Gerade kam mein Steuerbescheid. Darin steht: kinderwunschbehandlung sei nicht abzugsfähig als krankheitskosten. Nun muss ich sogar Steuern nachzahlen, anstatt dass ich Geld zurück bekomme. Laut elster hatte ich eine super hohe Rückzahlung. Und dann haben sie alle Belege angefordert, hat ewig gedauert, alles aufzuklären, zu sortieren, einzuscannen- für nix. Das viele Geld auszugeben war eh schon schwer, es waren 7000 Euro in einem Jahr. Und bin Selbstzahler weil ü40. Hatte wenigstens auf die Steuer gehofft.
Wer von euch hat die kinderwunschbehandlung bei der Steuer erfolgreich angegeben?
Soll ich die Erklärung jetzt besser zurückziehen (bin nicht verpflichtet)? Oder lohnt sich ein Einspruch?
Kinderwunschbehandlung nicht von der Steuer abzuziehen
Ich habe in der ESt-Erklärung 2021 11.000 € für KiWu-Behandlungen inkl Fahrtkosten, Medis und Parkgebühren angegeben und habe problemlos über 2400 € von der Steuer wiederbekommen.
Was genau steht denn unten am Bescheid als Begründung?
Als Begründung nur dass kinderwunschkosten nicht berücksichtigt werden können. Kann den genauen Wortlaut nochmal nachsehen.
Ich habe ebenfalls die Kosten bei der Steuer angegeben und habe eine Erstattung bekommen
Bei so einer hohen Summe, um die es geht, würde ich mal in Erwägung ziehen, eine Steuerberatung hinzuzuziehen, die für dich ggf. einen Widerspruch stellt.
Ich bin freiberuflich, daher gehe ich solche Dinge viel mit meiner Steuerberaterin durch.
Außerordentliche Belastung nennt sich das und da gibt es auch nicht viel rum zu interpretieren.
Einzige Voraussetzung ist, dass du die Kosten selber getragen hast und das Embryonenschutzgesetz eingehalten wurde. Somit werden auch die Kosten aus dem Ausland zB erstattet. Anders sieht es natürlich für den Teil aus, den deine Krankenkasse getragen hat, wenn.
Welchen Grund nennen die denn, warum sie es nicht erstatten?
Danke für den Tipp. Vielleicht frage ich mal. Nur wenn ich dafür viel Geld ausgeben, ist der Effekt natürlich kleiner. Alternativ ziehe ich ganz zurück und spare zumindest die nachzahlung.
Worin ist die Ablehnung offiziell begründet?
Ich habe ebenso eine Erstattung erhalten, auch als Selbstzahlerin. Ich verstehe das Problem nicht. Wenn man sauber alles einreicht und als außerordentliche Belastung/Krankheitskosten geltend macht, wird es natürlich erstattet. Du kannst ja hier mal suchen. Es gab schon mehrere Beiträge dazu.
Sauber alles zusammengetragen, eingescannt und eingereicht.
Ich habe mal gelesen, dass in Berlin oder Brandenburg das Finanzamt den Abzug vom Alter abhängig machen. Musst mal googeln. Weiß nicht mehr genau wo ich das gelesen habe.
Steht bei dir was in der Begründung?
Bin zwar nicht aus Berlin, aber das wäre natürlich eine Erklärung mit dem Alter. Wäre aber schon fies. Ich recherchiere mal.
Ich war auch über 40. Es müssen aber Krankheitskosten geltend gemacht werden, d.h. Du musst belegen, dass es medizinisch notwendig war.
War die Behandlung die ihr durchgeführt habt mit dem deutschen Recht vereinbar oder habt ihr z.B. Eizellspende im Ausland in Anspruch genommen? Ich meine nämlich dann wäre die Behandlung nicht absetzbar.
Kannst du uns Details geben?
Kein Ausland, keine eizellspende, nur 3x ivf in Deutschland in einer kinderwunschklink plus Medikamente und Diagnostik.
Dann würde ich Einspruch einlegen, das geht gar nicht! Stand eine Begründung bei?
Lege auf jeden Fall Einspruch ein. Du kannst auch erst einmal keine Begründung einreichen. Nur um die Frist zu wahren schnell Einspruch einlegen. Dann such dir Informationen zusammen um die Begründung nachzureichen oder suche dir einen Steuerberater.
Hast du angegeben, dass es eine EZS war? Dann ist die Ablehnung korrekt. Es wird logischerweise nichts durch die Steuer begünstigt, was nach deutscher Gesetzgebung illegal ist.
Wenn du es nicht angegeben hast und das Finanzamt von einer normalen IVF ausgeht, kannst du Widerspruch einlegen.
Dass du damit einen Betrug bzw. Steuerstraftat hinlegst, erwähne ich ohne Wertung.
Es war zu dem Zeitpunkt keine eizellspende, sondern normale ivf mit eigenen eizellen in Deutschland. Eizellspende hatte ich 2023 erst, es geht um 2022. Die ezs würde ich nicht angeben, aber die ganzen Kosten davor...
Achso. Dann auf jeden Fall Widerspruch einlegen, du bist im Recht. Viel Erfolg!