hallo liebe schulkind mamis,
ich komm mal kurz aus dem babyforum zu euch rüber. bis zur einschulung wird bei uns noch eine menge zeit vergehen, aber da ich mich gerade intensiv mit dem thema betreuung und wiedereinstieg in den job beschäfftige, kommt ja auch automatisch der gedanke an die zeit nach der kita/kiga.
versteh ich das richtig das bei der offenen ganztagsgrundschule quasi nur ganz oder gar nicht geht? d.h. entweder ich lasse mein kind dort jeden tag bis zum nachmittag betreuen oder eben gar nicht? aber zum beispiel zwei tage betreuung und drei tage normal nach schulschluss abholen geht nicht?
hab ich das richtig verstanden?
danke schonmal für die antworten!
offener ganztag
Hier an den Grundschulen ist das so. Aber anderswo kann das auch wieder anders aussehen.
Aber manche Schulen lassen die Kinder in Ausnahmefällen auch mal eher gehen (z.B. Arzttermine, Therapien, etc. ein Kindergeburtstag oder eine Spielverabredung wird aber u.U. schon wieder schwieriger).
Bei öffentlich geförderten Freizeitangeboten, z.B. der städtischen Musikschule wird an der Schule meiner Kinder ebenfalls eine Ausnahme gemacht, weil sowohl die Musikschule, als auch die OGATA aus dem gleichen Topf bezuschusst werden. Aber bei einer privaten Musikschule oder einem Sportverein mit einem ehrenamtlichen Trainer würde es keine Dauer-Ausnahme geben...
Irgendwie ist das alles bescheuert...
lg
danke, dann hab ich das richtig verstanden. bei uns ist das dann auch so.
dann hab ich noch 5,5 jahre zeit mir eine andere betreuungsform für die nachmittage an denen ich arbeite zu suchen ;)
oder ich hoffe, dass bis mein sohn eingeschult wird die regelungen sinnvoller und flexibler sind.
Hallo, wegen anderer Betreuung...
Meine Jungs gehen nach der Schule in den Hort, der gehört zur Schule dazu. Dort können sie Mittag essen und es gibt eine Hausaufgabenbetreuung und zusätzlich jede Menge AGs.
Abholen kann ich sie übrigens, wann ich will (spätestens bis zur gebuchten Zeit) ohne Begründung, Hauptsache, der Unterricht ist vorbei ;)
Hallo.
Bei uns kann man die Tage so buchen, wie man sie benötigt (man legt sich jeweils für ein Halbjahr fest).
Sobald ein Kind aber auch nur 1 Tag in die Ganztagsschule geht, muss es die anderen Tage in der verlässlichen Grundschule bis 13:00 Uhr bleiben und darf NICHT direkt nach dem Unterricht gehen (1. Klasse wäre das bei uns nach der 4. Stunde um 11:50 Uhr).
Die Kinder werden allerdings bis 13:00 Uhr nur verwahrt ... Essen und Hausaufgabenbetreuung gibt NICHT, sondern nur an den Ganztagstagen.
LG
das ist ja total sinnfrei, oder seh ich das falsch?
damit ist ja niemanden geholfen.
ich muss sagen ich finde generell diese regelungen sein kind nicht eher abholen zu dürfen sehr befremdlich.
Doch ... geholfen ist damit vielen, weil sie einfach auf eine Betreuung angewiesen sind. Hier wird das Angebot von vielen Eltern also (zwangsläufig) genutzt, weil Hortplätze rar sind.
Ich persönlich halte von diesem Ganztagskonzept eh gar nichts ... für mich ist das eine Kinderaufbewahrung mit schlechtem Essen, mieser Hausaufgabenbetreuung und irgendwelchen Dulli-AGs zur Beschäftigung ... zumindest ist das hier so.
Dass Kinder an den Tagen, an denen sie nicht in die Betreuung gehen, trotzdem bis 13 Uhr bleiben müssen, ist wohl eine Organisationssache. Viele Eltern würde sich wünschen, dass die Kinder dann zumindest noch in der Schule essen können, aber das geht aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen nicht (es soll Eltern geben, die es geschafft habe, ihre Kinder dennoch beim Essen reinzuschmuggeln) ...
