Hallo ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage an euch und hoffe auf erfahrene Antworten. Die Tochter eines Freundes ist 10 Jahre alt und hat Angststörungen. Sie lässt sich beim Arzt nicht behandeln, weder impfen noch Zahnarzt noch sonst irgendwas und hat auch so vor allem und jedem angst. Wenn sie Hunde oder kriechtiere oder Bienen sieht rennt sie um ihr Leben und kriegt richtige Panikattacken. Die Hausärztin riet dem Kindsvater beim letzten gescheiterten Impfversuch mit dem Kind zu einem Psychologen zu gehen und stellte eine Überweisung aus. Der Kindsvater würde mit dem Kind gerne dorthin gehen in seiner umgangszeit bekommt aber ihre Zustimmung nicht. Welche Möglichkeiten hat er? Kann das Jugendamt ihr verordnen dem zuzustimmen damit ihrer Tochter geholfen wird? Auch die Tochter möchte gerne Hilfe, da andere sie auch auslachen wenn sie komplett durchdreht wenn eine Wespe zb in der Nähe ist. Für mich wäre allerdings der Aspekt beim Arzt am wichtigsten. Zahnbehandlungen erfolgen in vollnarkose was ich sehr bedenklich finde und impfen ist nicht möglich da man eine 10 jährige mit Übergewicht eben auch nicht mehr so leicht festhält wie ein Kleinkind.
Hat jemand Erfahrungen wenn ein Elternteil quasi die ärztliche Hilfe dem Kind verwehrt? Wenn ja welche Möglichkeiten hat man?
Danke und LG
Kindsmutter geht mit Tochter nicht zum Arzt
Wer hat den das Sorgerecht? Liegt das gemeinsame SR vor?
Grundsätzlich kann der Vater beim FamGericht den Antrag auf Übertragung der Gesundheitsfürsorge auf ihn stellen. Wenn er noch kein SR hat, würde ich an seiner Stelle beides gleichzeitig beantragen.
LG
Das Sorgerecht haben beide.
Dann kann er die Zustimmung der Mutter ersetzen lassen. Ist aber eine hässliche Angelegenheit.
Zunächst würde ich zu einem gemeinsamen Termin mit Mediator raten.
Beim JA melden und um einen entsprechenden Termin zur Klärung bitten.
Wer hat das Sorgerecht? Die Mutter oder Beide?
Ich würde im ersten Schritt das gemeinsame Sorgerecht beantragen, wenn das nicht ohnehin schon vorhanden ist.
Im zweiten Schritt würde ich den Antrag auf alleiniges Sorgerecht im Bereich Gesundheitssorge stellen. Der Hausarzt und die Schule/Hort können bestimmt ein entsprechendes Gutachten dazu schreiben.
Ansonsten gibt es keine Pflicht dazu, sein Kind Impfen zu lassen (nur Masern).
Es gibt keine Pflicht zum Besuch des Psychologen .... der wäre ohnehin die falsche Anlaufstelle, denn der Psychologe ist KEIN Arzt. Aber für dich wäre doch gerade der Aspekt des Arztes am Wichtigsten, richtig? Ja, gut gemeint kann manchmal richtig falsch sein. Der Arzt ist übrigens der Psychiater...für Kinder der KJP - Kinder- und Jugendpsychiater.
Wieso hat das Kind mit seinen Auffälligkeiten keinen Kinderarzt? Das gehört nicht in die Hände eines Hausarztes.
Beim Rest widersprichst du dir ziemlich. Das Kind geht nicht zum Zahnarzt, bekommt aber Zahnbehandlungen mit Narkose. Also das geht nur beim Arzt .
Also üblich beim Zahnarzt wäre Lachgas, nicht Vollnarkose. Und Lachgas wird bei Kindern häufiger genutzt. Das klappt nämlich ganz ohne Nadel. Behandlungen mit Vollnarkose kenne ich nur von wenigen Kindern. Das wird dann auch nicht in der Zahnarztpraxis gemacht. Sowas wird genutzt, wenn schwerwiegende, langwierige, sehr schmerzhafte Dinge gemacht werden müssen, z.B. komplizierte Rettungsversuche, Ziehen von Zähnen, Überkronen mehrerer Zähne,...
Es ist sehr schwer hier etwas zu erreichen. Grundsätzlich ist es das Recht der Sorgeberechtigten über die medizinische Versorgung zu entscheiden. Gibt es denn eine fachärztlich gestellte Diagnose „Angststörung“ oder ist das deine Diagnose (oder die vom Hausarzt)? Was sagt die Schule?
Ich hatte vor Jahren eine ähnliche Situation. Aber ich hatte das Glück, dass vor der Scheidung noch die schulärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt war. Dort stand dann im Bericht an die Schule drin, dass der Vater die Behinderung nicht akzeptiert. Das war dann im weiteren Verlauf hilfreich. Da wir Probleme mit der Schule hatten, haben wir Akteneinsicht beantragt und das gesehen.
