Mann alleine im Grundbuch eingetragen - Erbrecht?

Hallo,

Ich habe folgende Frage:
Mein Mann hat ein Haus gebaut vor unserer Beziehung. Im Rohbau sind wir zusammengekommen und gemeinsam eingezogen. Im Grundbuch steht er von Beginn an alleine.

Inzwischen sind wir verheiratet und haben ein Kind. Nun habe ich den Wunsch geäußert, im Grundbuch zu stehen, um im Falle seines Todes, besser abgesichert zu sein. Ich kenne mich da allerdings nicht wirklich aus, meine aber zu wissen, dass so wie es jetzt ist, die Hälfte des Hauses an seine Eltern und unsere Tochter gegen würde, und die andere Hälfte an mich, unsere Tochter und seine Eltern geht.

Dann müsste ich seinen Eltern theoretisch den Erbteil ausbezahlen?
Oder geht alles an unser Kind?

Er möchte mich nicht im Grundbuch stehen haben, da er im Fall einer Trennung sein Haus behalten möchte. Gut, ich würde es nicht haben wollen. Finanziellen aAusgleich müsste er klar leisten.

Also, wir stehen weder vor der Trennung, noch ist er krank und lebt hoffentlich noch seeeeehr lange.
Aber ich möchte das für alle Fälle geklärt haben. Evtl. auch per Ehevertrag?

Welche Vor— oder vielleicht auch Nachteile ergeben sich durch den zusätzlichen Eintrag von mir im Grundbuch?

Vielen Dank vorab!

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Deine aktuelle Absicherung im Falle seines Todes, FALLS kein Testament vorhanden ist:
50% des Gesamtvermögens, die restlichen 50% teilen sich seine Kinder. Da er ein Kind hat, sind seine Eltern nicht mehr erbberechtigt...wenn er das will, muss er ein Testament schreiben. Das Umschreiben im Todesfall ist kostenlos. Als Ehefrau bzw. Kind hat man sehr hohe Freibeträge, bevor es zur Erbschaftssteuer kommt.

Im Falle einer Scheidung oder auch beim Verkauf des Hauses kann dein Mann keinesfalls Schalten und Walten wie er will. Zwar ist die Immobilie sein alleiniges Eigentum, jedoch wurde der Kredit (und den gab/gibt es doch sicher) vom gemeinsamen ehelichen Vermögen getilgt. Damit steht dir weniger „Luxus“ zur Verfügung. Gegengerechnet wird eine notwendige Miete. Kurzum: Beim Verkauf musst du tatsächlich zustimmen und hast Anspruch auf einen Teil des Gewinns; bei der Scheidung kannst du dann die exakte Berechnung verlangen.

Dein aktueller Wunsch ist nun wirklich der kostenintensivste, der keinen Mehrwert hat. Stehst du mit im Grundbuch, bist du auch Schuldner. Sämtliche Gebühren darfst auch du tragen. Das beginnt schon mit dem Umschreiben...was keinesfalls kostenlos ist. Falls noch ein Kredit läuft, ist nicht klar, dass die Bank das überhaupt mitmacht.
Bedeutet: Dir gehört von vornherein 50%. Im Todesfall vererbt dein Mann wieder die Hälfte seines Vermögens dir - also hast du dann 75% und die Kinder teilen sich 25%.
Richtig fies wird das nun natürlich wenn du zuerst stirbst...weiß man ja nie.

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Super, vielen Dank für die ausführliche Info!
Dann werden wir es wohl auch so dabei belassen. Ja, das das umschreiben kostet war klar. Ich war nur unsicher, in wie weit ich im Fall der Fälle auch abgesichert wäre. Das hast du geklärt. 👍🌺

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Ich sehe das nicht pauschal so, dass ihr 50% des Hauses sowieso gehören. Wenn der Kreditvertrag nur auf ihn läuft - und das wird so sein, wenn Baubeginn vor Kennenlernen war - wieso gehst du dann davon aus, dass dieser aus gemeinsamen Einkommen getilgt wurde/wird? Das müsste man erstmal nachweisen. Und wenn, dann war das doch frühestens ab Kennenlernen so.

