Baumängel/Feuchtigkeit - wie vorgehen?

Guten Abend zusammen!

Wir haben vor einigen Jahren gebaut und befinden uns noch in der Zeit der Gewährleistung. Nun hatten wir einen Sachverständigen im Haus, der eine feuchte (=klitschnasse) Wand feststellte. Als Ursache gibt es mehrere Möglichkeiten. Er schlägt 2-3 weitere Messungen / Untersuchungen vor, die jeweils etwa 600-800 Euro kosten. Schimmelsporen stehen auch im Raum. Eines unserer Kinder, ich und auch ein Haustier zeigen deutliche Symptome, die mit Schimmelsporen in Verbindung stehen könnten. Ich bin bspw seit Mai regelmäßig in ärztlicher Behandlung.

Jetzt ist die Frage: Wie gehen wir vor?
Lassen wir erst alle Untersuchungen vom Sachverständigen durchführen und präsentieren unserem Bauträger die fertigen Ergebnisse oder kontaktieren wir nun ihn und bitten ihn um Untersuchungen?
Wichtig wäre mir das Schimmelgutachten. Falls wir hier wirklich Schimmelsporen hätten, müsste nach meiner Recherche das Haus professionell gereinigt werden.

Wie würdet ihr vorgehen?

Liebe Grüße
Schoko

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Hallo!
Handelt es sich bei dem Gutachter um einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen? Wenn nein, solltet Ihr unbedingt einen beauftragen. Denn seine Gutachten werden vor Gericht (sollte es so weit kommen) anerkannt.
Ihr könnt auch mit dem Bauunternehmer Kontakt aufnehmen, ihn über die Baumängel informieren, um Befahrung bitten und davon die weitere Reaktion abhängig machen.
Will der Träger nichts von Mängeln wissen, würde ich gleich ankündigen, daß bereits ein Sachverständiger an der Sache dran ist.
Baumängel sind so weites Feld, daß ich nicht lange selbst daran "rumdoktern" würde, sondern bei Unstimmigkeiten sofort einen Fachanwalt für Baurecht beauftragen würde.
Viele Grüße
Trollmama

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Dankeschön!
Ja, der Gutachter kann gerichtsfeste Gutachten erstellen.
Ich kann mir vorstellen, dass unser Träger schon etwas davon wissen möchte, aber versucht, alles kleinzuhalten. Ggf den Schaden reparieren, trocknen und fertig. Und uns das dann als "wir machen das schnell und bringen ihr Haus unproblematisch in Ordnung" verkauft.

Der Gutachter war erstmal da, hat den Schaden festgestellt und eben eine Leckageprüfung, Schimmelgutachten, Thermoanalyse und noch eine Sache empfohlen. Dann würde er ein Gutachten (kurz oder gerichtsfest) schreiben und wir könnten mit dem GU kommunizieren.

Jetzt überlegen wir:
Müssen wir unseren GU schon eher informieren? Kann er ablehnen, die Kosten unseres Gutachtens zu tragen, weil wir ohne Rücksprache eins in Auftrag gegeben haben und er einen Sachverständigen hätte, der günstiger wäre?

Für uns zeichnet sich ab, dass ein Fußboden raus muss und unser Tier muss erneut (3. Mal) zum Arzt, weil die Wunde zwar heilt, aber weitere dazukommen. Dann wird auch direkt ein Abstrich wegen Schimmel gemacht- sonst müssten wir erstmal ans Futter ran. Der besagte Fußboden ist allerdings auch geklebt und chatgpt warf in den Raum, dass wasserlösliche Lösungsmittel auch problematisch sein könnten.