Ich habe den Text der TE so verstanden, dass die TE von einer erfolgreichen Therapie erwartet, dass sich das Mädchen zukünftig ohne Theater vom Arzt (Impfung, Blutabnahme, Zähne...) behandeln lässt, während das Mädchen nicht mehr ausgelacht werden möchte, wenn sie vor Infekten wegläuft.
Die TE erwartet also nicht, dass die Therapie ein Arzt (=Psychiater) durchführt.
Die Hausärztin bzw Kinderärztin sagte wohl, dass es in Richtung Angststörung geht und sie deshalb rät einen Psychologen aufzusuchen. Das Mädchen möchte auch gerne in Behandlung, da sie die Ängste nicht steuern kann. Die Kindsmutter zieht es allerdings vor das Kind festzuhalten und mit seinen Ängsten alleine zu lassen.
In diesem Fall würde ich als Elternteil einen Anwalt fragen.
Dieser kann dann beraten, in welcher Reihenfolge vorgegangen werden könnte.
Ist Gefahr im Verzug?
Ist keine Gefahr im Verzug?
Geht es erst mal um die Zustimmung zum Therapeuten?
Würde denn die Umgangszeit dazu ausreichen? Würde er denn einen Termin während der Umgangszeit bekommen?
Wie kann er es am besten angehen?
Können die Eltern sich mal gemeinsam ohne Kind darüber unterhalten?
usw.
Welche Unterlagen braucht der Anwalt usw.
Das heißt nicht, dass er sofort klagen muss.
Ich würde deswegen anwaltliche Beratung einholen, um mögliche Wege zu erfahren. Um dann entsprechend mit der Mutter das Gespräch suchen zu können. Oder eben schriftlich oder ..... da sollte sich der Anwalt besser auskennen.
Also die Mutter möchte im Prinzip schon, dass das Kind ärztlich behandelt wird, sprich impfen, Zahnarzt usw.
Warum zum Teufel möchte sie dem Kind dahingehend keine Psychologische Unterstützung geben??
Schlägt die Therapie an ist es im Endeffekt doch für alle ein Segen.
Ich würde nochmal mit der Mutter ernsthaft reden. Weigert sie sich weiter, würde ich ihr sagen, dass mir sonst nichts übrig bleibt, als zum Jugendamt zu gehen.
Ich kann die Mutter absolut nicht verstehen warum sie sich weigert dem Kind zu helfen.
Ich kenne eine erwachsene Frau mit sämtlichen Phobien. Bei einem Kind würde ich da nicht zuwarten bis es sich total gefestigt hat. Hoffnung besteht, denn das Kind will es selbst.
Hallo,
im Prinzip finde ich die Ängste des Kindes nicht unnormal und würde das nicht als Angststörung bezeichnen. Dass Kinder Angst vor Insekten haben, ist normal. Auch die Angst vor Ärzten halte ich für normal, wenn bisher auf das Kind nicht eingegangen wurde, wenn sie Angst vor einem Arzt hatte. Meine Tochter hat Angst vor Insekten. Mein Sohn hatte das in dem Alter ebenfalls. Mein Sohn mag jetzt mit 16 zwar immer noch keine Insekten, hat aber keine Angst mehr. Bei ihm bin ich so vorgegangen, dass ich ihm Insekten und sämtliches Krabbelgetier erklärt habe. Wir haben Insekten beobachtet und darüber recherchiert. Genauso mache ich es jetzt mit meiner Tochter. Sie bekommt Panik vor allem was mehr als 4 Beine hat und ich nehme ihr diese, in dem ich ihr die Welt der Krabbeltiere erkläre. Genauso verhält es sich bei Arztbesuchen. Wenn man dem Kind vorher erklärt was passiert und was gemacht wird, nimmt man dem Kind die Angst. Meine Tochter hatte immer Angst vor Spritzen. Dementsprechend groß war das Theater beim Impfen. Aber dem kann man entgegen wirken, wenn man dem Kind erklärt, was genau gemacht wird. Auch beim Zahnarzt erklärt unser Zahnarzt erst genau was er macht. Er würde nie einfach darauf los bohren etc. Dafür gibt es dann einen neuen Termin. Vorher erklärt er, was er macht, zeigt die Instrumente etc. Es ist völlig normal, dass ein Kind Angst hat, wenn es keine Ahnung hat, was mit einem passiert. Die Urangst vor Spinnen, Insekten etc. ist auch ganz normal. Aber da sind die Eltern gefragt, dem Kind die Angst zu nehmen. Es braucht nicht für alles einen Psychologen und nicht alles ist gleich eine Störung. Wenn die Eltern die Ängste des Kindes nicht verstehen und einordnen können, bedarf es mehr als eine Therapie um dem Kind die Ängste zu nehmen. Denn in meinen Augen sind das ganz normale Ängste von Kindern und die Eltern sind der sichere Hafen, die den Kindern die Welt erklären und die Ängste nehmen.
LG
Lotta