Hallo ihr lieben,sagt mal kann mir mal jemand helfen.
Ich habe online einen Buggy gekauft ,wo jetzt ein Garantiefall war. Erst hieß es ,einschicken,Versand wird erstattet,haben sie nicht,hieß,dann nach dem abschicken,wird nicht erstattet,da sie es von hartan nicht wieder beommen.
Mein Buggy kommt zurück,ohne das der Schaden behoben wird,ich habe noch nicht mal eine Nachricht bekommen,Onlinehändler wollte sich drum kümmern bei hartan.
Nun bekomme ich die nachricht,bekomme ein neues gestell ,möchte aber das alte zurück schicken,aber nicht unfrei
Das wären über 30€ insgesamt,im Garantiefall. warum haben die das nicht gleich ausgetauscht.
ist das so Rechtens ?
L.G Tina
Onlinekauf / Garantie / Wer trägt die Versandkosten
Wirklich Garantie (dann musst Du die Bestimmungen lesen) oder nicht doch Gewährleistung?
Falls doch Gewährleistung :
Ist der Kauf kürzer als sechs Monate her (aber keinesfalls länger als zwei Jahre)?
Bei Gewährleistung hast Du Anspruch auf Ersatz der Versandkosten. Klär das vorher mit Hartan ab, ob diese jetzt ersetzt werden oder nicht. Falls nicht ist Dein Ansprechpartner der Verkäufer und nicht Hartan.
Unabhängig hiervon müssen bei Zusage der Erstattung der Versandkosten diese selbstverständlich auch erstattet werden. Dies gilt aber dann nur für den konkreten Versand (hier also der Erstversand) auf den sich diese Zusage bezog.
Wenn Hartan sich aber bereit erklärt das Gestell austauschen würde es mich sehr wundern, wenn die Versandkosten nicht bezahlt werden würden. Ich gehe eher davon aus, dass unfrei mehr kostet als die Erstattung der Versandkosten und ein Mißverständnis vorliegt .
der Buggy ist 1 J alt
nein am Buggy wurde nichts gemacht,bekam den Buggy wieder so zurück,wie ich ihn eingeschickt habe,beim Onlinehändler.
Nun hat der Onlinehändler ( habe mich beschwert ),über den alles läuft mir geschrieben,das ich von Hartan ein n eues Gestell bekomme,aber das alte möchte ich an den Onlinehändler zurück senden,auf meine Kosten
Wenn es sich um Gewährleistung handelt und folgerichtig Dein Ansprechpartner der Händler ist, solltest Du darauf hinweisen, dass die Kosten der Mangelbeseitigung der Händler zu tragen hat.
Verweise diesbezüglich auf § 439 II BGB.
Fordere den Händler daher zur Übernahme der Versandkosten (für beide) auf.
Problematisch könnte hier allerdings werden, dass Du im Zweifel nachweisen musst, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt (zumindest in der Ursache) vorhanden war.