Bafög und Unterhalt für meinen Sohn (20 Jahre)

Hallo zusammen,

ich habe jetzt viel im Internet gelesen und bin jetzt noch mehr verwirrt als vorher. Leider kenne ich keinen in meinem privaten Umfeld der mit zur Seite stehen kann. Ich habe auch hier im Forum einiges gelesen, kann aber das mit meinem Problem nicht verbinden. Wäre großartig, wenn jemand etwas Licht ins Dunkeln bringt.

Ich zahle seit viele Jahren Unterhalt an meinen Sohn. Waren die Jahre immer hunderte von Euros. Ich habe mich nie gedrückt und bin immer meinen Verpflichtungen nachgekommen.
Mein Sohn und meine Tochter lebten im Heim. Irgendwann habe ich dann meine 16-jährigen Tochter zu mir geholt (heute ist sie 19 Jahre). Sie wohnt bis heute bei mir und macht eine Ausbildung. Das Kindergeld und ein freiwilliges Kostgeld von 100,00 € fließt in die Haushaltskasse mit ein. Das reicht bei weitem nicht aus, aber es ist meine Tochter und wir verstehen es gut.
Mein Sohn dagegen, ist mittleiweile 20 Jahre, blieb im Heim, auch ihn hatte ich ihn zu mir geholt, hat aber dann nicht funktioniert. Er ging in eine Jugendgruppe, was über das Jugendamt lief. Dadurch das meine minderjährige Tochter bei mir blieb, wurde der Unterhalt für meinen Sohn gekürzt. Er wird noch bis zum 01.12.22 von der Jugendhilfe unterstützt. Dann läuft es aus bzw. er studiert jetzt bis 2025. Er hat eine eigene Wohnung am Studium Ort. Der Kinderunterhalt für meinen Sohn beträgt aktuell noch 50,00 €.
Nun wurde ich aufgefordert durch das BAföG Amt alles offen zu legen. Ich habe alles ausgefüllt, meine Exfrau ist Rentnerin, dass ihm 800 € Bafög zusteht und ich ihm 200 € zahlen muss. Nach Rücksprache mit dem Amt wurde mir mitgeteilt, dass ich die 200 € nicht zahlen muss, weil das Kindergeld 216 € angerechnet wird und auch die 50 € Unterhalt.

Zu erwähnen ist, dass ich mit meinem Sohn seit Jahren keinen Kontakt mehr habe. Er hat mich so verletzt, dass ich ihn aus dem Leben verbannt habe, ihn hasse und nichts mehr mit ihm zu tun haben möchte. Dennoch bin ich mir der Situation bewusst, dass ich nicht die Augen zu machen kann.

Nun bekam ich eine Nachricht von ihm, dass er Unterhalt von mir verlangt, ansonsten würde er sich einen Rechtsanwalt nehmen und gegen mich Klagen. Er will 200 € von mir (er wäre auch Verhandlungsbereit). Ich schrieb ihm das ich noch 50 € an die Jugendhilfe zahle und sobald ich ein Einstellungsbescheid erhalte, ihm die 50 € überweisen. Nach Rücksprache mit der Jugendhilfe muss ich ab 01.12.22 nicht mehr das Geld überweisen und ich werde schriftlich informiert.
Wie gesagt, ich schrieb ihm das ich die 50 € überweise und nochmals 100 € zusätzlich (er ist ja Verhandlungsbereit). Ich schrieb mir zurück und meinte er ist damit einverstanden. Seine Miete beträgt 555 € und er nimmt alles, was er kriegen kann.

Als Leihe bin ich jetzt glücklich, dass ich nur noch 100 € mehr zahlen muss, ohne in de Tiefe der Gesetze und meinen Möglichkeiten zu gehen bzw. zu kennen.

Die Frage, die sich mir stellt ist, habe ich richtig gehandelt, mich ggf. außergerichtlich zu einigen, sind die 150 € die ich ab 01.12.22 zahle angemessen, habe ich was falsch gemacht, muss ich gar nicht zahlen oder kann ich froh sein das es jetzt so ist und sollte ich nicht weiter Streit schüren? Im Grunde genommen will ich meine Ruhe, will mit diesem Menschen nichts mehr zu tun haben – nie wieder! Und vor allem, was passiert er klagt doch, was könnte dann auf mich zukommen?

Betrachten wir kurz meine finanzielle Lage. Ich verdiene 3500 € brutto und 2300 € netto.

Das war erst einmal…ich hoffe ich finde in euren Ausführungen, Antworten, ob der eigenschlagende Weg richtig ist.

Dankeschön.

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Hallo,

vielleicht ist dein Sohn berechtigt, BAföG zu beziehen. Dies sollte er prüfen lassen. Man könnte auch nebenbei arbeiten gehen...Der Begriff "Studentenjob" kommt ja nicht von ungefähr.

Falls er das nicht tut und mit den 150€, die du bereit bist zu zahlen, zufrieden ist, ist doch alles schick.

Gar nichts zahlen brauchst du höchstens, wenn bei euch § 1611 BGB Abs. 1 anwendbar wäre: (Siehe 'schwere Verfehlungen" dir gegenüber. Was das sein könnte weiß ich jedoch nicht. Nur soviel: Das muss dann schon harter Tobak sein, wie ein körperlicher Angriff oder so)

Paragraph 1611 BGB:
(1) Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.

Vielleicht hilft dir das ja ein bisschen.
Alles Gute wünscht
der Klos

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Als Student ist der Sohn erst mal seiner Ausbildung verpflichtet, was einer Vollzeittätigkeit gleichkommt. Dafür muss er sogar dem Vater regelmäßig den Studienfortschritt aufzeigen können, um weiterhin Geld beziehen zu können.

Ich würde dem Studenten in dieser Konstellation sogar von einen Nebenjob abraten, um nicht ggü. Bafögamt und Vater hinterher die studienleistungen nicht nachweisen zu können weil der Gelderwerb vorging.

Ich finde es extrem unfair auf der eine Seite Studienfortschritt zu fordern und auf der anderen Seite am besten noch parallel möglichst 10 vis 20h pro Woche Arbeit. Das ist auch nicht die intention des Gesetzgebers.

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Du wirst zahlen müssen.

Verweigert dich zunächst, dein Sohn soll Bafög beantragen. Auf die entsprechende Aufforderung hin wird das Amt den einforderbaren Unterhalt darlegen. Das kannst du dann zahlen bzw. Dein Sohn dich darauf verklagen.

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Mal was anderes. Sei stolz auf deinen Sohn dass er es trotz solcher Umstände geschafft hat aus sich was zu machen und ein Studium beginnt. Das schaffen nicht viele.

Gib ihm das Geld für dein Gewissen. Das ist das Mindeste.

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Ich hab das ganze mal mit Schätzwerten eingegeben bei
https://www.smart-rechner.de/unterhalt/rechner.php
Die Frage ist was dein Sohn an Bafög bekommen wird. Es kann nämlich passieren das du zu viel Verdienst und er dann gar nichts bekommt. Und dann kannst du vollen Unterhalt zahlen und bist wahrscheinlich mit über 600 Euro dabei wenn er selbst kein Geld verdient. wenn er sich selbst mit 200 Euro zufrieden gibt.
Übrigens gilt auch die rente deiner Ex-Frau als Einkommen. trage das am besten auch in den Rechner ein.