hallo!
weiß grad nicht wo ich nachfragen soll, deshalb probier ichs hier mal...
mein freund und ich erwarten unser 1. kind, sind nicht verheiratet, arbeiten beide Vollzeit, ich geh jetzt in Elternzeit, mein Freund arbeitet normal weiter.
Sind beide Lohnsteuerklasse 1! Wir wohnen zusammen.
Auf wesen Karte nimmt man das kind mit drauf?
Wie viel macht das aus?
Macht man bestimmt nach der Geburt dann oder?
Danke schon mal für eure antworten.
lg anni
kinderfreibetrag, wer kennt sich aus?
Hallöchen,
jeder von euch bekommt 0,5 Kinderfreibetrag.
Und für das Gehalt macht das nicht viel aus.... aber das weiß ich nicht genau.
LG
Wenn du nicht arbeiten gehst,kann er auch 1,0 auf seine Karte nehmen.Das sind aber echt nur ein paar Euro Unterschied. In Deutschland lohnt sich Heiraten mehr als Kinder kriegen....
naja nicht wirklich...
bei uns gab es durch die heirat keine steuerlichen vorteile...
Hi,
als unverheiratete, zusammenlebende Eltern habt ihr keinerlei Wahlmöglichkeiten, den Kinderfreibetrag nach "da bringt es mehr" zu verteilen. Jeder von Euch bekommt 0.5. Und jedem von Euch wird die Hälfte vom Kindergeld angerechnet.
Auch bei der Steuerklasse habt ihr keine Wahl.
Wirklich ärgerlich ist das aber erst bei überdurchschnittlichen Einkommen, nämlich dann, wenn die Steuerentlastung durch den Freibetrag in der Höhe das Kindergeld (was ja nur eine vereinfachte, pauschalisierte Auszahlung dieser Entlastung ist) übersteigt.
Bei unverheirateten Eltern gibt es m.W. nur dann eine Möglichkeit, dass einer allein den vollen Freibetrag erhält, wenn die Eltern getrennt sind und einer keinen Unterhalt zahlt.
Wo die Grenze ist ab welchem Einkommen der Freibetrag mehr bringt als das Kindergeld, es sich also lohnt, sich zu ärgern findet google dir sicher schnell heraus.
Und ja, man macht das nach der Geburt - früher ist man mit der Lohnsteuerkarte aufs Amt gegangen und hat sich den Eintrag geholt, wie das jetzt abläuft weiß ich nicht. Das sollte sich aber einfach klären lassen.
Wenn man es direkt nach der Geburt nicht schafft: bei Abgabe einer Steuererklärung (du bist ja für 2011 dazu eh verpflichtet) findet eine Günstigerprüfung statt, wo festgestellt wird, ob das Kindergeld "ausgereicht" hat für die Steuerentlastung.
aber keine Sorge, wenn das Kindergeld "höher" war muss man den Rest nicht zurückzahlen.
Viele Grüße
Miau2
Die Änderung lässt man nun direkt beim Finanzamt machen.
LG
jeder bekommt 0,5 als Freibetrag.
Habe es nach der Geburt eintragen lassen. Allerdings meinte der vom Amt schon zu mir man muss das nicht machen es macht sowieso fast gar nichts aus!
Naja ich habs mal machen lassen schaden tuts ja nicht *g*
LG