freiwillig gesetzlich versichert und Beihilfe?!

So ihr Lieben,

nun bin ich völlig durcheinander ... nachdem ich heute erfahren habe, dass nun Sachsen auch ab Versuch 1 übernimmt (wir haben ja schon einen Selbstzahler hinter uns, aber den zählen sie ja nicht), habe ich dazu jetzt viel gelesen ...

auf dem Antrag muss ich ankreuzen, ob ich beihilfeberchtigt bin ...

ich habe mir dazu um ehrlich zu sein noch gar keine Platte gemacht, da ich es ja bisher nicht brauchte ... aber stimmt, da ich jetzt 25 Jahre als bin würde die Beihilfe zahlen ...
nun verstehe ich aber nur Bahnhof ... gilt das auch, wenn ich freiwilig gesetzlich versichert bin? Weiß das jemand ...???
Mir ist klar, dass ich da einfach Montag anrufe und hoffentlich eine Antwort bekomme ... aber mich beschäftigt das jetzt ... und im Internet finde ich keine Aussage (zumindest keine, die ich 100% verstehe ... wenn ich die Verordnung richtig verstehe, ist da auch keine Einschränkung, wenn ich gesetzlich versichert bin, aber im Internet habe ich anderswo etwas gegenteiliges gelesen) ...

mir ist bewusst, dass die meisten Verbeamteten in der Privaten KK sind und ich eher die Ausnahme, aber vielleicht habe ich ja Glück und es weiß jemand von euch?!

zur Situation:
Ich bin im Vorbereitungsdienst/Referendariat, also verbeamtet auf Widerruf ... bin aber in der gesetzlichen KK freiwillig versichert geblieben (deshalb brauchte ich ja bisher auch nie über die Beihilfe nachdenken, da alles "Normale" übernommen wurde und was die IVF/Kryo betrifft ich eh noch keine 25 war und ich sowieso damit aus allen Rahmen fiel ...) ... jetzt bin ich ja aber 25 und das Ganze sieht anders aus ...

Schon blöd, wenn man selbst nicht weiß, was einem zusteht ...

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Ich weiß nun nicht, wie es in deinem Bundesland ist, da ja überall eine andere Beihilfeverordnung gilt, aber normalerweise ist es so, dass du keinen Anspruch auf Beihilfe hast, wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung bist, da die GKV ja für alles aufkommt. Wärst du privat versichert, würde die PKV 50% der Krankheitskosten übernehmen und die Beihilfe ebenfalls 50%.

In deinem Fall ist es momentan wohl so, dass du eben nicht beihilfeberechtigt bist, demnach das auch nicht so ankreuzen musst und somit Anspruch auf den Sachsen-Zuschuss hast, wenn ich das richtig sehe.

Es sollte aber dennoch aus Kostengründen gut überlegt sein, wie du dich zukünftig versicherst. Momentan ist der Beitrag für die GKV bei deinem Ref-Gehalt noch nicht so hoch, aber wenn du erstmal auf Lebenszeit verbeamtet bist, zahlst du ja den doppelten Beitragssatz, da der Arbeitgeber in diesem Fall ja nicht die Hälfte übernimmt. 500 € pro Monat sind da schnell mal weg!

Wenn du erst später in die PKV eintreten willst, kann es sein, dass sie dich im schlimmsten Fall nicht nehmen oder der Beitrag unnötig erhöht wird wegen vorangegangenen KiWu-Behandlungen. Vom Beitrag günstiger wäre es aber in jedem Fall. Und der Beihilfeanspruch würde nicht verfallen.

Du musst es allerdings irgendwie für dich selber abwägen. Meine PKV ist arschig und zahlt nüscht, da wäre ich in der GKV eigentlich besser aufgehoben. Andererseits würden die monatlichen Beiträge ein Vermögen kosten und ich könnte nicht mehr zurück zur PKV und Beihilfe. Rechne ich die dauerhaften Mehrkosten der monatlichen GKV-Beiträge aus, komme ich auf die Dauer gesehen besser dabei weg, wenn ich die ICSIs selber zahle. Aber, wie gesagt, wie das Ganze sich in Sachsen darstellt, weiß ich natürlich nicht. So schrecklich doll unterscheiden sich die einzelnen Bundesländer aber nicht.

Wenn du nachfragst, schreib mal, was sie gesagt haben. Interessiert mich nämlich auch ;-)

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Lieben Dank für deine Antwort!
Ich werde Montag genau nachfragen (in der Hoffnung da jemand zu erreichen) und dann sehen wir mal ...

wegen der generellen Versicherung ... mir ist bewusst, dass die Gesetzliche KK mich teuer zu stehen kommt, aber ...
momentan würde mich wohl eh keine PKV nehmen aufgrund der Sterilität und der Psychotherapie (eine Freundin hat es mit Psychotherapie versucht und wurde nur abgelehnt) ... ich habe den "Spaß" erst gar nicht versucht ... und die IVF-Behandlung hätten sie von vorneherein ausgeschlossen und nochmal Selbstzahler sein rechnet sich mit Blick aufs Referendariat nicht ...

und ob ich das dann aber auch will ... also dieses Zwei-Klassen-System mitmachen, ist eine andere Sache ... da mache ich mir noch später eine Platte drum ...

