so Weihnachten ist dann wohl gelaufen *traurig guck*

hi

gerade riefen mich meine Eltern aus Bayern an, dass sie nicht kommen können über die Feiertage.
Am Dienstag wollte sie kommen und bis Samstag bleiben. Wir wohnen bei Berlin und haben uns seit knapp 5 Monaten nicht gesehen. Es ergab sich einfach nicht durchs arbeiten, keinen Urlaub oder die Finanzen stimmten nicht.

Nun wollten sie kommen und anschließend weiter fahren zu meiner Schwester. Mein Vater wollte beim Arbeitsamt Urlaub beantragen, muss man ja so machen als Arbeitsloser und da erfuhr er, dass er erst Urlaub beantragen kann wenn er mind. 3 Monate arbeitslos ist.

Nun könnte man ja denken, gut fährt man trotzdem sind ja Feiertage, da wird einen das Arbeitsamt ja nicht vermitteln wollen. Nur wenn mein Vater, ich sag mal ohne Erlaubnis fährt und dann passiert was steht er da weil er dann nicht krankenversichert ist in der Zeit. Um die 100km könnten sie wohl fahren weil man das dann als Tagestrip auslegen kann aber soweit eben nicht.

Nun hat mein Vater ein Rückenleiden, daher leider auch die Arbeitslosigkeit und es kann von nun auf jetzt dazu kommen, dass er ins Krankenhaus muss. Es muß nichts passieren aber genau in dem Moment wo er keinen Versicherungsschutz hat passierts dann. Das Risiko ist ihnen zu hoch und so haben sie uns abgesagt.

Es ist so schaden, wir ziehen nach Weihnachten um und müssen unser Kleingeld auch zusammen halten und können mal nicht eben so fahren und was das aller Schlimmste an der ganzen Sache ist, dass meine Eltern ihre 14 Wochen alte Enkeltochter immer noch nicht gesehen haben.

Ich könnte heulen, wir hatten das schon alles so schön geplant. Gott sei Dank haben wir der Großen noch nichts erzählt, das würde sie nicht verstehen.

Gut wollte mich nur mal ausheulen, Euch allen ein wunderschönes Weihnachtsfest.

lg
stance

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Hallo stance,
ich würde dran bleiben. Dein Vater soll nochmal versuchen bei seinem Arbeitsvermittler anzurufen und die Sachlage zu schildern. Die Angestellten sind auch Menschen und haben sicher Verständnis. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man ihm an Weihnachten einen Verwandtschaftsbesuch verweigert. Vielleicht ist es möglich, dass er Eure Adresse, Telefonnummer und seine Handynummer hinterlegt, falls ein Angebot wider Erwarten reinflattert.

Eine Möglichkeit wäre eventuell auch die Freistellung von der Arbeitslosigkeit. In der Zeit bekommt man dann kein Arbeitslosengeld. Wie das allerdings mit der KV ist, müsste er dann noch klären.

Ich drück' Euch die Daumen, dass es doch klappt mit eurem gemeinsamen Weihnachtsfest.

LG,
Cleo

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Er hatte eine ganz nette Dame mit der er gesprochen hat und so wären halt die Gesetzte und da könnte sie auch keine Ausnahme machen in Punkto Urlaubsgenehmigung. Es geht ja auch nicht ums Vermitteln sondern um die Krankenversicherung und die entfällt nun mal wenn sie doch fahren.

Mein Vater könnte sich abmelden beim Amt und sich über meine Mutter familienversichern aber sie können nicht auf das Geld verzichten. Es ist echt zum Mäuse melken.

Das Risiko ist einfach zu hoch, das was passiert und mein Dad ins KH muss, die Kosten würden dann jeden Rahmen sprengen.

lg

3

Kann dein Vater denn nicht mit seiem Rückenleiden zumn Orthopäden gehen und sich krankschreiben lassen für eine Woche?

Das gibt er dann beim Arbeitsamt ab und fertig.

Auch krankgeschrieben darf er sich aus der wohnung rausbewegen...



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ja aber was ist wenn dann irgendwas passiert und er ins Krankenhaus muss egal ob wegen seinem Rücken. Was ist wenn ihnen unterwegs wer reinfährt und sie ins KH müssen. Es besteht für diese Zeit kein Krankenversicherungsschutz. Weil er nicht die Genemigung hat soweit weg zufahren, denn Urlaub gibts ja erst ab 3 Monaten Arbeitslosigkeit.

Es geht nur um den Versicherungsschutz.

lg

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liebe stance.


ich war auch nicht 3monate arbeitslos und bin 2wochen in urlaub gefahren.


das dürfen die einen gar nicht verbieten und schon gar net zu weihnachten. sagte meine vermittlerin damals zu mir.

ich würde da auch nochmal hingehen und mit den reden.ö



lg kleinemaus

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wenn sie nicht kommen können, fahrt ihr doch hin? vielleicht können deine eltern die fahrt ein wenig sponsern, sie sparen so ja ihre fahrt ein...?

