Widerspruch gegen Zeugnis einlegen ?

Hallo,

ich hatte vor einigen Tagen bereits berichtet ( siehe Thread weiter unten: Tadel auf dem Zeugnis).
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=6&tid=2469037

Nun ist dies nicht der einzige Punkt der zu bemängeln wäre.

Mein Kind hat eine anerkannte Dyskalkulie,die Schule weiß das.
All die Jahre gab es daher in Mathe immer eine 4,satt einer 5.

Sie bemüht sich wirklich,nimmt Nachhilfestunden und arbeitet mündlich gut mit.
Ausgerechnet auf diesem Bewerbungszeugnis zur Oberschule knallt die Lehrerin ihr in Mathe eine 5 rein.

Weiterhin hat sie 8 Fehltage ( soweit so gut), davon wären 8 unendschuldigt.
Niemals,sie bekommt von mir immer einen Entschuldigungszettel mit.

Weiterhin eine Verspätung, die dadurch zustande kam,dass eine Klassenkameradin ( eine sehr vertrauenserweckende) an einem Freitag in die Klasse kam und ausrichten ließ,dass am Mo.die 1. Stunde ausfallen würde.
Die ganze Klasse glaubte dies und kam entsprechend zu spät,das Mädchen freute sich über ihren gelungenen Scherz ( es gab keinerlei Konsequenzen, als Vergleich zu unserer Geschichte,weiter unten ein Unding).

Diese 4 Punkte gibt es zu bemängeln,leider kann ich jetzt in den Ferien keine Info´s einholen,wie ich weiter gehen kann/soll. Beim Landeselternausschuß erreiche ich keinen.

Wer hat einen Tipp,danke asile

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Wenn ich mich nicht irre, ist das ein juristischer Grenzfall - normalerweise geht man bei Zeugnisfragen mit einer Beschwerde vor, ich glaube aber, in diesem Fall ist das Zeugnis eine Amtshandlung, weil es die weiterführende Schule betrifft (bin mir da aber nicht sicher) - dann müsstest du Widerspruch einlegen. Wie das organisatorisch abläuft, steht hier:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/FAQ/FAQ_APO/FAQ_APOSI/Leistungsbewertung/FAQBewertung/Zeugnis.html

Am besten wird es trotzdem sein, wenn du dir Rechtsbeistand holst! Alles Gute!

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Ich hätte da mal ein paar Verständnisfragen:

- Bei Euch geht die normale Grundschule 6 Jahre ? Ist mir völlig neu, dass es das gibt.
- Das Halbjahreszeugnis der 5. Klasse wird als "Bewerbungszeugnis" benutzt ?
- Wieso muss man sich bei Euch überhaupt "bewerben" ? Bei uns geben die Lehrer eine Empfehlung ab, die Eltern können aber müssen sich nicht an diese Empfehlung halten. Eine weiterführende Schule wird ein Kind kaum deswegen ablehnen, weil es unentschuldigte Fehlstunden hat.
- Lediglich auf dem Gymnasium gibt es zeitweise Aufnahmestopps wegen zu vielen Anmeldungen. Dann wird bei uns aber gelost. Mit einer 4 - 5 in Mathe ist Dein Kind doch sowieso kein Kanditat für's Gymnasium.
- und überhaupt: was ist eine "Oberschule" ? Ich kenne nur Haupt- und Realschule, sowie Gymnasium bzw. die Mischformen der Gesamtschulen.

Ich habe zeitweise den Eindruck, Du schreibst von einen ganz anderen Land. Doch dann habe ich gelesen, dass Du in Deutschland wohnst. Ist das Schulsystem in den Länder doch so unterschiedlich ?

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Ich möchte dir mal antworten, weil ich denke, dass die TE aus Berlin kommt.

In Berlin gehen die Grundschulen bis zur 6.Klasse, erst danach geht es auf die Oberstufe (Sekundarstufe, d.h. Gymnasium, Realschule, Hauptschule, Gesamtschule oder Förderschule).
In Berlin kommt man ohne Empfehlung nicht auf eine "höhere" Schule, man muss die nehmen, die in der Empfehlung steht oder eine niedrigere Schulform.

Ich kenne es noch zu meiner Schulzeit in Berlin, jedoch zählte das Halbjahreszeugnis der 6.Klasse als Empfehlung und das Endjahreszeugnis musste die Leistung bestätigen, vll. hat sich das geändert, ist ja auch schon einiges an Zeit ins Land gegangen... .

Sicherlich nachzulesen auf der Seite des Berliner Ministeriums für Bildung.

LG

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Hallo,

na dann klär ich dich mal auf.....

Mein Kind geht in Berlin zur Schule ( hier und in Brandenburg geht die Grundschule bis zur 6.Klasse).

