Hallo ihr Lieben, ich habe heute bisschen Zeit gehabt in meine Kiwu-Unterlagen reinzugucken und über die Ergebnisbesprechung der gescheiterten 1.IVF nachzudenken...und es stellten sich auf einmal ganz viele Fragezeichen...ich hoffe ihr könnt mir helfen :) Kurz zu meinem Fall: ich (32 Jahre, normalgewichtig; rauche nicht; AMH-Wert 2,81) hatte im März letzten Jahres meine 1.IVF (9 Eizellen punktiert u.befruchtet Befruchtungsrate 100%- von den 9 reifen EZ wurden 6 EZ weiterkultiviert (nach dem sog. deutschen Mittelweg) und davon hat nur 1Blasto bis Tag 5 überlebt.Eine hatte leider drei Vorkerne statt zwei u. die restlichen entwickelten sich bis Tag 3 gut blieben dann aber zwischen dem 4-und 10Zellerstadium stehen. Da es im März aufgr. von anderer gesundheitlichen Umstände nicht zum TF kam wurde diese Blasto (B-Qualität) im Oktober im Kryozyklus eingesetzt.Ergebnis leider negativ.
Meine 1.Frage: Wenn doch der deutsche Mittelweg aussagt, dass max. 6 Embryonen in die weitere Kultur geschickt werden können, wonach entscheidet die Klinik welche 6 es von den 9 dann letzendlich werden und was passiert mit den restlichen 3?
2.Frage (siehe unteres Bild vom Behandlungsvertrag der 1.İVF) : ich hatte damals nur die „Kryokonservierung von Embyronen im Blastozystenstadium (Vitrifikation)“ + zusätzlich die Blastozystenkultur unterschrieben und bezahlt weil diese von der Ärztin angekreuzt wurden. Jetzt sehe ich dass es dadrüber auch die Position „Kryokonservierung von Eizellen in Vorkernstadien“ (auch um die 500€) gab, die nicht mit angekreuzt war. Ich dachte damals dass es nach einem „entweder-oder Prinzip“ geht aber realisiere gerade, dass man anscheinend beides machen kann..Hätte ich dann evtl. von den 9 punktierten Eizellen von denen 6 Eizellen weiterkultiviert worden sind, die übriggebliebenen 3 die quasi wg. dem deutschen Mittelweg nicht weiterkultiviert werden konnten, einfrieren lassen?
Ich lese auch gerade in anderen Foren dass jede Klinik da ein gewussen Handlungsspielraum wohl habe..sorry aber bin echt etwas verwirrt gerade und schmeiße vielleicht auch einiges durcheinander. Hoffe auf eure Rückmeldungen. Liebe Grüsse!
Deutscher Mittelweg Embryoschutzgesetz/ Blastozystentransfer/ Eizellen im Vorkernstadium- hier ist jemand ganz durcheinander und braucht jmd. der mich sortiert :)
Also um die zusätzlichen Kosten für die 3 Vorkerne zu sparen, hätte ich mit der Klinik gesprochen das man alle in die Kultur schickt. So hättet Ihr schon mal die zusätzlichen 500 und die nochmalige Blastozystenkultur gespart.
Tatsächlich weigern sich manche Kliniken und nehmen nur 6 in die Kultur und der Rest wird eingefroren.
Euch darüber nicht zu informieren, finde ich schon fast vorsätzlich, weil man kann am Anfang noch gar nicht alles wissen.
Hier würde ich noch mal dringend mit der Klinik sprechen, weil die 3 Vorkerne einfach verwerfen ist unmöglich.
Da schließe ich mich an. Bei uns wird alles eingefroren, was erfolgreich befruchtet wurde, aber nach Embryonenschutzgesetz nicht weiter kultiviert werden darf. Das is mir auch extrem wichtig! Warum sollten nur Blastos die Chance bekommen? Befruchtet ist befruchtet 😊 Habe aktuell noch 12 Vorkerne auf Eis. Finde das Vorgehen der Klinik ohne konkrete Aufklärung auch höchst zweifelhaft..
Es dürfen nach dem Mittelweg viel mehr Embryonen in die Blastokultur geschickt werden, weil man davon ausgeht, dass nur 20-30% es zu Blastos schaffen:
Du könntest also 12 Eizellen in die Kultur schicken.
Ziel ist es ja, dass an Tag 5 so viele Embryonen für einen Embryonentransfer bereitstehen, wie die Patientin sich gewünscht hat. (max. 3, was aber eigentlich keine Kiwu-Klinik macht)
Alle Embryonen, die nicht tranferiert werden, müssen eingefroren werden.
Da es sich um eine rechtliche Grauzone handelt, bieten viele Kliniken aber nicht an, so viele befruchtete Eizellen in die Kultur zu schicken. Sie kennen sich meist selbst nicht mit dem Mittelweg aus.
