Kann Jemand helfen? ebay-nicht bezahlter Artikel

Hallo!
Ich bin grad etwas stutzig...
Am 11.08. habe ich etwas bei ebay verkauft. Und wartete und wartete auf das Geld. Käufer angeschrieben und nachgefragt, keine Reaktion. Am 23.08. habe ich dann einen nicht bezahlten Artikel gemeldet. Auch keine Reaktion vom Käufer. 5 Tage später habe ich dann den Fall geschlossen ohne Zahlung vom Käufer. Den Artikel habe ich jetzt wieder neu eingestellt. Es sind auch schon Gebote drauf.
Nun sehe ich grad auf meinem Kontoauszug, dass ich eben einen Zahlungseingang von diesem Käufer für den Artikel erhalten habe!
Ohne eine Nachricht oder Sonstiges von ihm erhalten zu haben!
Was sagt man dazu? Ich meine, das geht doch nicht, oder? Was mache ich denn nun? Muß ich ihm jetzt den Artikel schicken, ihn also bei ebay rausnehmen???

LG
Silvia

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wende dich doch an Ebay und schildere den Fall . Vielleicht war der Käufer aber auch verhindert , soll ja vorkommen , daß man mal schnell ins Krankenhaus muß , ohne an alles gedacht zu haben . Aber die Rechtslage kann Ebay sicherlich schildern .

Grüße kabama

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Hallo,

wenn du Pech hast, musst du - rein rechtlich betrachtet - sowohl dem ersten Käufer, als auch dem jetzigen Höchstbietenden den Artikel schicken... Da du sicher nicht zwei Artikel hast, müsstest du schlimmstenfalls einen gleichwertigen Artikel aufstöbern.

Das Problem ist: durch das Schließen des Ebay-Falls hast du zwar den Vertrag mit dir und Ebay als Vermittler aufgehoben, aber das ändert nichts an dem bestehenden Kaufvertrag mit dem Käufer. Dazu hättest du ihm einen Schriebs mit angemessener Fristsetzung zukommen lassen müssen (meist werden dafür 10 Werktage veranschlagt), indem du ankündigst, dass nach Verstreichen dieser Frist, euer Kaufvertrag erlischt.

Ich gehe davon aus, dass du das nicht getan hast. Leider ist es auf Ebay manchmal Mode, auf diese Weise Verkäufer zu schröpfen. Es wird sich also bewusst tot gestellt und wenn der Artikel dann wieder eingestellt ist, wird die Überwisung losgeschickt, um im besten Fall einen neuen Artikel zum Schnäppchenpreis zu erhalten, denn wie gesagt: momentan bist du 2 Käufern gegenüber verpflichtet.

Auch wenn du dein Angebot bei Ebay jetzt rausnehmen würdest, könnte der neue Bieter den Artikel zu seinem derzeit gültigen Höchstgebot einklagen. Sicher tun das wenigsten, aber wenn du Pech hast, bist da an genau so jemanden geraten.

Mein Rat: Frag nochmal in der Ebay Community im entsprechenden Forum nach - dort wird dir fachkundiger geholfen als hier und setze dich sowohl mit den Bietern, als auch mit dem ersten Käufer in Verbindung.

Alles Gute und liebe Grüße
Berna

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Hallo,

der erste Käufer hat ein Recht auf den Artikel und auch der der schon geboten hat.

Du darfst den Artikel nicht einfach wieder einstellen, du musst den Käufer anschreiben und ihm einen angemessene Frist setzen und dabei sagen das wenn er nicht in der Frist bezahlt, dass du dann vom Kaufvertrag wegen Nichterfüllung seinerseits zurücktrittst.

Jetzt musst du halt hoffen das der der darauf geboten hat keinen Ärger macht oder der erste Käufer die Ware nicht haben will, wenn du ihm das Geld zurücküberweist. Sonst haben beide ein anrecht auf den Artikel.

LG

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#schock
Danke für Eure Antworten!
Ach du liebe Zeit, ich wußte nicht, dass ich dem Käufer noch extra mitteilen muß, dass der Kaufvertrag dann ungültig ist.
Ich habe nun beide angeschrieben.

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Hallo,

das glauben viele.

Der Fall bei Ebay hat nichts mit dem Kaufvertrag zutun.

Ich wünsche dir viel Glück

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Du kannst die bereits abgegebenen Gebote streichen lassen und den Artikel aus der Angebotsliste löschen um ihn dem 1. Käufer zuzuschicken, oder aber du schreibst den 1. Käufer an, sagst das du den Fall wegen nicht bezahlens eröffnet hattest, nachdem keine Reaktion kam geschlossen hast und der Artikel bereits wieder eingestellt ist. Das Geld würdest du zurücküberweisen, dazu soll er dir bitte seine Kontodaten schicken. Wenn der Fall bei Ebay geschlossen war, dann dürfte er dich auch nicht mehr bewerten können.

LG

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Bei etwas bösem Willen seitens des Käufers wäre eine negative Bewertung bei Ebay sicher das kleinste Übel, was die TE zu erwarten hätte...

Klar kann man viel über die gute alte Kommunikation regeln - aber rechtlich steht dein Vorschlag auf sehr wackeligen Füßen.

Ich wiederhole es gerne noch einmal: wenn die TE nun einfach die Gebote streicht, kann der derzeit Höchstbietende die Herausgabe des Produkts zum gegenwärtigen Höchstgebot zivilrechtlich erklagen.

LG Berna

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Lass die Auktion von einem Bekannten zurücksteigern, also irgendwas surreal hohes drauf bieten. Stornier danach die Transaktion und schick den Artikel dem 1. Käufer. Hatte ich neulich auch erst, ohne ein Wort. Fall schon geschlossen, Artikel wieder eingestellt und plötzlich fiel ihr ein, sie war im Urlaub und hat gerade überwiesen ;-)

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Danke dir für den Tipp!!!!!