Also wir werden nun den GU informieren und stehen vor der Frage, ob wir das Gutachten selbst in Auftrag geben? Mein Bauchgefühl sagt mir, dass man selbst im Besitz eines solchen Gutachtens sein sollte, oder?
Ansonsten läuft gerade unserer eigener Schimmelpilztest und in 5 Tagen sehen wir, welche Kulturen wachsen 🤢

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Bitte sehr! :o)
Ich würde so vorgehen: Das Gutachten abwarten. Dann den Bauträger über die Mängel (nasse Wand, Schimmel) informieren und zur Beseitigung/Befahrung auffordern (mit Fristsetzung). Dabei nicht zu ausführlich das wiedergeben, was im Gutachten steht, sondern etwas allgemein halten, denn das soll der Träger jetzt noch nicht wissen..
Kommt es zur Befahrung und der Träger redet die Mängel klein, würde ich ihm erklären, daß bereits ein gerichtsanerkanntes Gutachten erstellt wurde, auf dem alle Mängel genau aufgelistet wurden.
Somit kann sich der Bauträger aussuchen: Er beseitigt die Mängel, so wie in dem Gutachten aufgeführt. Danach wird der Gutachter die ausgeführten Arbeiten nochmals angesehen. Ist alles ohne Beanstandung in Ordnung, trage ich die Gutachterkosten. Wenn nicht, dann muß er sie bezahlen.
Oder aber, ich beauftrage noch am gleichen Tag einen Fachanwalt für Baurecht. Da ein gerichtsverwertbares Gutachten bereits vorliegt, sollte es auch ziemlich zügig voran gehen und es mit Sicherheit um einiges teurer für den Bauträger werden.
Mir wären es die Gutachterkosten wert, damit die Mängel schnell beseitigt werden, anstatt wohlmöglich noch Monate (vielleicht sogar noch länger) so wohnen zu müssen.
Viele Grüße
Trollmama

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Wie habt ihr gebaut? Mit einem Generalunternehmer oder mit einem Architekten und Einzelvergabe?
Da du Bauunternehmer schreibst, gehe ich Mal von ersten aus.

Da ihr noch in der Gewährleistung seid, würde ich umgehend schriftlich den GU zur Mangelbeseitigung auffordern. Das vorliegende Gutachten würde ich ihm im als Grundlage zur Verfügung stellen.
Wenn er darauf nicht reagiert, nochmal mit Fristsetzung. Falls ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, direkt mit Anwalt. Und unbedingt einer der auf Baurecht spezialisiert ist.

Wenn dann wieder nichts passiert, kann der Anwalt ein selbstständiges Beweisverfahren vor Gericht beantragen (ist quasi eine Vorstufe zu einer Klage). Im Rahmen dessen wird dann ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger vom Gericht beauftragt. Wenn die Beweisfragen richtig gestellt sind (explizit nach Schimmel fragen), lässt der auch auf Schimmel untersuchen.
Der Vorteil, wenn du bis dann wartest, ist, dass im Falle eines vorliegenden Baummangels der verantwortliche auch die Gerichts- und damit die Sachverständigen- Kosten zahlt.

Klar, kannst du jetzt schon ein Schimmelgutachten erstellen lassen. Aber so lange die Ursache nicht abgeschlossen ist, kann sich immer wieder Schimmel bilden. Ich würde viel mehr auf eine Freimessung nach Ende der Sanierung und der Reinigung bestehen. Das gibt dir dann die Sicherheit, dass nichts verbleibt.

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Ich würde noch raten, sich explizit die Versicherungsbedingungen der evtl vorhandenen Rechtschutzversicherung anzusehen. Die meisten üblichen RSV haben Baumängel ausdrücklich ausgeschlossen, da solche Verfahren idR langwierig und teuer sind. Dafür gibt es meist nochmal gesonderte Bauherren- RSV.

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"Mit einem Generalunternehmer" Genau

"Das vorliegende Gutachten"
ein Gutachten liegt noch nicht vor. Der Sachverständige war diese Woche bei uns, hat uns die nasse Wand mitgeteilt und angeboten, weitere Untersuchungen durchzuführen, die dann konkret eine (oder 2) Ursache/n benennen sollen.
Jetzt stehen wir vor der Frage: Informieren wir den GU jetzt schon oder erst, wenn alle Ergebnisse da sind? Beauftragen wir ein Gutachten (kurz ~1300 € oder gerichtsfest ~1900€?) oder schon die weiteren Untersuchungen? Oder überlassen wir das dem GU? Sollte man sein eigenes Gutachten haben?