Also dass man SO VIELE in die Kultur geben kann, is mir neu 😄 ich dachte der "deutsche Mittelweg" sei schon der Kompromiss, dass man ca. 5-6 in die Kultur gibt, um am Ende 2-3 übrig zu haben..
Wie gesagt, rechtliche Grauzone. Die wenigsten Kliniken bieten es so an. Es wäre aber erlaubt.
Guten Morgen,
der Mittelweg ist tatsächlich, dass man in Deinem Alter ca.5-6 Embryonen in die Blastokultur gibt um an Ende 2 Blastozysten zu haben. Jedoch hätte man Dir anbieten können, die anderen drei als Vorkerne einzufrieren. Ist sehr ärgerlich, dass Deine Klinik Dich da nicht aufgeklärt hat.
Wie ich Dir im anderen Thread schon geschrieben habe, ist der erste Versuch immer ein ausprobieren und das betrifft auch die Anzahl der weiterkultivieren Embryonen. Deine Klinik sollte im nächsten Versuch alle (je nachdem wieviele Vorkerne es werden) Embryonen in die Kultur schicken. Überzählige Blastos aber auch Vorkerne sollten dann eingefroren werden.
Man kann Embryonen auch eher als an Tag 5 transferieren. Das sind dann Mehrzeller. Da bei Dir einige Embryonen an Tag 3 stehen geblieben sind, könntest Du auch mit Deiner Klinik kommunizieren, dass wenn an Tag 3 schon wieder Embryonen stehen geblieben sind und z.B. nur noch zwei oder ein Embryo da ist, Du dann eher zum Transfer kommst.
Lass Dich dazu nochmal explizit in Deiner Klinik beraten.
Liebe Grüße
Hallo sabmann, vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Es ist ärgerlich dass man da als Laie einfach nicht so richtig aufgeklärt wird. Umso mehr werde ich jetzt bei diesem Versuch alles genauer erfragen. Das Einfrieren der Vorkerne war wie gesagt mit aufgeführt aber ich wusste nicht dass man es zusätzlich zu dem Einfrieren von Blastozysten „mitnehmen“ kann. Da es nicht angekreuzt und unterschrieben war hat die Klinik natürlich die 3 Vorkerne nicht eingefriert. Beim nächsten Versuch werde ich das definitiv mitunterschreiben hätte kein Problem gehabt 480€ mehr zu zahlen.
Du hast geschrieben, dass die Klinik beim nächsten Versuch alle Embryonen in die weitere Kultur schicken soll und dass überzählige Blastos u. Vorkerne dann eingefriert werden sollen. Kann ich da einfach drauf bestehen also kann die Klinik da sich gegen weigern nach dem Motto „deutscher Mittelweg nur 6 möglich“? Beispiel: sagen wir mal ich habe 12 punktierte Eizellen und wieder sind alle reif und 100% befruchtet, darf die Klinik dann alle 12 weiterkultivieren (Handlungsspielraum der Klinik) oder sagen die dann wieder 6 werden weiterkultiviert und die übrigen 6 als Vorkerne eingefroren?
Zu der Sache mit dem vorgezogenen Transfer: meinst du ich soll der Klinik sagen, die sollen je nach Entwicklung mir die Möglichkeit geben vorher Mehrzeller zu transferieren? Ich weiß dass meine Ärztin generell für einen Blastozystentransfer ist aber frage mich halt wenn die Eizellen wieder ab Tag 3 sich nicht weiterentwickeln ob es dann Sinn macht auf ein Blastotransfer zu bestehen?
Oh man ist das alles schwierig...
Hi Muse,
da wirst du mit der Klinik reden müssen. Sie können auf ihren Weg bestehen (und auch zu Recht, also im wahrsten Sinne 😉). Aber natürlich ist da das deutsche Recht wirklich sehr veraltet, leider. Ich denke, dass viele Kliniken hier auch individuell entscheiden, je nach früheren IVF-Versuchen und Outcome.
Und ja, ich würde dann auch darauf bestehen/ankreuzen, dass übrige Vorkerne eingefroren werden. Bezüglich „Mehrzeller vs. Blastozyste“ gibt es, wie du bestimmt schon gemerkt hast, zwei Meinungen: früh zurück, da Gebärmutter der beste Ort ist oder alles was sich im Labor nicht bis Tag 5 entwickelt, hätte sich auch in der Gebärmutter nicht weiterentwickelt.
Ich würde mir hier die Empfehlung der Klinik anhören und mit ihnen zusammen einen Plan überlegen. Ein Patient-Arzt-Verhältnis auf Augenhöhe ist wichtig, sie sind die Experten, wir die mitdenkenden Patienten.