... eine 2. Abholzeit wird auch nicht eingerichtet, so dass die Ganztagskinder in Tat bis 16 Uhr einkaserniert werden.
In einem anderen Stadtteil hat der Förderverein wohl ein Betreuungsangebot auf die Beine gestellt, das eben die gewünschte zweite Abholzeit angeboten hat (ich meine um 14:00 Uhr oder 14:30 Uhr, also nach Essen und Hausaufgaben) ... wurde sehr gut angenommen. Und neulich von der Stadt unter fadenscheinigen Gründen untersagt.
Das ganze Ganztagskonzept ist in dieser Form völliger Blödsinn (im Grunde finde ich Ganztagsschulen gut, aber dann bitte mit Unterricht nach englischem Modell), aber was willst Du erwarten, wenn die Stadt der Schule gerade mal 20.000 Euro pro Schuljahr für den Ganztagsbetrieb zur Verfügung stellt ... damit kann man kein ordentliches, flexibles Angebot gestalten, sondern muss auf semi-professionelle Betreuer zurückgreifen und die Kinder eben irgendwie aufbewahren.
Ich bin heilfroh, dass ich einen Hortplatz habe ... meine Tochter hätte teilweise ihre Freizeitaktivitäten aufgeben müssen, die sie schon seit Jahren macht, wenn ich sie bis 16 Uhr total unflexibel in die Betreuung hätte schicken müssen.
LG
Hilfreich wäre dein Wohnort. Denn die einzelnen Länder und Regierungsbezirke kochen da so ein bisschen jeder die eigene Suppe.
Hier ist es so das die OGS-Kinder an 4 von 5 Tagen kommen müssen. Und dann bis mindestens 15 Uhr. Bis 16 Uhr kann man dann noch ein Freizeitangebot wählen, Sport oder Kochen oder Kunst ist das bei uns an der Schule. Außerdem dürfen die Kinder vor 15 Uhr, aber bitte nach der Hausaufgabenzeit, abgeholt werden bei Terminen. Aber nicht zum Beispiel jeden Dienstag um 14 Uhr wegen Musikschule. Dann soll man den Termin verschieben. Aber diesen Dienstag wegen Zahnarzt ist ok. Und Geburtstagseinladungen sind auch ok. Spielverabredungen soll man aber nach 15 Uhr legen. Jeden Dienstag wegen Krankengymnastik /Ergotherapie oder sowas ist aber wieder ok.
Zur Wahl steht sonst noch verlässliche Grundschule bis 13:20. Da ist aber auch eher Verwahrung angesagt. Hausaufgaben dürfen die Kinder dann nicht machen auch wenn sie wollen (die OGS-Kinder gehen zum Essen wenn die 13:20 Kinder nach Hause gehen und machen danach die Hausaufgaben. Würden manche Kinder vorher Aufgaben machen bringe das den ganzen Ablauf durcheinander).
Bei der verlässlichen Grundschule hat man keine Betreuung wenn Lehrerkonferenz, Lehrerfortbildung oder sonst was ist weshalb Unterricht ausfällt. Nur wenn ein Lehrer krank wird und der Unterricht deshalb unvorhersehbar ausfällt werden die Kinder betreut.
Hier an den 3 Grundschulen ginge das nicht. Hier ist "tägliche Anwesenheitspflicht" bis mindestens 15 Uhr. Steht sogar im Vertrag.
LG
Hallo,
in Sachsen (und vermutlich im ganzen Osten aus alter Tradition...) findet in staatlichen Schulen nach dem Unterricht der Hort statt. Ich muss feste Hortzeiten buchen, aber ich hole mein Kind natürlich ab, wann es mir passt. Es gibt schließlich keine Hortpflicht, nur Schulpflicht. Das funktioniert wunderbar, weil die Erzieher durch die gebuchten Hortzeiten auch verlässliche Stellen haben.
Bei Ganztagsschulen, die bis zum Nachmittag regulären Unterricht anbieten, mag das anders sein. Aber warum man sein Kind nicht nach dem Unterricht abholen kann, verstehe ich irgendwie nicht. Wie wird das begründet? Zu viel Kommen und Gehen? Oder weil dann keine vernünftigen Angebote gemacht werden können?
