Ebay - Rücknahme, wenn Artikel defekt, auch wenn VK privat verkauft ?

Hallo

Wir hatten uns einen gebrauchten DVD Player bei Ebay gekauft.
Weil nichts vom Zustand des Players in der AB stand, habe ich den VK vorher angeschrieben und als Antwort kam, das der Player funktioniert und optisch top sei.
( nun, so lange er funktioniert, stört es mich nicht, ob da Kratzer etc. drauf sind )

Heute kam das Gerät und es funktioniert NICHT. Der Player liest erst ewig die DVD´s, aber er spielt nichts ab. Wir haben mind. 5 verschiedene DVD´s probiert, aber bei jeder das selbe Spiel. Und dies waren alles original DVD´s, also keine gebrannten.

Wie gesagt, er liest und liest und liest und dann irgendwann kommt die Meldung, Disk defekt.

Im anderen Player funktionieren die DVD´s, also kann es nur an diesem liegen. Ich habe jetzt mal den VK angeschrieben.

Er war privater VK und schließt laut AB Gewährleistung und Rücknahme aus. Ist ja alles schön und gut, aber das Gerät funktioniert ja leider nicht.

Kann er auf den Text in seiner AB beharren oder habe ich in diesem Fall das Recht dazu, das er das Gerät zurück nimmt ?

Verpackt war der Player eigentlich auch nicht gut. Der Karton war nur mit Zeitungspapier gefüllt, dementsprechend lag der Player halt nur in Zeitung. Kann mir schon vorstellen, das beim Transport innen vielleicht was kaputt gegangen ist.

Also nun zu meiner eigentlichen Frage ;-) :

Muß er das Gerät zurück nehmen und wenn ja, wie siehts mit der Rücksendung aus ?
Erst Gerät zurück, dann Geld erstattet oder anders herum ?

Danke im voraus für Antworten.

LG
Bianca

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Hi, auch wenn viele hier gern schreiben, als privater musst du nichts zurück nehmen, war ich schon immer der Meinung, daß das Quatsch ist.
Nur weil du privat verkaufst, heisst das ja lange nicht, dass du dann einen Freibrief hast, deinen Elektroschrott unter falschen Angaben über Ebay zu verkaufen und nachher kann dir keiner mehr was.

Zum Glück hab ich gerade gestern abend im TV etwas dazu gesehen und da hat ein Experte genau das auch gesagt.

Auch Privatverkäufer müssen dir dein Geld wieder erstatten, wenn sie dir einen Artikel verkaufen, der nicht der Beschreibung entspricht.

Ob er es freiwillig macht, ist natürlich die Frage. Unter Umständen wirst du da nur mit Hilfe eines Anwalts zu deinem Recht kommen. Er wird ja sicherlich leugnen und behaupten, du hättest das Gerät erst kaputt gemacht.

Also ich wünsch dir viel Glück und Erfolg!!
LG

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Wenn er von dem Schaden wusste, ist es arglistige Täuschung.

Ich würde ihn mal anschreiben und eine Rücknahme verlangen. Bei dem geringen Wert ist ein Anwalt wohl nicht sinnvoll (bei mir ging es um über 500.-€, da ging die Sache vor Gericht).

LG
P.

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Danke für Eure Antworten.

Ich hatte den VK gestern gleich wegen diesen Problem angeschrieben, aber bis jetzt hat er noch nicht geantwortet. Ich werde mal noch bis zum Wochenende warten.

LG
Bianca