Mietrecht - Nachbar macht Ärger - Elektrogrill auf dem Balkon

Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich Jemand mit dem Mietrecht aus und kann mir zu folgender Situation eine Einschätzung geben.

Wir wohnen in der 3. Etage eines Mehrparteinhaus, alle Wohnungen haben einen Balkon zur gleichen Seite. Über uns ist noch eine Mietetage.
In unserer Hausordnung steht, dass das grillen mit einem Holzkohlegrill untersagt ist. Zu einem Elektrogrill steht dort nichts.
Nun hat sich unsere Nachbarin (wohnhaft in der Wohnung über uns) bereits einmal beschwert, dass sie sich von dem Grillgeruch belästigt fühlt. Der Geruch würde sich unter dem Dachvorsprung sammeln, sie könne dann nicht mehr auf dem Balkon sitzen und es zieht in ihre Wohnung. Wir haben daraufhin den Grill verrückt, so dass er nicht mehr unter besagtem Dachvorsprung steht, gereinigt usw.
Grundsätzlich grillen wir nicht oft, wir sind 2 Personen und ein Kleinkind in einer kleinen Mietwohnung. Noch nie hatten wir Gäste zum grillen etc. Lediglich in den Sommermonaten haben wir vielleicht alle 3 Wochen gegrillt. Und nein - wir haben keine Grillplatte für 20 Personen gemacht, sondern 2 Stücke Fleisch.

Nun haben wir heute mal wieder den Elektrogrill angeworfen, weil das Wetter seit Wochen endlich mal schön war. Keine 30 Minuten später, steht die Nachbarin vor der Tür und beschwer sich lautstark: Sie hätte es schonmal gesagt! Das geht so nicht! Der Geruch zieht in ihre Wohnung, sie will das nicht haben - Wir müssen uns absprechen und sie um Erlaubnis fragen. Sie hat mich nicht ausreden lassen, mich permanent unterbrochen, ist richtig laut und unverschämt geworden.
Ich habe versucht ihr zu erklären, dass wir mit dem Elektrogrill grundsätzlich grillen dürfen (laut Hausordnung) und ihr natürlich bescheid sagen können, wenn wir (vielleicht ein mal im monat) grillen wollen. Sie meinte, Sie hätte dann das recht, dass auch zu untersagen, schließlich wäre dann auch für sie schönes Wetter und sie will auf ihrem Balkon sitzen.

Nun würde ich gerne wissen, wie die Situation zu beurteilen ist.
Laut Hausordnung ist das Grillen nur mit Holzkohle untersagt, mit dem Elektrogrill aber durchaus erlaubt.
Natürlich müssen (und wollen) wir Rücksicht nehmen, aber sie kann mir doch nicht untersagen zu grillen bzw. dass ich mich nach ihrem Wohlwollen richten muss?
Sie zu informieren, dass wir am Abend oder am Folgetag grillen, wäre ja kein Problem - Es steht ihr ja dann frei sich auf den Balkon zu setzen oder nicht. Nochmal, wir reden über max. 2 Mal pro Monat in den Sommermonaten, von 2 - 4 Stücken Grillgut. Also vielleicht maximal eine Stunde. Und das mit dem Elektrogrill.

Ich bin gerade so wütend, weil sie mich so "überfallen" und angepöbelt und beleidigt hat.
Wie würdet ihr weiter reagieren? Wie ist eure Einschätzung?

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Einfach weitergrillen. Ihr dürft das.

Leuten mit dachschaden nicht zu viel Raum geben.

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Würdest du in der Woche 4x grillen wäre es etwas anderes aber bei 1x die Woche oder weniger ist es kein Problem
Ich rieche wenn unser Nachbar 2 Häuser weiter grillt, ist halt so😅

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Ich würde ihr bei so einem Benehmen gar nicht mehr entgegen kommen, sondern grillen so oft ich will.

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Freundlich aber bestimmt auf euer Recht verweisen und sie darauf hinweisen, dass ihr euch so einen Tonfall verbittet. Notiert euch wann und wieviel ihr grillt. Solche Nachbarn neigen leider zur Übertreibung und Eskalation und irgendwann ruft dann der Vermieter an, weil ihr angeblich 5x die Woche mehrmals täglich grillt.
Je mehr ihr euch nach ihr richtet, desto mehr wird ihr einfallen was nicht geht und wo ihr euch unverschämt verhaltet. Also lasst euch nicht einschüchtern, seid in einem angemessenen Rahmen rücksichtsvoll und lasst euch nicht ärgern. Beleidigungen kann man übrigens anzeigen oder zumindest dieses Fehlverhalten dem Vermieter melden, wenn es öfter auftritt.

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Die soll ihr Fenster zu machen und 30 Minuten den leckeren Geruch ertragen. Fertig.

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Neustes Urteil unten und wo anders hatte ich gelesen das du mindestens 2 Tage vorher bescheid geben sollst. Ansonsten wenn es nicht zu viel ist dürft ihr grillen.

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Es geht hier um einen Elektrogrill. In dem Text geht es um einen „Grillfreund“. Ich denke das schließt sich aus.

Wer sich so aufführt ist fern vom Rechtsweg. Ich würde auf Beleidigung o.ä. schriftlich und bestimmt reagieren, Kopie des Schreibens an Vermieter und gut ist.

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Warum?? Manchmal möchte man vielleicht spontan grillen! Muss ich demnächst meine muslimischen Nachbarn informieren, dass es übermorgen bei mir Schweinebraten gibt damit sie sich auf den Geruch einstellen können?

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Beim nächsten grillen wachsam sein. Wenn es klingelt die Tür öffnen mit aufnahmebereiten Handy, Voicerecorder oder ähnliches.
Dem Nachbarn sagen, ich nehme sie auf, und dann mal hören, ob er immer noch unverschämt ist.
Wie damit dem grillen ist, weiß ich nicht, aber beleidigen darf er euch nicht.

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Einfach weitergrillen und wenn sie wieder klingelt, eiskalt die Tür vor der Nase zumachen. Sie hat da überhaupt nichts mitzubestimmen. Manche Leute haben Vorstellungen🙄 Wenn sie sich von sowas schon gestört fühlt, dann sollte sie besser in die Pampa ziehen- 2km weg vom nächste. Nachbarn.

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Das klingt schwer danach, dass sie ihren Willen durchsetzen muss.
Ich würde mal beim Ordnungsamt anrufen und fragen wie es rechtlich ist und den Sachverhalt emotionslos schildern.
Dann haltet ihr euch daran und dokumentiert alles!
Wie oft ihr gegrillt habt, wieviel Fleisch, Video oder Tonaufnahmen wenn die nette Dame mal wieder kommt...
Solche Leute sind meist schon auf den Ämtern bekannt weil die überall so einen Aufriss machen... dann kann sie reden was sie will und wird sowieso nicht mehr ernst genommen