Im Halbjahr der 6.Klasse haben die Kinder die Möglichkeit sich auf diversen Schulen anzumelden.
Gymnasium,Real - und Hauptschule,oder Gesamtschule.
( Wobei es ab dem Sommer nur noch 2 bzw.3 Schulformen gibt : Gym, Sekundarschulen ( also Haupt- und Real zusammen und eben die Gesamtschulen).

Mein Kind hat ganz klar eine Realschulempfehlung, (2,8 Durchschnitt), sie soll auch auf eine Realschule kommen.
Die Schule,die sie besucht ist eine Privatschule, sie soll auch weiterhin dort bleiben (7.-10.Klasse).

Aber da es sehr viele Anmeldungen gibt,werden Bewerbungsgespräche geführt,ebenso wird das in den anderen angrenzenden Schulen auch so gehandhabt.

Man kann auf eine Liste 3 Wunschschulen eintragen.

Und ich finde,das sich ein ungerechtfertigter Tadel,unendschuldigte Fehlzeiten und eine 5 (die eigentlich nicht dastehen dürfte) einfach schlecht bei der eigenen persönlichen Darstellung des Kindes machen.


Ich hoffe,ich habe Dir damit deine Fragen befriedigend genug beantworten können.

Vg asile

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Eine "normale " Zeugnisnote sind keine Verwaltungsakte, weil Sie regelmäßig keine Außenwirkung hat (außer z.B. diese ist versetzungsrelevant etc)

Da es sich um ein Bewerbungszeugnis (also m.E. mit Außenwirkung) handelt sehe ich einen Verwaltungsakt vorliegen gegen den Widerspruch erhoben werden kann.

Letztlich ist dieser Unterschied aber in der Praxis nur relevant wenn man die Sache gerichtlich klären will.

Gegenüber der Schule sollte man einfach beide Begriffe verwenden und Beschwerde/Widerspruch einlegen.
Ein falscher Begriff macht den Rechtsbehelf aber ohnehin nicht unwirksam, sondern dieser wird regelmäßig in den richtigen umgedeutet.

Vorher sollte aber ein Gespräch mit dem Lehrer (gegebenenfalls inkl. Elternvetreter) stattfinden und versucht werden das Ganze auf dem kleinen Dienstweg zu klären.

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Besser hätte mein Dozent damals den VA auch nicht erklären können ;-)


Ich schließe mich dem an!

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Danke für die Lorbeeren, ich habe aber nur den hier wesentlichen Teil des Verwaltungsaktes wiedergegeben.

Vollständig hätte es gelautet:
Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

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Hallo,

frag doch mal bei wer-weiss-was an - dort kann man sich ja bei
"Experten", welche nicht selten Lehrer sind Rat einholen.

Dyskalkulie - kenne ich mich zuwenig mit aus.
Mir ist nur bekannt, das es bei der Versetzung einen gewissen Schutz gibt. Ist das Mädel notenbefreit?
In diesem Fall solltest du dir Rat beim zuständigen Schulamt einholen. Eine garantierte Festnote gibt es nach meiner Kenntnis nicht.

Unentschuldigte Fehltage - ich hebe mir von jeder geschriebenen Entschuldigung eine Kopie auf.
Lass dir die Fehltage benennen und versuche das zu rekonstruieren.

Eine Verspätung in einem Schuljahr dürfte kein Beinbruch sein.
Hat die gesamte Klasse also eine Verspätung auf dem Zeugnis vermerkt?
Wenn nein, ist der Gleichheitsgrundsatz verletzt.

Würde bei einer Beschwerde für jeden einzelnen Posten eine gesonderte Beschwerde einreichen.
Wichtig eine Begründung !

Ein Blick in das Landesschulgesetz ist dafür manchmal recht hilfreich.

LG
Tina




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Hi,

mein Mann ist nun Lehrer und schämt sich mal eben fremd.

Was euch da passiert ist echt ein Unding. Also, ihr habt die eine Möglichkeit euch direkt ans Schulamt zu wenden und/oder euch einen Anwalt zu nehmen.

Manchmal reicht schon die Drohung damit. Also Brief per Eischreiben Rückschein an die Schule schicken, in dem ihr den Direktor freundlich, aber bestimmend davon in Kenntnis setzt, das ihr in Kürze weitere Schritte einleiten werdet, sollte sich diese Angelegenheit nicht zu Gunsten eurer Tochter regeln.

Nebenbei Dyskalkulie ist nicht, so wie Lese-Rechtschreibschwäche, anerkannt. Zumindest ist das in Schleswig-Holstein so.

Wir wünschen euch alles Gute.

Gruß,
cassidy