Elternzeit MANN wenn Kurzarbeit!?

hallo

mal eine frage die mir grade noch einfällt- was ist wenn der mann in kurzarbeit ist und nach der geburt seines kindes diese 2 monate elternzeit nehmen will...`?
normalerweise ist es bei der frau so wenn im berechnungszeitraum fürs elterngeld (12monate vor ET) kurzarbeit bestanden hat steht ihr kein elterngeld zu oder? wie ist das beim mann -da er ja nur 2monate EZ nehmen kann wenn die frau die normale zeitvon 10monaten in anspruch nimmt....??

kennt das jemand? #kratz

mfg Bienja #stern

1

Hallo Bienja,

also Elterngeld steht dir und deinen Mann zu, wenn er auch Elternzeit nimmt.

Insgesamt aber nur 14 Monate, wobei bei dir die zwei Monate Mutterschutzgeld nach der Geburt angerechnet werden und du evtl. für die ersten zwei Monate nur Mutterschutzgeld bekommst.

Der Berechnungszeitraum betrifft immer die 12 Monate vor Antragsstellung, allerdings kannst du den Antrag auch nur nach ET stellen und auch nur die ersten 14 Lebensmonate deines Kindes. (z.B. du nimmst 12 Monate und dein Mann 2Monate, egal ob sich die Zeiten überschneiden oder er sie an nach deinen 12 Monaten nimmt)
Bei Kurzarbeit besteht ja trotzdem Lohnzahlung (je nachdem 60% bzw. 67% vom Brutto).
Es wird der Durchschnitt der letzten 12 Monate genommen und davon 67 % Netto gezahlt. Hierbei ist zu beachten, das es sein kann, das Steuer nachgezahlt werden muss.

LG thes

2

Ergänzung, selbst ohne Einkommen (wie bei mir, bin Studentin) steht einen ein Sockelbetrag von 300 € zu.

3

ich werde mich da morgen nochmal im amt kundig machen - ich habe da auch schon anderes gehört... was die kurzarbeit betrifft!!!!

ICH zB bekomme sogar ungerechter weise MEIN eltern geld gestrichen für einige monate weil ich VOR ET viele monate krank war und leider unfreiwillig krankengeld beziehen musste... da hab ich pech gehabt :-(
somit werden mir ALLE monate wo ich krankengeld erhalten habe (in der Zeit die als berechnungsgrundlage fürs elterngeld zählt) also 0€ einkommen gerechnet und ich bekomme für diese ganzen monate nicht mal den sockelbetrag angerechnet! tja sooooo ungerecht ist der staat! aber es ist zu 100% so LEIDER

deshalb ist meine frage halt .... wenn ich meine ganz normale EZ nehme meine 12 monate (incl mutterschutz) und mein freund will SEINE 2 monate nehmen zur gleichen zeit.... (was ja egal ist...wann er die nimmt) ER aber in Kurzarbeit ist seit einigen monaten .... was dann eben als berechnungsgrundlage genommen wird.... er bekommt zB auch nicht jeden monat Kurzarbeit.... manchmal so manchmal so.... mal nur paar stunden..... ist ganz ganz verzwickt... :-(

lg

weitere Kommentare laden
8

falls es jemanden interessiert- ich habe eben mit dem zuständigen amt gesprochen! hier wurde mir erklärt das auch beim mann die 12 monate lohnnachweise VOR ET des kindes zur berechnungsgrundlage gezogen werden und das amt sich dann WENN kurzarbeit bestanden hat aus den lohnnachweisen herauszieht was es braucht und annehmen kann- die kurzarbeiterstunden oder - zeiten werden nicht angerechnet! wenn der mann also nur ein paar stunden KA hatte werden diese dann herausgerechnet und er bekommt nur EG für die Zeit wo er volles geld bekommen hat angerechnet!
ist echt bissl kompliziert aber ich habs nun ;-)

lg #klee #klatsch