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Hallo
Das habe ich auch vorgeschlagen aber irgendwie fehlt mein Beitrag #kratz

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ähm naja, sorry, aber wenn ihr euch alles gefallen lasst dann braucht ihr auch nicht jammern ;-)

dein vater soll nochmal mit seinem sachbearbeiter und die ganze situation schildern, ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das es da keinenw weg gibt aber wenn man sich nicht bemüht....!

sollte es tatsächlich nicht möglich sein dann soll sich dein vater eben krank schreiben lassen.

das deine eltern dein über 3 monate altes kind noch nicht gesehen habe finde ich übrigens ziemalich schade.

aber ganz sicher solltet ihr euch doch nicht weihnachten wegen der arge versauen lassen!!! Hallo???? nun geht mal in die offensive wenn ihr wert darauf legt euch wieder zu sehen.

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Auszug aus dem Merkblatt des Arbeitsamt
http://www.arbeitsamt.de/hst/services...

Einen „Urlaubsanspruch“ im eigentlichen Sinne, wie er einem Arbeitnehmer während seines eschäftigungsverhältnisses zusteht,
haben Sie nicht, denn das Recht der Arbeitslosenversicherung
kennt den Begriff „Urlaub“ nicht.
Von der Voraussetzung der täglichen Erreichbarkeit unter der
dem Arbeitsamt bekannten Wohnanschrift kann Sie das Arbeitsamt
aber bis zu insgesamt drei Wochen im Kalenderjahr, die
nicht zusammenhängen müssen, unabhängig vom Zweck, entbinden.
Sie können sich dann, unter Fortzahlung der Leistungen,
außerhalb des ortsnahen Bereiches aufhalten.
Was ist zu beachten?
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bleibt
für die Dauer der Ortsabwesenheit nur bestehen, wenn das Arbeitsamt
vorher zugestimmt hat. Die Ortsabwesenheit muss deshalb
zuvor beantragt werden. Der Antrag kann nicht langfristig
gestellt werden, da für das Arbeitsamt vorhersehbar sein muss,
welche Vermittlungsaussichten für die Zeit der geplanten Ortsabwesenheit
bestehen.
Die Zustimmung zu einer Ortsabwesenheit sollten Sie deshalb
möglichst innerhalb einer Woche vor dem geplanten auswärtigen
Aufenthalt beantragen. Das Arbeitsamt hält hierfür einen Vordruck
bereit. Sie werden sofort informiert, ob Ihrem Antrag entsprochen
werden kann.
Wann stimmt das Arbeitsamt der
Ortsabwesenheit nicht zu?
Das Arbeitsamt darf einer Ortsabwesenheit in den ersten drei
Monaten der Arbeitslosigkeit nur in begründeten Ausnahmefällen
zustimmen. Die Zustimmung zu einer Ortsabwesenheit ist stets
ausgeschlossen, wenn diese die berufliche Eingliederung beeinträchtigen
würde (z. B. wenn wegen der Ortsabwesenheit Vorstellungsgespräche
bei Arbeitgebern oder die Teilnahme an beruflichen
Bildungsmaßnahmen verhindert bzw. verzögert würden).
Ist eine länger als drei Wochen andauernde
Ortsabwesenheit möglich?
Das Arbeitsamt kann einer zusammenhängenden Ortsabwesenheit
für die Dauer von längstens sechs Wochen innerhalb eines
Kalenderjahres, unabhängig vom Zweck, zustimmen. Beabsichtigen
Sie eine mehr als sechswöchige Ortsabwesenheit, besteht für
die gesamte Zeit der Ortsabwesenheit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld
oder Arbeitslosenhilfe.
Darüber hinaus besteht auch für (weitere) drei Wochen, in denen
Sie eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, Anspruch auf Arbeitslosengeld
oder Arbeitslosenhilfe.
Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe kann aber nur bis zum
Ablauf der dritten Woche, im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen
Tätigkeit für weitere drei Wochen, längstens bis zum Ablauf
der sechsten Woche der Ortsabwesenheit, gezahlt werden.
Gibt es Sonderregelungen?
Haben Sie das 58. Lebensjahr bereits vollendet, können Sie sich
bis zu 17 Wochen im Kalenderjahr außerhalb des ortsnahen Bereichs
aufhalten. Dies setzt allerdings voraus, dass Sie Leistungen
unter den erleichterten Voraussetzungen des § 428 SGB III beziehen,
also eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Arbeitsamt
abgegeben haben. In dieser Zeit können Sie sich auch
ehrenamtlich betätigen.

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Hm, das wär ja schade. Vielleicht sollten sie beim Arbeitsamt nochmal nachfragen denn sie machen ja nicht richtig Urlaub sondern besuchen die Familie. Mag ja sein das sich das mal ändert aber als ich vor 5 Jahren mal Arbeitslos war bin ich auch für 4 wochen richtig in den Urlaub gefahren. Hatten schon gebucht bevor man wußte das die Firma Konkurs anmeldet. Das war kein problem.

LG emilylucy

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Das betrifft doch die gesetzlichen Feiertage, da braucht man nicht erreichbar sein. Davon mal ganz abgesehen, wird auch keiner auf dem Amt sein ;-)

LG
Sandra