Hallo Alle.
Also... ich lese hier immer wieder von wegen Elternzeit 1 Jahr oder auch mal 2 Jahre... und danach evtl. Teilzeit arbeiten.
Mir wurde von meiner Personalabteilung gesagt, ich solle 3 Jahre beantragen und dann innerhalb der Elternzeit auf TZ arbeiten.
WEIL... die Elternzeit wohl voll auf die Rente angerechnet wird.
Wenn man aber nur 1 Jahr Elternzeit nimmt und dann Teilzeit arbeitet (also außerhalb der Elternzeit) wird auch auf die Rente nur Teilzeit gerechnet.
Ich weiß jetzt nicht ob das was mit Bundesland (Rheinland-Pfalz) zu tun hat oder so.
Ich habe meine vollen 3 Jahre beantragt und dann im März den Antrag gestellt ab August innerhalb meiner Elternzeit Teilzeit arbeiten zu gehen.
Aber wenn ihr euch die Frage bzgl. Dauer der Elternzeit stellt, erkundigt euch doch mal beim Arbeitgeber/Personalabteilung.
Fragen kostet doch nichts.
LG angel
Mal wegen Elternzeit... gutgemeinter Tip
So mache ich das auch! Drei Jahre beantragt und im dritten Jahr gehe ich TZ arbeiten.
Liebe Grüße,
majixx
Macht ja auch Sinn
Wieso sollte man den Verlust hinsichtlich der Rente hinnehmen wenn es auch anders geht.
Das einzige was vielleicht ein Problem sein könnte, wenn der AG der Teilzeitarbeit nicht zustimmt. Oder muss er das? Ich hab keine Ahnung.
Die Frage stellt sich mir ja auch nicht.
Interessant!
Habe auch drei Jahre beantragt, wollte aber nach einem jahr wieder in Teilzeit einsteigen. Habe es aber eher "aus Sicherheit" gemacht, da es einfacher ist, die Elternzeit ggf. zu verkürzen als zu verlängern. Dass es mit der rente so ist, wusste ich nicht, werde es mir merken Bin zwar dann spontan doch in Vollzeit eingestiegen, aber man weiß ja nie
Guten Morgen angel,
danke für den Tipp, aber bekommt man dann nicht im ersten Jahr auch nur die Hälfte oder ein drittel des Geldes? Oder kann man drei Jahre beantragen, aber alles Elterngeld im ersten Jahr schon bekommen?
Lg,
Dina
Hallo,
ich bin im zweiten Jahr Elternzeit und bekam nun im Juni die letzte "Rate". Ab September werde ich Teilzeit arbeiten, innerhalb der Elternzeit, weil dann auch die Krankenversicherung der Kinder bezuschusst wird.
LG,
delfinchen
Also soweit ich weiß, hat der ElternGELD-Antrag nichts mit dem ElternZeit-Antrag zu tun. Das sind zwei komplett unterschiedliche Anträge.
Man kann sich, wenn man möchte, das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lassen (also pro Monat immer nur den halben Betrag, den man kriegen würde). Das muß man aber im Antrag extra angeben.
Elternzeit kann man 2 Jahre gleich beantragen und das dritte Jahr flexibel bis zum 7. Lebensjahr des Kindes. Dann muß man aber für das flexible 3. Jahr nochmal einen eigenen Antrag beim AG abgeben.
Zumindest ist das bei uns in Bayern so.
LG
Das stimmt so nicht.
Bei jedem Kind bekommt man fiktiv 3 Jahre Kindererziehungszeit auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben. Das hat nichts damit zu tun, wie lange man zuhause war.
WICHTIGER: Wenn du 3 Jahre Elternzeit nimmst, hast du auch erst nach 3 Jahren wieder einen Anspruch auf deinen Job, ob Teilzeit oder nicht.
Du kannst dann nicht nach 1 oder 2 Jahren zum Arbeitgeber gehen und wieder arbeiten wollen. Wenn er dir einen Job anbietet, super, aber er muss es nicht!
Du hast keinen Anspruch darauf!
lg
katha
Aber man darf innerhalb der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten.
Ja, man darf. Aber man hat keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber einen entsprechenden Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.
das ist gut wenn das bei euch so klappt!!
wenn ich 3 jahre elternzeit beantragen würde, dann bekomme ich 1 jahr elterngeld und dann 2 jahre lang nichts, denn mein chef stellt mich nicht in teilzeit ein
und ob ich dann einen anderen AG finde der mich nimmt und ob mein AG dem zustimmt, keine ahnung...
Es werden IMMER 3 Jahre bei der Rentenversicherung gutgeschrieben, auch wenn man nur 1 Jahr Elternzeit beantragt hat !!!!!