Einschulung - nochmal Elternzeit?

Hi, ich hab zwei Kinder, das zweite kam innerhalb der Elternzeit des ersten. Auch für meine jüngere Tochter habe ich nicht die volle Elternzeit ausgenutzt sondern nach knapp 2 Jahren wieder angefangen zu arbeiten #schwitz. Mein Großer kommt dieses Jahr in die Schule und - nach den Erfahrungen mit Vorkindergarten und Kindergarten - ich hab die Befürchtung, dass er sich mit der Umgewöhnung in eine neue soziale Struktur ziemlich schwer tun wird #zitter. Kann ich eigentlich mein letztes Jahr Elternzeit noch "einfordern" bzw. nachholen? Oder bin ich da auf das Entgegenkommen meines Arbeitgebers angewiesen?#kratz Ich muss jetzt ab Januar sogar von 16 auf 20 h pro Woche aufstocken, das wird mit den Schulzeiten schwierig, wenn nicht unmöglich, sollte ich keinen Hortplatz bekommen #schwitz. Und eigentlich hab ich das Gefühl, ich sollte lieber für ihn da sein und nicht eine Hortbetreuerin (auch wenn er die schon aus dem KiGA kennt...) Liebe Grüße Dirndl

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nein das geht nicht...

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Hallo,

der Elternzeitanspruch besteht nur bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.

lg

Andrea

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Hallo Andrea,

stimmt nicht ganz. Vorausgesetzt der Arbeitgeber macht mit, kann die Elternzeit - oder ein Teil davon - bis zum 8ten Lebensjahr genommen werden.

LG
Barbarelle

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Huhu,

deswegen schrieb ich das der ANSPRUCH bis zum 3. Lebensjahr besteht.

Sprich...wenn ihr Arbeitgeber nett ist und mitmacht, dann geht das.
Hat er aber etwas dagegen, kann sie es nicht EINFORDERN ( danach fragte sie ja)

lg

Andrea

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Hi Dirndl,

hier mal ein informativer Link dazu:

http://www.arbeitnehmerkammer.de/beratung/haeufig-gestellte-fragen/elternzeit/

Selbstverständlich kannst du die Elternzeit später nehmen. Bis zum 8ten Lebensjahr. Allerdings hängt es stark vom Wohlwollen deines Arbeitgebers ab.

Beantragen musst du das schriftlich, 7 Wochen bevor du die Elternzeit nehmen willst.

Wünsche dir eine gute Lösung und viel Erfolg.

Liebe Grüße
Barbarelle

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Ja das geht hat aberwas mit dem Betrieb zu tuen bei meinem Arbeitgeber geht das ich kann 1 und 2. Schuljahr noch Erziehungsurlaub nehmen.
Was ich aber nicht mache.
Gruss Kathi

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Hallo,

als mein Grosser in die Schule kam, war ich ncih in Elternzeit mit dem Kleinen.
Ich habe bei meinem AG 2 jahre Elterzeit beantragt und gleich die Zeiten reingeschrieben, wie ich sie nehmen möchte. Diese Zeiten wurden bewilligt und ich war jetzt 1,5 jahre daheim und ein halbes werde ich daheim bleiben, wenn der Kleine in die Schule kommt.

Hier muss man die Elterzeit mit der geburt beantragen, auch wenn man sie später nehmen will.

LG

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Hallo,

theretisch geht das schon. Meines Wissens sollte man nur zum 2. Geburtstag des Kindes mit dem AG klären, dass man das letzte Jahr der Elternzeit später nehmen will (bis zum vollendeten 8. LJ)
climber