VG
Hallo,
bei uns an der Grundschule (NRW) war die OGS früher so, dass man die Kinder immer erst um 16 Uhr abholen durfte. Dagegen sind dann die Eltern Sturm gelaufen.
Mittlerweile darf man sie um 14 Uhr, um 15 Uhr oder um 16 Uhr abholen. Vorher oder zwischendurch möglichst nicht, und bezahlen muss man immer so, als wären sie täglich bis 16 Uhr dort.
Wenn die Kinder für AGs angemeldet sind, sollten sie an denen auch regelmäßig teilnehmen. Dann darf man sie nur wegen Arztterminen oder Geburtstagen oder so früher abholen.
Ich arbeite an zwei Tagen pro Woche nicht, aber ich bin auch nicht böse, wenn ich mich bei meinen Einkäufen und mit dem Haushalt nicht so abhetzen muss, sondern die Kinder erst um 14 Uhr abhole. Die Große hat dann schon in der OGS Mittag gegessen und in den beiden ersten Schuljahren war sie dann auch schon mit den Hausaufgaben durch.
Der Kleine hat um 14 Uhr im Kindergarten gegessen und Mittagspause gemacht.
LG
Heike
Hallo,
in NRW ist die regelmäßige Anwesenheit der angemeldeten Kinder im offenen Ganztag Pflicht. Zumindest an vier Tagen bis 15 Uhr.
Einige wenige Schulen bieten (zusätzlich) alternative Betreuungs-Formen an. Die Schule unserer Kinder beispielsweise auch täglich bis 14 Uhr inclusive Mittagessen oder zwei Mal pro Woche bis 16 Uhr inclusive Mittagessen (Hausaufgaben können in diesem Modell gemacht werden, müssen jedoch nicht).
Wir haben die zwei Betreuungs-Tage gebucht, die Kinder kommen i.d.R. um 14 Uhr nach Hause, bei Bedarf (wenn mein Mann und ich arbeiten müssen) bleiben sie länger. Die Teilnahme an den beiden Modellen ist zwar nicht verpflichtend (bis 14 Uhr kann man auch nur an zwei oder drei Tagen nutzen), sollte jedoch regelmäßig erfolgen, weil die Plätze knapp sind und sonst anderweitig vergeben werden.
Du solltest Dich bei Gelegenheit einfach in den für Euch ggf. in Frage kommenden Grundschulen erkundigen, welche Formen der Betreuung angeboten werden (ist bei vielen Schulen auch über die Homepage möglich).
Viele Grüße,
Kathrin
Bei uns war das damals so, dass zu 2 Zeiten die Kinder aus dem offenen Ganztag abgeholt werden konnten. Es gab eine Hausaufgabenbetreuung, die Möglichkeit AG´s zu besuchen oder mit den Betreuern und anderen Kindern frei zu spielen.
Wenn man sich für eine Form des Ganztags entschieden hatte, war aber auch gewünscht, dass man die Kinder die ganze Woche so betreuen lässt. Das hing mit Fördermitteln zusammen, die die OGS bekommen hat.
Die Kinder abholen, wenn es einem grade passt ging also nicht ( Arztbesuch oder eine Ausnahme wie Geburtstag oder so natürlich schon mal ) . Wurde auch damit begründet, dass das ewige Anklingeln stört, eine Betreuung fehlt und immer zur Tür latschen muss und die Kinder in der Betreuung keinen festen Rhythmus bekommen, da wird dann vielleicht gerade was gebastelt und kann dann nicht zu Ende gemacht werden etc.
Offener Ganztagsschule bedeutet hier:
Unterricht bis 13:20 Uhr für alle (beginnt aber nicht immer um 8 Uhr)
Dann können sich die Eltern entscheiden, ob und an welchen Nachmittagen die Kinder AG's besuchen. Diese werden jedes Halbjahr neu gewählt.
13:30-14 Uhr Mittagessen (Kostenpflichtig)
14-14:45 Uhr Hausaufgaben Betreuung (von älteren Schülern)
15-16:30 Uhr AG's