Kontoauszug Versandhaus = erste Mahnung?

Hallo zusammen,

ich Dusseltier habe total vergessen, eine Versandhausrechnung zu begleichen (irgendwann ist ja immer das erste Mal). Letzte Woche habe ich von denen einen Kontoauszug erhalten, auf dem sie mir 7,00 € Mahngebühren in Rechnung stellen. Ich sehe diesen Kontoauszug als erste Mahnung an, ist das richtig? Und auf einer ersten Mahnung dürfen doch gar keine Mahngebühren berechnet werden oder sehe ich das falsch? Den Rechnungsbetrag habe ich auf jeden Fall sofort überwiesen und laut meinem Kundenkonto ist die Rechnung auch ausgeglichen, aber die 7,00 € stehen immer noch als offen da. Muss ich die wirklich bezahlen?

Viele Grüße!

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Hallo,

ich habe noch nie Mahngebühren bezahlt.

Also gleich den fälligen Rechnungsbetrag überweisen und gut ist es.


LG

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Sie dürfen vom ersten Tag der Fälligkeit an Mahngebühren verrechnen und normal musst du die auch bezahlen.
Es gibt zwei Möglichkeiten: du bezahlst nicht und sie akzeptieren es
Du bezahlst denn DU hast ja die Rechnung verpennt
Du bezahlst nicht und es kann teuer werden

Wenn ich vergesse ne Rechnung zu bezahlen, bezahle ich die Mahngebühren mit denn das gehört sich für mich so wenn ich etwas vergesse.
Ist mir bis dato zweimal passiert.

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Hallo,

das ist mir auch schon mal passiert. War aber der Meinung ich hätte sie bezahlt (war aber ne andere rechnung von denen) hab dann bei denen angerufen und gesagt, ich habe das vergessen. Weil es das erste mal war, hat sie das wieder rausgenommen.
Aber normal musst du das zahlen. Am besten rufst du mal bei denen an. Wenn du jetzt garnix machst, werden sie stehen bleiben und es wird mehr werden.

Viel Glück