Gehirnerschütterung - Hat Schule Aufsichtspflicht verletzt?

Hallo, als ich unsere Große heute gegen 15Uhr vom Schulhort abgeholt habe, hat sie mir gleich erzählt, dass sie gestürzt ist und ich habs dann auch direkt gesehen, da ihre linke Gesichtshälfte dick und rot war.

Sie haben so einen Bolzplatz auf dem Schulhof, der ist nun toal zugefroren, das Ding ist eine einzige Eisfläche, drauf noch frisch gefallener Schnee... Die Kinder sind da geschlittert, die Größeren, und unsere Kleine war wohl im Weg, konnte aber nicht so schnell auf die Seite, weil es eben total glatt ist, eine Freundin wollte ihr noch helfen und dabei ist sie dann mit dem Kopf/Gesicht auf die Eisfläche gefallen. Sie sagt, sie hat auch geweint, ich hab sie gefragt, ob sie jemand getröstet hat, sie sagte, nein. Es hat keiner von den Lehrern überhaupt mitbekommen.

Etwa ne halbe Stunde, nachdem ich sie geholt hatte, hat sie sich auch übergeben, da bin ich natürlich zum Arzt, der auch eine Gehirnerschütterung festgestellt hat und sie soll erst mal zu Hause bleiben.

Hab das alles vorhin meiner Mutter erzählt, die meinte, ich solle mich morgen bei der Schule beschweren, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ich mein, ich bin auch sehr ärgerlich, dass sie so gar nicht gucken, ich mein, ich geb sie dahin und geh mit dem Gefühl auf Arbeit, sie wird gut betreut, wenn was ist, rufen sie mich an... Aber wenn sie es gar nicht sehen... Sie hatte seit dem Unfall (Hofpause) Kopfschmerzen, hat das aber (leider) auch niemandem gesagt. ABER das rote Fleck im Gesicht, das muss man eigentlich nicht erwähnen, auch hier hätte ich erwartet, dass Lehrerin oder Hortnerin mal nachfragen, was passiert ist...

Was meint ihr? Reagiert meine Mutter über? Ich mein, mitteilen werd ich es der Schule auf jedenfall, musste ja auch alles beim Arzt angeben, und ärgern tuts mich auch, aber will mich da auch nicht unbedingt unbeliebt machen, immerhin muss sie noch fast 4 Jahre da hin...

Vielleicht gibts hier auch GS-Lehrerinnen bzw. Hortnerinnen, die mal berichten...

Danke schon mal! LG Lenchen

PS: Der Schulhof geht um die ganze Schule drumrum, die Lehrerinnen bzw. Hortnerinnen stehen IMMER alle zusammen an der gleichen Stelle von der sie aber den Bolzplatz z.B. nicht im Auge haben und auch einige andere Stellen sind da nicht einsehbar... Müsste nicht in jeder Ecke quasi einer stehen, statt alle auf einem Fleck???

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Hallo Lenchen

nun, erstens kannst Du nachweisen, dass niemand die Kids immer mal wieder im Auge hatte???

Dann, hier haben wir z.B. vier Erzieherinnen im Hort, aber überall können sie auch nicht sein. Da ist die Hausaufgabenbetreuung, da ist die Betreuung bei den Mahlzeiten, da ist die Betreuung draussen, drinnen.

Nun, je nachdem wie gross der Fleck war, hätte man sicher seitens der Betreuung nachfragen können, aber andererseits hätte Deine Tochter auch etwas sagen können oder ihre Freundin.

Eine Verletzung der Aufsichtspflicht würde ich nicht sagen, es ist saudumm gelaufen, sicher..

Ich saß direkt mal daneben, als der Grosse vom Sofa fiel.. Platzwunde, Gehirnerschütterung... hab ich da eine Chance gehabt? Nein, da er so schnell war.

Die Betreuung sollte sicher so organisiert sein, dass man überall mal schaut, aber permanent kann man z. B. bei 50 Kindern nicht überall gleichzeitig sein.

Alles Gute für die Kurze

Mone

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Hallo Mone,

da hast du schon Recht, verhindern kann man so was nicht, Unfälle passieren. Was mich halt stört ist die Tatsache, dass sie es komplett nicht mitbekommen haben! Ich mein, okay, sie können nicht immer überall sein, versteh ich noch, dann laufen sie also Runden quasi, um alles mal zu sehen. Dann aber hätten sie meine Tochter gesehen, zwar vielleicht nicht den Sturz, aber wie sie weinend da steht... Denn sie hat selbst gesagt, sie hat danach noch die gesamte Pause geweint...