Ich werde mich für den Lehrerberuf eh in Sachsen-Anhalt und Sachsen bewerben ... werde ich in Sachsen genommen, ist die PKV sowieso hinfällig, da Sachsen nicht verbeamtet ... und mit diesem Fall wäre es eh schwierig dann in die Gesetzliche wieder zu kommen in der Zeit, wo man arbeitslos ist (mein Ref endet im Dezember ... arbeitslos werde ich also für mindestens ein Monat sein, wenn nicht gar bis zum nächsten Schuljahresbeginn) ...
sollte ich dann weiter in Sa-Anhalt verbeamtet sein, müssen mich die PKVs innerhalb der ersten 6 Monate egal mit welcher Vorgeschichte nehmen (der Risikoaufschlag kommt dann halt nur ...) ...

es gibt momentan also drei Wege, die offen stehen, was die IVF angeht:
- die BKK übernimmt 75% ... der Behandlungsplan ist genehmigt
- das Land Sachsen (, wo ich wohne) und der Bund bezuschussen ab 01.07.13 auch ab den ersten Versuch (, den ich ja offiziell habe, weil unser erster Versuch nicht reinzählt)
- in Sachsen-Anhalt könnte ich beihilfeberechtigt sein, was ja als Frage gerade offen steht

Erst bekommt man nullkommanix dazu und jetzt stehen drei Wege (theoretisch) offen ... bin überfordert ;)

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Wieso sollte einen die PKV "später" nicht mehr nehmen (wollen)???? Wie ungerecht ist das denn bitte?
Wäre super, wenn du mir das erklären würdest!!!!!!!!

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Huhu,
ich kann dir frage leider nicht beantworten,aber darf ich dir ne Frage stellen?
Ich habe nun meinen Ausfüllbogen fürs Erstgespräch bekommen und u.a. steht da die Frage " Beihilfe ja oder nein"

Leider weiß ich gar nicht was damit gemeint ist?
Wir sind beide gesetzlich versichert i verschiedenen KK.
Viell kannst du mir ja helfen was das bedeutet?
GlG
Tito

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wenn du oder dein Mann verbeamtet seid, steht dir theoretisch Beihilfe als finanzielle Unterstützung zu. Es ist also eine beamtenrechtliche Fürsorgeleistung.

Es interessiert also nur, wenn du Beamtet wärst ...

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Super,vielen dank für deine Hilfe.
Leider ist das keiner von uns :-(
GlG

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wow, das ist bei dir ja echt ein komplizierter Fall.

Die Beihilfe berechnet in jedem Bundesland anders - manchmal nach Verursacherprinzip wie die PKVs und manchmal nach Körperprinzip wie die GKVs.

Über den Sachsen-Zuschuss weiss ich leider nichts. Bin auch Lehrerin und würde mir sehr wünschen, dass ich in die GKV könnte, denn die IKK Gesund Plus zahlt sogar 100%. Meine Beihilfe (kann bei dir anders sein) zahlt in unserem Fall nichts, da ich nicht Verursacher bin, genauso wie übrigens die Private.

Außerdem musst du aufpassen, wenn du Beihilfe ankreuzt, bekommst du normalerweise eine Privatrechnung. Diese werden meistens mit Faktor 1,8-2,3 berechnet. Wenn du also von der Beihilfe z.B. 50% bekämst, müsstest du immer noch ca. 100% bezahlen, wo du bei deiner GKV nur 25% bezahlst.

Die Beihilfe springt manchmal bei gesetzlich Versicherten ein, wenn die GKV nichts zahlt. Allerdings gibt es wie gesagt dort kein Chipkarten-Verfahren, daher würdest du eine Rechnung bekommen, die dann einreichen, und davon 50% bezahlt bekommen. Diese Rechnung wäre aber im Normalfall ca. doppelt so teuer wie bei Kassenpatienten ...

Ich würde an deiner Stelle bei der Beihilfe anrufen und einfach mal fragen, wenn du nicht berechtigt bist, brauchst du auch nichts ankreuzen.

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Hallo,

leiben Dank für deine Antwort!

Habe gestern schon angerufen, sie zahlen nicht, wenn eine andere Stelle schon mind. 50% übernimmt (ist ja der Fall) ... so richtig sicher war sich da aber keiner (hatte drei Mitarbeiter am Telefon) ... die eine meinte sie hatte es noch nie ... die Abteilungsleiterin "das ist aber selten, da muss ich nachschauen" ... na danke!

ich fahre da Mittwoch persönlich extra hin ... auch weil ich für Sachsen einen Negativbescheid brauche (sowas kennen die dort aber nicht *g ... die Mitarbeiterin war aber recht kooperativ und meinte sie schreibt mir was, dass mir nichts zusteht ...)

wegen der Rechnung ... das ist lieb, dass du mich aufgeklärt hast. Da wir aber bei Versuch Nummer 1 Selbstzahler waren, weiß ich was es bedeutet, wenn mit Faktor 2,7 oder gar 3,7 abgerechnet wird :(

Alles Gute für euch!