..für dieses Gesetz wurde es mal zeit. So haben auch Sternenmamis deren Kind nicht "schwer" genug ist endlich Zeit und Ruhe um trauern zu können.
http://www.leben-und-erziehen.de/schwangerschaft/schwanger-im-job/mutterschutz-nach-einer-fehlgeburt
Ein neues Gesetz...
Na endlich. Das hätte es mal früher geben sollen.. bin ja zuhause ohne Mutterschutz. Also bin ich im Krankengeld was sehr ätzend ist. Das macht es vielleicht ein kleines bisschen erträglicher wenn man zuhause bleiben kann und nicht des Geldes wegen zur Arbeit muss
Ja das stimmt.
Wobei es auch hierbei sicher viele Beschwerden geben wird, das es "erst" ab der 12.ssw dann Mutterschutz gibt. Andererseits sind ja leider die ersten zwölf Wochen die kritischsten ....und noch eher würde auch kein Arbeitgeber der Welt mitmachen schätze ich.
Wobei sich mir aber die Frage stellt ob auch gewollte Abbrüche diesen Schutz genießen.
Ich Google mal ob ich dazu noch was finde.
Aber meine stille Geburt war schon im Januar. Rückwirkend funktioniert das wahrscheinlich nicht denke ich mal.
Ich hab fünf frühe Sternchen. Ich würde nicht auf die Idee kommen Mutterschutz dafür zu wollen.. Natürlich gibt es Menschen, die das sicher brauchen. Aber ich finds einfach erstmal super, dass es nicht mehr an den 500 Gramm hängt.
Hab letztens mit einer Freundin drüber gesprochen, dass ich mir da eine Änderung wünsche
Der Teil für die Schutzfrist nach der FG gilt bereits seit 30.05.2017!!
Hallo,was heißt denn Teil Schutzfrist?
Der Teil vom Gesetzt der für die Schutzfrist ist.
Eine Freundin von mir hat mir das die Tage geschickt. Ich muss gestehn, meine erste Reaktion war Frust. Ich hätte gerne Mutterschutz gehabt und der blieb mir verwehrt, weil mein Kind in der 25.SSW noch zu leicht war. Und das auch nur weil die Wassereinlagerungen, die sie umbrachten und nicht wachsen ließen, bei der Geburt geplatzt sind. Jetzt, keine vier Monate danach gibt es plötzlich Mutterschutz?! Das frustriert mich. Ich hab das Gefühl, es musste wohl so kommen... Dass ich mich mit Krankengeld und Wiedereingliederung rumärgern muss... Trotzdem finde ich diese Gesetzesänderung sehr gut und dringend notwendig! Ich finde gut, dass Frauen nach einer stillen Geburt Zeit bekommen um zu trauern. Das ist wichtig. Ich hätte es gerne auch gehabt....
Liebe Grüße
Yunima mit Kämpferchen fest im Herzen
Huhu,
Soviel ich weiss geht es dabei nur um den Kuendigungsschutz. Hab das gerade nochmal nachgelesen.
Es gibt keine Schutzfrist mit MuschuGeld.
Sehr, sehr traurig, aber immerhin ein Schritt in die Richtige Richtung.
LG
Jesmila mit Lenja fest im Herzen
Das ist falsch. Steht ja auch im Text.
Es geht eindeutig um den Mutterschutz und nicht um eine Kündigungsfrist!
Nur ist sie natürlich wie nun auch in der Zeit vor Kündigungen geschützt.
Verliert eine Schwangere ab der 12. Schwangerschaftswoche ihr Baby, erhält sie danach trotzdem Mutterschutz und zwar für die Dauer von vier Monaten.
Ich berichtige mich...ist anscheinend nicht ganz eindeutig je nach Quelle...die eine schreibt 4 Monate Mutterschutz die andere wieder Kündigungsschutz
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/mutterschutzgesetz-aenderungen-durch-die-reform_76_407566.html
Leider gilt das nur für den Kündigungsschutz. Es gibt keine Mutterschutzfrist mit bezahlter Freistellung.
Wäre ja auch zu schön gewesen =/
Weder das Krankenhaus noch mein Gyn schrieb mich krank. “Passiert“, dass man in der 20. SSW seinen Sohn verliert...^^
Vom Hausarzt gab es immerhin eine Woche.
Ja das hatten wir weiter oben bereits festgestellt.
Hoffentlich hast du dir nen neuen FA gesucht?