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Verantwortungsloses Verhalten einer Lehrerin???
Hallo!
In eurem Fall wäre eine Schulbegleitung doch wirklich indiziert.
Ich würde jetzt erstmal die Ferien abwarten. Bevor dein Kind wieder in die Schule geht, würde ich auf einen runden Tisch mit Lehrerin und Schulleitung bestehen.
Sowas darf nicht vorkommen! Es geht ja nicht drum, daß dein Kind Ausschlag bekommt - sondern es geht um eine lebensbedrohliche Situation.
Das muss JEDEM Erwachsenen in eurer Schule klar sein. Auch den Veretetungslehrern.
Wie gesagt, vielleicht braucht dein Kind auch eine Individualbegleitung.
Gute Besserung! 🍀
LG,
Schniefnase
eine Schulbegleitung habe ich auch gedacht.
Die Kollegin war neu und wurde anscheinend nicht informiert.
Dass sie in der Situation nicht richtig reagiert hat, ist klar. Über so eine lange Zeitspanne nicht zu reagieren, halte ich für fahrlässig, ja. Irgendwann merkt man doch, dass etwas nicht stimmt. Aber vermutlich hatte sie Epilepsie nicht auf dem Schirm.
Ich fürchte, dass dir das an jeder Schule passieren kann. Wenn dein Kind allerdings so viele Baustellen hat und auch geistig eingeschränkt ist, würde ich über eine Förderschule für ihn nachdenken. Dort gibt es medizinisch ausgebildetes Personal und kleinere Gruppen.
Ich würde zudem niemals (!) in meinem Unterricht die Verantwortung dafür tragen, dass ein Inklusionskind nicht doch etwas isst, worauf es allergisch reagiert. Bei uns nehmen diese Kinder nur mit Begleitperson am Hauswirtschaftsunterricht teil. Ich teile den Kindern mit, welche Allergene in den Gerichten vorkommen und gebe ihnen die Möglichkeit, dass sie da ohne kochen. Aber dann muss ich bei bis zu 14 Kindern darauf vertrauen, dass die Kinder dann auch in ihrer Koje bleiben, nicht von den Tellern anderer essen bzw Küchenutensilien, an denen die Allergene kleben, nicht rumreichen.
Ich hatte einen solchen Fall noch nie- aber würde ein Kind nicht selbst auf sich achten können, sondern man mir die Verantwortung dafür übertragen, würde ich mich weigern. Ich biete gerne ein alternatives Gericht für dieses Kind an- aber dann hört es da auf.
An deiner Stelle würde ich mich an die Klassenleitung und/oder die Schulleitung wenden. Einen Wechsel auf eine Förderschule würde ich dir wirklich nahelegen. In diesem Fall sind leider die Grenzen des Regelschulsystems erreicht.
Dass dein Kind auf eine Regelschule geht, habe ich nun einfach vorausgesetzt. An einer Förderschule würde man anders reagieren und sich besser auskennen. Ich bin übrigens seit 10 Jahren im Schuldienst und habe einen solchen Fall noch nicht erlebt.
Würde es mein Kind treffen, würde ich nun erstmal die Diagnose des Arztes abwarten und mir dann wohl einen Anwalt suchen, der mich berät (Was passiert, wenn doch körperliche Schäden entstanden sind? Das muss daher alles ordentlich in der Schule dokumentiert sein..) und dann zur Schulleitung begleitet. Allerdings würde ich dir eine Förderschule wirklich empfehlen.
Wenn du noch Fragen hast, kannst du mich auch gerne anschreiben.
ich glaube, Du solltest darauf lernen, dass ihr mit der Schule ein KONZEPT entwickeln müsst, dass auch eine unbekannte Vertretungslehrerin richtig handeln kann.
Und wenn es ein Zettel um den Hals ist. Oder ein Vermerkt im Klassenbuch oder so.
Kommt ja auch drauf an, "wie" ein Kind krampft. -- ein Bekannter von uns, liegt still auf dem Boden und von aussen sieht man gar nix, ausser, dass er rumliegt. -- Das kann als "bockigkeit" ausgelegt werden.
Wenn er natürlich schnappt und schaum vor dem Mund hat usw... -- dann ist das verzögerte Handeln der Lehrerin natürlich schon zu besprechen.
Allerdings verstehe ich nicht, warum er keine Schulbegleitung hat?
Meine Freundin war lange Schulbegleiterin und musste hinten im Klassenzimmer sitzen für den Fall, dass etwas los ist... -- sie hatte das ganze dreiviertel Jahr gerade 3 mal eingreifen müssen und ist sonst nur rumgesessen, - also gehe ich mal davon aus, dass der Junge, der diese Hilfe hat lange nicht so schlimm dran war wie Deiner. -- kann man da zur Sicherheit nicht eine Begleitung, I-Kraft o.ä. beantragen?
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Ah, dann sconmal sorry für meinen Text oben, das habe ich zu spät gesehen.
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Ist die Schulbegleitung bei einem Träger oder bei eich Angestellt? Auf jeden Fall dort direkt Bescheid geben. Sie hat falsch gehandelt
Sie darf den Raum nicht verlassen.
Ansonsten einen Runden Tisch fordern. Mit allen daran beteiligten. Jugendamt, Schulleitung, Klassenleitung usw. Es muss ausgeschlossen sein, dass so ein Fall nochmal eintreten kann. Denn das nächste Mal kann das letzte Mal gewesen sein.
Einen Anwalt würde ich mir auf jeden Fall auch suchen um eventuelle Folgeschäden abzudecken. Zumal euch ja jetzt Kosten entstehen, dadurch, dass er nicht zur Schule gehen kann.
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Ich hab jetzt nicht alle Antworten gelesen, aber ich finde ja sie gehört angezeigt wegen unterlassen Hilfeleistung. Wenn nach 25 Minuten erst jemand kam der sich gekümmert hat und er vorher auf sich allein gestellt war ist das fahrlässig.
Weiterhin würde ich eine Schulbegleitung organisieren.
Alles Gute euch 🍀
Dann lies bitte mal alles, bevor du die Lehrerin wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigst.
Lehrerin an einer Förderschule, die die Schulbegleitung des Kindes zum Einkaufen schickt und es dann 25 Minuten auf dem Boden liegen lässt... Ich säße so schnell beim Anwalt, da könntest du gar nicht gucken.
Hey,
Das ist ja ein schreckliches Erlebnis. Vor allem für euch aber sicher auch für die Lehrer.
Habt ihr schon mal was von Therapiehunden gehört? Es gibt Hunde die extra darauf trainiert sind auf Anfälle zu reagieren und zu helfen und sei es den notfallknopf zu drücken welchen das Kind dabei haben könnte.
Falls ihr keinen Menschen als Begleitung wollt mein ich.
Ich würde mich mit der Schule nochmal zusammen setzen und den Fall besprechen.
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Was habt ihr für eine Schulbegleitung die auch wenn die Leherin sagt sie soll einkaufen gehen das auch macht.
Diese Dame sofort an den Träger melden und eine neue verlangen.
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