Zumindest eingebrachtes EK und Eigenleistungen sind sein Anfangsvermögen. Wenn sie jetzt den Kredit mit abzahlt, würde ich da auch irgend eine Regelung wollen. Im Zweifel heißt es sonst irgendwann bei Trennung: Dein Anteil an der Tilgung war als Miete für dich und zu Hälfte für unser Kind gedacht, das Hais gehört mir allein! Und juristisch ist das eigentumsrechtlich nunmal auch so.

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Er möchte mich nicht im Grundbuch stehen haben, da er im Fall einer Trennung sein Haus behalten möchte

Kann ich verstehen....
Wir haben zusammen ein Haus gekauft und stehen beide im Grundbuch...

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Ja, verstehen kann ich es auch. Aber das Szenario einer Trennung klingt für mich derzeit (ja, man weiß es nie. Naiv bin ich da nicht) nicht realistisch. Daher war mir der Erbfall einfach wichtiger.
Es ist einfach sein Haus, was wir zu unserem gemacht haben. Aber nach einer Trennung würde ich wieder in meine Heimat gehen.

Aber wir wollen mal nicht hoffen dass der Fall Eintritt.

👍

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Ich meine es nicht böse,aber ich habe viele Trennungen erlebt wo gerade die Frauen sehr unangenehm werden und darum kann ich es verstehen.
Ich würde da nicht weiter diskutieren es ist Geld und es macht viel kaputt.

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"Er möchte mich nicht im Grundbuch stehen haben, da er im Fall einer Trennung sein Haus behalten möchte."

Das ist nachvollziehbar. Welchen "Gegenwert" bietest du denn für die Eintragung? Da ihr euch erst in der Bauphase kennengelernt habt, nehme ich an, dass du an der Finanzierung auch nicht direkt beteiligt bist, oder?

"Gut, ich würde es nicht haben wollen."

Ob das im Trennungsfall immernoch so wäre.....

"Finanziellen aAusgleich müsste er klar leisten."

Zugewinn nennt man das.

Sorry, aber ich glaube deine Absicherung im Todesfall klingt sehr vorgeschoben. Aufgrund des gemeinsamen Kindes sind die Eltern nicht mehr erbberechtigt. Dieses Argument von dir ist also hinfällig.

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Nein, ich stehe die längste Zeit auch in der Finanzierung mit drin. Er / wir haben den Kredit nach kurzer Zeit umgeschuldet, da die Zinsen deutlich niedriger wurden als zu Beginn.
Über meinen "Gegenwert" müssen wir also nicht diskutieren.

Ob du mir meine Motive für die Frage glaubst oder nicht, spielen für die Beanwortung meiner Frage doch keine Rolle.
Und ob nun die Eltern noch erbberechtigt sind, war ja konkret eine meiner Fragen und nicht mein Argument pro Eintrag im Grundbuch.
Warum du also hier einen anderen Hintergrund meiner Frage zu vermuten scheinst kann ich nicht nachvollziehen. Spielt aber auch keine Rolle. Das sind die Tücken des Internets.

Trotzdem danke ich dir für die Antwort.

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Wie bitte? Du hast einen Kreditvertrag für ein Haus unterschrieben, das dir nicht gehört????

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Guten Morgen,

dass die Eltern im Todesfall nicht erben würden, wurde dir ja schon gesagt. Du und euer Kind würdesn jeweils 50% erben. Euer Kind könnte allerdings im Zweifelsfall auf das Erbe bestehen, ergo müsstest du verkaufen oder ausbezahlen. Daher würde ggf. eine notarielle Regelung sinnvoll sein, wonach du ein Wohnrecht bekommst, dein Kind dich also nicht zum Verkauf/ausbezahlen zwingen kann.

