietetem Wohnraum drauf, dass das gar keiner ist? Du solltest dir ein BGB kaufen!

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Habt ihr euch keine Unterlagen vor dem Kauf angesehen bzw. eine Besichtigung mit einem Sachverständigen gemacht. Die Dinge, die du aufzählst, sind ja jetzt auch nicht so versteckt. Auf den Bauplänen wäre ja so was aufgefallen.

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Hallo und danke!

Die Baupläne hatte ich nicht vorher! Vielleicht war das ein Fehler. Der Makler ist für mich im Nachhinein der, der dies alles vertuscht hat. Er als Makler hatte davon gewusst und alles verschwiegen.

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Hallo,

ich befürchte, dass dir da niemand helfen kann.
Das werden dir beide Anwälte auch gesagt haben.

#Das Baugutachten wurde/musste ja von der Verkäuferin unterschrieben worden sein!#
Wie kommst du darauf ? Auftraggeber ist das Gericht, nicht die damalige Eigentümerin.

#zweite Wohnung keine Baugenehmigung hat wegen der Deckenhöhe. #
Das ist doch offensichtlich, dafür gibt es Meterstäbe.

#auch die Versottung des Kamins#
Der hat gelbe Verfärbungen, auch sofort zu sehen.

#d.h. im Untergeschoß ist eine Deckenhöhe von knapp zwei Metern#
Auch das ist offensichtlich.

Das billigste wäre es, wenn du dir den Kaufvertrag vom Notar noch einmal erklären lässt - mit ziemlicher Sicherheit sind die qm nicht direkt erwähnt.

freundliche Grüsse Werner

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Hallo,

die Sachlage: Das Haus wurde Zwangsversteigert wegen der Scheidung! Der Ehemann ist in dem Haus geblieben und wollte das Haus ersteigern. Die Ex Frau hat Ihm ein strich durch die Rechnung gemacht und das Haus ersteigert um den Ex Mann aus dem Haus zu werfen. Beide hatten dieses Baugutachten unterschrieben (dies ist die Aussage vom Ehemann, mit dem ich mich nach dem Haus kauf ca. 3 Monate später getroffen habe.

Er hatte den Makler darauf hingewiesen, das den Käufern mitzuteilen.


Sicherlich gibt es ein Maßstab und sicherlich hätte ich alles messen können, ich habe es aber nicht getan und klar war mir das auch nicht! Heute würde ich auf jeden fall einen Sachverständigen mitnehmen.

im Expose ist es auf jedem fall erwähnt das, das Haupthaus die qm hat

Grüße

Mauri

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Du hast das Gutachten doch gesehen. War da die Unterschrift der Verkäuferin drauf?

Ich wüsste nicht, aus welchem Grund ein Gutachten, das von den Gläubigern in Auftrag gegeben wird, von den säumigen Zahlern unterschrieben werden sollte. Die bekommen es doch nicht mal vorgelegt.

Vielleicht sind zwei Gutachten im Umlauf: Eins, das zur Scheidung erstellt wurde und von den damals-noch-Ehepartnern beauftragt wurde und eins das im Zuge der Zwangsversteigerung erstellt wurde.

Die Frage ist dann, was im unterschriebenen Gutachten steht.

Grüsse
BiDi

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Hallo,

ich sehe das nicht so aussichtslos.

Wesentliche Mängel die der Verkäufer kennt, darf man nicht generell verschweigen. Je nach Einzelfall muss man diese auch ohne Nachfrage offenbaren.

Oft ist er Nachweis schwierig, dass der Verkäufer den Mängel kannte. Gerade dies ist aber hier nicht der Fall ( wenn es denn stimmt).

Von wem hast du das Baugutachten erhalten? Vom Mieter?

Meiner Ansicht nach solltest du die Verkäuferin zunächst unter Fristsetzung auffordern, dass ihr vorliegende Baugutachten zu übersenden. Damit teilst du mit, dass du vom Vorhandensein Kenntnis hast.

Was ist denn dein Ziel? Rücktritt oder Kaufpreisminderung?

Davon hängen ja auch die weiteren Schritte ab.

LG

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Hallo,

Das Baugutachten habe ich von der Vermieterin erhalten, aber erst nach dem Kauf! Die Vermieterin wurde wie bereits erwähnt von Anwalt angeschrieben ohne erfolg!