Wir haben jetzt erstmal einen eigenen Schimmeltest besorgt, der nun noch 5 Tage kultivieren muss 🤢 sollte der positiv ausfallen, empfiehlt der Gutachter ein Schimmelgutachten. Eben rief der Tierarzt an, dass unser Haustier weiterbehandelt werden muss. Ich hatte Fotos eingeschickt; jetzt muss ich das Tier kommende Woche wieder vorstellen. Es werden auch direkt Abstriche gemacht um zu gucken, ob Schimmel eine Rolle spielt.

Ein Anwalt wurde uns empfohlen.

Bearbeitet von schokofrosch
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„Wie würdet ihr vorgehen?“

Rein vom Ablauf, unabhängig von der rechtlichen Seite:
Wenn du alles schwarz auf weiß hast ist es einfacher für alle Beteiligten. Nicht am Gutachter sparen. Such einen der auch den Ablauf und alles ordentlich begleiten kann und möglichst auch mit den Baufirmen kommuniziert. Dein Wort hat weniger Gewicht. Bei mir ging mit Gutachten alles wie von Zauberhand. Vorher konnte ich mir den Mund fusselig reden, denn was weiß ich schon, oder es wurde „irgendwas“ probiert um an Mängeln etwas zu ändern. Speziell wenn Du meinst, dass z.B. noch professionell gereinigt werden sollte muss das irgendwo zuverlässig stehen denn das sind auch den Bauunternehmen externe Kosten die er nicht einfach so mal übernimmt.

Informiere die Baufirma aber auch parallel, ggf. können weitere Schäden vermieden werden. Meine Baufirma war sehr kooperativ und das Verhältnis war gut. Gutachter war nötig für andere Gewerke.

Informiere dich wie das ggf. mit der Kostenübernahme des Gutachtens ist, der Gutachter sollte wissen ob du die Kosten umlegen kannst. Das selbe mit mögliche Gesundheitskosten, aber ab da wird es sicherlich kompliziert und bräuchte weiteren rechtlichen Beistand.

Bearbeitet von Iwatani
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Sprich: Du würdest ein Gutachten selbst beauftragen und nicht (er-)warten, dass der GU es macht? Vor der Entscheidung stehen wir gerade.

Leckageprüfung 800 Euro, Thermo-irgendwas 500 Euro empfiehlt der Gutachter, dann ein Gutachten (kurz oder gerichtsfest (1300 Euro oder ca 1900 Euro).. ist die Frage: kriegen wir das Geld zurück, wenn wir die Untersuchungen beauftragen oder kann sich der GU weigern, weil wir beauftragt haben und ihm nicht die Wahl ließen?

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Selber beauftragter Gutachter ist immer besser. Geht es nur darum Geld vorzustrecken dann würde ich das definitiv tun. Wenn kein Rechtsstreit zu erwarten ist muss es m.E. nicht gerichtsfest sein. Der Gutachter sollte gut sein, dazu gehört euch gut zu beraten was jetzt sinnvoll ist. Probleme finden kann jeder.

Wir haben etwas über 500€ bezahlt um ein paar Mängel festzuhalten. Bei uns hat es gereicht einmal mit den Zetteln zu winken und ab dann lief alles wieder wie am Schnürchen während vorher keiner so richtig Lust auf unsere Probleme hatte.

Ich weiß nicht, ob ihr das Geld zurückbekommen würdet. Ich würde aber vermuten, dass es nicht davon abhängt wer ein Gutachten beauftragt. Eher würde ich davon ausgehen dass der GU im Zweifel halt das tut was er für richtig hält und was seinen Interessen entspricht. Mit eigenem Gutachter oder auch einfach ganz ohne und ein Mikrobiologisches Gutachten o.ä. wird er sicher nicht in Auftrag geben.

Den Fehler zu finden, also Leckageprüfung ist ja kein Gutachten, sondern im Zweifel einfach Arbeit die irgendwer durchführen muss. Wenn Du es selber mit eigenen guten Leuten herausfindest wird es besser sein als wenn der Gu in seiner Wand herumstochert und Dir Geschichten erzählt, aber da hat der GU sicher ein Mitspracherecht über die Kosten die dabei verursacht werden. Da ihr mit GU gebaut habt habt ihr da auch nur einen Ansprechpartner nehme ich an und müsst nicht noch herausfinden welches Gewerk nun verantwortlich ist.