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Guten Morgen,

Wenn man sich das Baby hier so anschaut, scheint das die unrealistischste Vorstellung zu sein. Aber wer weiß was in 20 Jahren ist. Das stimmt wohl.

Ich danke dir für den Hinweis! Das hatte ich nicht im Kopf. 👍

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Ich rate dir zu einem Termin beim Notar um das alles genau zu klären und dann ein Testament und Ehevertrag mit Scheidungsfolgevereinbarung aufsetzen zu lassen. Dann habt ihr alle Fälle so geregelt, wie es für euch in Ordnung ist. Sowas ist einfacher, wenn ihr euch versteht. Man weiß nie was passiert und wenn sich mal einer persönlich angegriffen fühlt, wird es nicht einfacher.
Also, überlegen was ihr wollt und ab zum Notar. Kostet zwar ein paar Euro aber für eine geregelte Absicherung allemal wert

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Danke dir für deine Antwort! 👍

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Sei vorsichtig und lass dich (!) unbedingt gut beraten.
Meine Mutter war in ähnlicher Situation. Gemeinsam gebaut, aber erst zwei Jahre später geheiratet. Vater stand lange allein im Grundbuch. Nach ca. 15 Jahren Ehe wollte meine Mutter, auch zur Absicherung im Falle einer Trennung, mit im Grundbuch stehen, dass ihr die Hälfte des Hauses gehört. Wurde so gemacht, beide standen dann im Grundbuch als Eigentümer.
Zur Trennung kam es weitere ca. 10 Jahre später. Meine Mutter hat ordentlich drauf gelegt!
Laut Zugewinnberechnung hatte sie vor der Ehe nichts, jetzt ein halbes Haus. Er hatte vor der Ehe ein ganzes Haus, am Ende der Ehe nur noch ein halbes. Sie hat also ein halbes Haus hinzugewonnen, er selbiges verloren. Somit musste SIE ihm seinen „Verlust“ ausgleichen! Nichts mit halbe-halbe!
Im Endeffekt hat sie ihm ihre Haushälfte überschreiben müssen, er allein hat das Haus verkauft und das komplette Geld bekommen. Anwälte/Gericht musste sie zum größten Teil tragen!

Also gut beraten lassen!

Im Falle des Todes deines Mannes erbst du 50%, das/die Kind/er aufgeteilt die anderen 50%. So die normale Verteilung ohne Testament.

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Was für eine krasse Erfahrung. Danke dir!
Wir werden es jetzt dabei belassen wie bisher.

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Das ist echt gruselig! Danke, dass du uns hier an dieser Erfahrung teilhaben lässt!

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Also ganz zum Anfang würde ich dir erstmal empfehlen dir deinen Mann ordentlich vorzuknöpfen. Ich weiß nicht wie bei euch die Einkommen sind und wer wie viel zum Haus beigetragen hat aber dennoch seit ihr ja Mann und Frau. Du kümmerst dich ja bestimmt auch um das Haus und sorgst dafür dass es in Stand bleibt. Bei einer Ehe geht man nun mal gewisse Umstände ein die auf Vertrauen und Gegenseitigkeit beruhen. Aber um zu deiner Frage zu kommen: Eigentlich musst du dir beim Erbe keine Sorgen machen solang ihr zum Zeitpunkt seines Todes noch verheiratet sein solltet gehen 50 % des Wertes an dich vorausgesetzt er hat noch kein Testament geschrieben. Ein Testament ändert in diesem Fall wahrscheinlich alles. Sollte da euer Kind drin stehen ist er der alleinige Erbe wenn ich mich nicht täusche. Du kannst dich auch nochmal ein wenig im Internet informieren eine gute Seite im Bereich Hausbau, Hauskauf etc. ist: https://www.wohnen-und-bauen.de . Ansonsten empfehle ich dir einfach mal noch einmal mit deinem Mann zu reden. Es lässt sich sicherlich eine einfachere Lösung finden.