Unser Ziel ist, dass wir eine Kaufpreisminderung erhalten, die mit den Kosten des umbau identisch sind.

VG
Mauri

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Sorry Korrektur ich meinte, die Verkäuferin wurde vom Anwalt angeschrieben. Baugutachten von der Vermieterin erhalten.

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Bei meiner Mutter war es ein ähnlicher Fall mit der Deckenhöhe, sie hätte vom Kauf zurücktreten können.

Der Notar hatte sie da angerufen und ihr das angeboten, als er davon erfahren hatte.

Ich würde dem Notar schreiben, das ist ein Fall von arglistiger Täuschung. Euch wurde wissentlich Wohnraum verkauft, der keiner ist.

Dem Verkäufer würde ich das so sagen und wenn er nicht alles rückabwickelt und die Kosten übernimmt, auch an die Staatsanwaltschaft schreiben und Anzeige erstatten.

Das Gutachten solltest du dir dringend kopieren, das brauchst du als Beweis.

Mit den Anwaltskosten kann ich dir leider auch keinen Tipp geben, wir haben gerade selber einen Bauprozess, der uns finanziell schwer belastet, mein Mann arbeitet Sonderschichten, um alles bezahlen zu können.

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die frage ist, ist es arglistige Täuschung?

Wie ist das mit der Anzeige erstatten? Wo tue ich das und was muss die Anzeige enthalten.

VG
Mauri

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Bei arglistiger Täuschung nach § 123 BGB kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern.

Ich finde das ziemlich eindeutig. Wenn du das alles gewusst hättest, hättest du nicht gekauft und du hast einen Schaden dadurch. Erstens kein Wohnraum und zweitens Ärger mit den Mietern. Einen finanziellen Schaden sowieso, so viel wäre das nie wert gewesen.

Die genaue Definition findest du hier:

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/binder/lehrveranstaltungen/unterrichtsmaterialien-frau-hart/8.-stunde/ss-123-schema

Das ist eine Sache, die du auf dem Zivilrechtsweg geltend machen musst, evtl. könnt ihr dafür die Hypothek erhöhen?

Wenn du an das Gutachten kommst, kannst du das ganz klar beweisen. Du brauchst unbedingt einen Fachanwalt für Baurecht. Wahrscheinlich landet das wegen der Summe vor dem Landgericht, da besteht Anwaltszwang, da kommst du alleine nicht weiter.

Warum das gleich 15.000 € kosten soll, verstehe ich nicht, diese Aussage ist unseriös. Bei uns hat das Gutachten 25.000 € gekostet, aber ihr braucht sowas eigentlich gar nicht, wenn ihr das von den Mietern oder vom Gutachter beschaffen könnt.

Die Anzeige wäre wegen Betrug, das ist Strafrecht. Anzeige nimmt die Polizei auf oder du schreibst gleich an die Staatsanwaltschaft (das ist sozusagen die Vorgesetze der Polizei).

Da würde ich das Gutachten und den Kaufvertrag mitsamt dem Maklervertrag mitschicken.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Da bekommst du keinen Schadensersatz und keinen Rücktritt vom Vertrag, aber der Makler und der Verkäufer werden hoffentlich bestraft.

Ich hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen, ich bin zwar kein Jurist, kämpfe mich aber gerade mit ähnlichen Dingen durch.

Alles Gute und vor allem gute Nerven!

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Wer hat das Gutachten in Auftrag gegeben und bezahlt? Wer hat die Immobilie verkauft/zwangsversteigert? Vermutlich beides eine Bank? Die hätten es nicht verschweigen dürfen. I.d.R. steht im KV auch etwas wie „die Immobilie wird im gegenwärtigen Zustand verkauft, Mängel sind dem Verkäufer nicht bekannt“. An der Stelle hättet ihr dann also eine Chance.

Ich würde mit dem Gutachten zum beurkundenden Notar gehen und fragen, wie man jetzt vorgeht.

Dem Makler wirst du nichts anhaben können, er ist nur Dienstleister und nicht Vertragspartei. Der Verkäufer hätte sicher stellen müssen, dass du alle Unterlagen vorweg bekommen hast. Normalerweise wird das auch im KV fest gehalten z.B. „der Käufer hatte die Gelegenheit die Immobilie zu besichtigen, ihm standen zudem folgende Unterlagen zur Verfügung...“