Rechtlich kann ich dir dazu leider gar nicht sagen. Das sollte dein (guter) Gutachter/Baubegleiter aber können.

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natürlich musst du zu erst auch den Bauträger informieren. -- Er wird dann u.U. auch selbst schon tätig parallell, wenn sich mehrere Sachen überlappen. Aber klar: paralell holt ihr ein Gutachten über den Mangel ein und fordert den Bauträger dann auf, den Mangel zu beseitigen.
Die Schimmelsache ist ja ein Folgeschaden und kommt mehrfach zur Beseitigung oder eben zum schluss, wenn der Mangel beseitigt ist spätestens nochmal ... da verzahnt sich ne Menge, das ne Menge Geld kosten kann, deswegen so schnell wie möglich den Bauträger in Verzug setzen und das meiste, das Geld kostet auf ihn schon vorab abwälzen...

Dokumentiert gut. Spart nicht am Gutachter . In den meisten Fällen gehts um richtig viel Geld, das die Bauträger heute nicht mehr haben oder es läuft auf einen Prozess raus, wenn er sich quer stellt.

So eine Wand ist ja von heute auf Morgen nicht trocken. - Mit Trocknungsgeräten innen vielleicht oberflächlich, aber die Ursache Beseitigen heisst u.U. ne Menge aufbaggern (oder gehts um innen?). -- egal: wälzt so viele Aufträge so ab, dass der Bauträger die Handwerker schickt. Der der beuauftragt. Der zahlt.

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"Aber klar: paralell holt ihr ein Gutachten über den Mangel ein und fordert den Bauträger dann auf, den Mangel zu beseitigen."

Also du würdest auch selbst ein Gutachten beauftragen (zu den Varianten habe ich oben schon geschrieben) und nicht darauf warten, dass der GU dies macht?
Dazu gehört dann auch eine Leckageprüfung (~800 Euro), Thermo-irgendwas Analyse (~500 Euro) und ggf das Schimmelgutachten, falls unser Heimtest positiv ausfällt. Das wären dann erstmal Ausgaben von ca 3000 Euro. Wir wissen nicht, ob der GU sich querstellen könnte, unsere Ausgaben zu übernehmen, wenn wir ihn da vor getroffene Entscheidungen stellen und keine Wahl lassen.

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Wenn du den Gutachter selber beauftragst hast du immer das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben (Bauträger geht insolvent) oder diese erst nach einem langwierigen Rechtsstreit erstattet zu bekommen, dessen Ausgang zunächst erstmal unklar ist bzw eben auch schon einiges kostet (Anwälte, Verfahrenskosten), was du ebenfalls vorstrecken musst. Normale Rechtschutzversicherungen decken das nicht ab.
Ich persönlich würde zunächst den GU schriftlich informieren und mich parallel von einem Fachanwalt für Baurecht beraten lassen.

Bearbeitet von Sommerkind.82
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Ich würde umgehend den Bauträger informieren. Erstens muss er schnellstmöglich die Chance haben den Schaden zu beseitigen. Wenn durch euer verspätete Meldung evtl. noch größere Schäden entstehen, muss der Bauträger sonst nicht haften.
Auch ist es erst einmal die Entscheidung des Bauträgers, wie er die Ursache des Schadens ermittelt. Er hat ein Recht auf Nachbesserung. Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass ihr die Gutachterkosten ersetzt bekommt.
Sicherlich ist es ratsam das ganze durch einen Gutachter und einen Anwalt begleiten zu lassen.

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Um welche Wand handelt es sich denn, eine Innen oder eine Außenwand, eine Kellerwand oder eine tragende Wand? Bei einer nichttragenden Wand ist es relativ einfach, bei einer Kellerwand schon aufwendiger. Wahrscheinlich wurde nur die Dampfsperre nicht richtig verlegt und muss ausgetauscht werden (wäre die einfachste Lösung). Ansonsten mal die Dachrinnen prüfen, vielleicht ist eine verstopft. Es kann aber auch der Grundwasserspiegel sein, dann ist Neubauen der günstigere Weg. Die Gewährleistung greift nur, wenn es sich tatsächlich um einen Baumängel handelt. Klatschnasse Wände können nicht schimmeln

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PN 😀