Ich möchte hier niemandem einen Vorwurf für den Sturz machen, dass Unfälle passieren können weiß ich leider zu gut, mir geht es nur darum, dass es überhaupt keiner mitbekommt.

LG Lenchen

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Hallo Lenchen,

nun, sicher hätte man mal fragen können, wenn ein Kind weint. Wieviele Kinder hat der Hort bei wie vielen Betreuungspersonen?? Wir haben es hier in der OGS gottlob relativ human, 50 Betreuungskinder auf vier (?) Betreuungspersonen, teils auch noch Lehrer nachmittags da.

Nur ich mag halt in der Form zum Nachdenken anregen, warum Deine Tochter sich nicht gemeldet hat, dass sie gestürzt ist und Kopfschmerzen hat. Denn, so war es jedenfalls beim Handball bei den Minis, da hat wegen kleiner Bockereien irgendwer immer mal ein Tränenmeer rausgehauen und nach 3 Min war es rum.. vielleicht denk ich daher anders, denn glaub man, mir war immer Angst und Bange, dass mir den Kids was beim Training passiert ;-)

Spreche es morgen an, da eh ein Unfallbericht erstellt werden muss, bitte dabei doch darum, dass man ggf etwas intensiver schauen möge. Sollte das Gespräch nicht so gut laufen, dann geh über die Trägerschaft des Hortes.

Nur, Verletzung der Aufsichtspflicht sehe ICH nicht unbedingt, mag mich da aber auch irren.

Hier bekommen sie auch nie alles mit, ist leider so, aber andererseits grad durch meine Trainerzeit weiss ich auch, man kann seine Augen nicht überall haben. Und gerade dann passiert der Mist leider..

LG

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Hallo,

mich würde weniger stören, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde, sondern warum der Schulhof nicht eisfrei war.

In meiner Schulzeit war entweder der Schulhof eisfrei, oder gesperrt.

Und meiner Meinung nach müssen die Behandlungskosten von der Schul-Versicherung versorgt werden.

Dass niemand auf das Unglück deiner Tochter aufmerksam wurde, ist zwar ärgerlich, aber ich denke, dass Tränen bei Kindern dieses Alters nicht ungewöhnlich sind. Deine Tochter oder deren Freundin hätten um Hilfe bitten müssen (ja, das fällt manchen Kindern schwer, ich war selber immer viel zu schüchtern, um Lehrer auf Unwohlsein meinerseits hinzuweisen).

Gute Besserung für deine Tochter!

LG,
J.

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Zitat "mich würde weniger stören, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde, sondern warum der Schulhof nicht eisfrei war.

In meiner Schulzeit war entweder der Schulhof eisfrei, oder gesperrt." Zitat Ende

So sehe/kenne ich das auch! #pro

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Ob die Aufsichtspflicht verletzt war, wirst Du nicht nachweisen können. Ich würde es aber trotzdem in der Schule melden, um es als Schulunfall aufnehmen zu lassen. Und das nächste Mal, was hoffentlich nicht vorkommen wird, sollte sich Deine Tochter bei sowas vielleicht gleich an einen Lehrer wenden.

LG Katja

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Hallo

eine Verletzung der Aufsichtspflicht liegt hier nicht vor.
Hortkinder dürfen ach alleine raus, da muss nicht immer einer Hinterher sein.
Das Einzige wo du mal nachfragen kannst ist, warum die dicke Gesichtshälfte deiner Tochter nicht aufgefallen ist.

Ich frag mich aber auch warum deine Tochter nach dem Sturz nicht zu einer Aufsichtsperson gegangen ist.
Wenn der Sturz so extrem war dass eine Gehinrerschütterung die Folge war muss deine Tochter ja ziemlich hart im Nehmen sein.

Kann ich ehrlich gesagt nicht verstehen dass die die ganze Zeit weint statt zu jemanden zu gehen und sich "trösten zu lassen".

Alles Gute für deine Tochter #herzlich

LG Kerstin

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Hallo Lenchen,

weißt du eigentlich, was Aufsichtspflicht der Schule und damit der Lehrer bedeutet??

Hier einige Hinweise aus Wikipedia:

Umfang und Maß
Die Aufsichtspflicht erstreckt sich räumlich auf

die schulischen Anlagen,
die Orte der Schulveranstaltungen, und
die Wege zwischen verschiedenen schulischen Veranstaltungsorten;
und zeitlich auf

den Unterricht einschließlich Arbeitsgemeinschaften,
die Pausen,
eine angemessene Zeit vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende,
dazu kann eine Aufsicht an der Schulbushaltestelle gehören,
Schulfahrten,
sonstige schulische Veranstaltungen, auch wenn die Teilnahme freigestellt ist,
dabei kann die Aufsichtspflicht die Überlegung umfassen, wie die Schüler sicher zu der Veranstaltung oder zum Treffpunkt und zurück nach Hause kommen.
Eine Aufsichtspflicht besteht nicht,

wenn sich ein Schüler unerlaubt von der Gruppe entfernt,
in bestimmten Fällen, wenn die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis gegeben haben, dass keine Aufsicht geführt wird.
Das Maß der Aufsichtspflicht ergibt sich im Einzelfall aus vernünftiger Abwägung zwischen

der Verpflichtung zur Vermeidung von Schaden,
der Erfordernis der Praktikabilität und
dem Verlangen der Schüler nach Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit, die zu fördern ein Ziel der Erziehung ist.
Aufsichtsmaßnahmen sind somit unter anderem abhängig von:

dem Alter und der Einsichtsfähigkeit der Schüler,
den räumlichen Verhältnissen am Ort der Aufsichtsführung und
erkennbaren, akuten Gefährdungsmöglichkeiten (z. B. Baustelle).
Ausführung
Die Aufsicht muss kontinuierlich, aktiv und präventiv erfolgen.

Kontinuierliche Aufsicht heißt:

die Schüler müssen sich, in der Regel durch Anwesenheit eines Lehrers, jederzeit beaufsichtigt fühlen;
muss ein Lehrer den Ort der Aufsichtführung verlassen, so muss er alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um für die Zeit seiner Abwesenheit Gefahren von den Schülern oder durch die Schüler abzuwenden;
ist die Abwesenheit eines Lehrers im voraus bekannt, muss die Schulleitung die ersatzweise Aufsichtsführung sicherstellen.
Aktive Aufsichtsführung heißt:

der Lehrer darf sich in der Regel nicht mit Warnungen und Weisungen an die Schüler begnügen;
er muss vielmehr im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren Vorsorge für den Fall treffen, dass seine Ermahnungen nicht beachtet werden;
Verbote muss er erforderlichenfalls durchsetzen.
Präventive Aufsichtsführung heißt:

der Lehrer muss sich stets überlegen, ob durch die örtlichen oder zeitlichen Verhältnisse oder aus einem Verhalten der Schüler Gefahren entstehen können und wie er diese Gefahren abwenden kann.
Verletzungen der Aufsichtspflicht [Bearbeiten]
Bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht sind je nach Fall unterschiedliche Rechtsfolgen denkbar:

Schadensersatzverpflichtung durch das Zivilgericht
Disziplinarstrafen durch das Dienstgericht
Verurteilung durch das Strafgericht


Was deiner Tochter passierte, war nicht die Folge einer Aufsichtspflichtverletzung durch die Schule oder durch die Lehrer. Und was willst du damit erreichen, dass du den Lehrern gleich mit einer Anzeige wegen Aufsichtspflichtverletzung drohst??

Hast du eigentlich mal an deine Aufgaben in diesem Zusammenhang gedacht?? Bist du beim Arzt gewesen? Hast du beim Arztbesuch angegeben, dass ein Schulunfall gewesen ist?
Unfälle im Schulbereich werden nämlich von der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt, dh. Behandlungskosten und weitere Kosten der medezinischen Versorgung sind keine Sorge für dich.
Und hast du überhaupt diesen Unfall in der Schule gemeldet? Hast du daran gedacht, dass Schulunfälle unverzüglich in der Schule zu melden sind und in der Schule protokolliert werden müssen?

Nimm deine Verantwortung in deine Hände und melde erst mal den Schulunfall in der Schule. Oder willst du zivilrechtliche Maßnahmen ergreifen und Schadenersatz? Dann geh doch mal zum Anwalt. Der wird dir sicherlich auch erzählen, wenn 4 Aufsichtspersonen da gewesen sind, dann war das wohl genug. Keine der Aufsichtspersonen hat fahrlässig gehandelt und rechtfertigt eine Anzeige wegen Aufsichtspflichtverletzung.
Und überlege dir, deinem Kind zu verbieten den Bolzplatz zu benutzen, damit es nicht wieder hinfällt.