Hallo,
ich habe ein Problem mit dem örtlichen Baby-Ausstatter und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt. Folgendes:
Wir haben letztes Jahr einen Brio-Kinderwagen mit Wanne und Sportaufsatz zum Preis von 444€ gekauft - Schnäppchen, weil Auslaufmodell. Vor 3 Monaten ist die Fußbremse kaputt gegangen und er wurde in Reparatur geschickt. Geht auf Garantie. Heute (2,5 Monate später statt 14 Tage später wie versprochen) wurde ich informiert, dass das Gestell nicht zu reparieren gewesen sei und ich einen Ersatz bekäme. Ich hin, wollte es abholen aber sehe, das sie mir ein anderes mitgeben wollten. Unsere Wanne und der Sportaufsatz hätten drauf gepasst aber der Neue hat keine Schwenkräder und ohne nehme ich den nicht. Das war damals ein wichtiges Kaufkriterium und daran halte ich auch bis heute fest. Nun bietet mir der Marktleiter 2 Optionen an:
1.) Wir bekommen einen Warengutschein iHv 444€ (damaliger Kaufpreis). Dafür können wir z.B einen neuen KiWa/Buggy kaufen. Er würde uns im Preis des Neuen auch noch entgegen kommen, damit wir für einen gleichwertigen nicht "allzuviel" draufzahlen müssten.
2.) Wir bekommen den Zeitwert bar erstattet. Ein KiWa wird 3 Jahre gebucht, wir bekämen also jetzt nach einem guten Jahr noch rund 300€.
Mein Sohn läuft zwar schon viel aber ohne Gefährt geht es noch nicht und irgendwann soll auch noch ein Geschwisterchen folgen -> wir bracuhen einen KiWa! Ich habe also wieder 2 Optionen:
1.) Gutschein nehmen und KiWa kaufen. Ich ärger mich nur, weil wir für 444€ da keinen so tollen KiWa nochmal bekommen. Vergleichbare kosten mal eben 700€ aufwärts und ich bin nicht bereit, die fehlenden 250€ draufzuzahlen. (Lasst es etwas weniger sein, wenn er uns entgegen kommt aber 250€ werden es seinerseits sicherlich nicht werden.) Und damit würde ich einen schönen neuen KiWa kaufen, den wir erst in geplanten 3 Jahren brauchen. Finde ich blöd.
2.) Gutschein nehmen und Buggy kaufen. Damit wäre zwar mein Sohn bedient aber für das nächste Kind müssen wir wieder einen neuen Wagen kaufen. Wir hatten nicht vor einen Buggy zu kaufen, weil wir mit dem Sportwagen super zurecht gekommen sind und nie einen Buggy vermisst hatten. Also hätten wir unter'm Strich einen Buggy für rund 200€ (oder was eben ein vernünftiger kostet) mehr bezahlt als eigentlich geplant.
Jetzt 2 Fragen: Darf der Händler zum Zeitwert wandeln und was würdet Ihr an meiner Stelle tun? (Ausser die ganze Situation total doof finden, ich ärger mich wirklich. Denn egal wie wir uns entscheiden: wir sind die Gelackmeierten!)
kalle
Wandelung zum Zeitwert - darf man das?
Hallo
Ich denk ich würde den Gutschein nehmen , wenn dein Sohn schon recht ut läuft würde ich vieleicht einen günstigen oder gebrauchten Buggy holen , dann würde ich immer mal schauen und zuschlagen wenn ihr weider ein schnäppchen seht , der Gutschein wird ja siche rnicht in wennigen Wochen verfallen oder ?
Mit den Zeitwert kann ich mir schon vorstellen , und ich denk des sie euchs chon sehr entgegen kommen mit den Gutschein für den damals bezahlten preis .
Lg Martina
Wir haben nochmal drüber nachgedacht und werden wohl wirklich eine gebrauchten Buggy nehmen und den Gutschein im Bekanntenkreis weiter verkaufen. Danke für Deine Antwort!
Wer bitte braucht einen Kiwa für 444 bzw. 700 €, kann der Kaffee kochen, schmiert Schnittchen, hat ein Autoradio eingebaut und 100 PS unter der Haube ?
Da man den neuen auch nicht für annähernd das los bekommt, was man dafür bezahlt hat und Dein Sohn schon recht viel läuft, würde ich die 300 € nehmen, mir im nächsten Laden nen Klappbuggy für 20-40 € kaufen und meinem Sohn in den Hintern treten damit er lernt zu laufen.
Ich weiß ja nicht ob es hier auch zutrifft, aber die meisten Kids die ich so kenne die in dem Alter und drüber sind, die noch regelmäßig im Kiwa/Buggy hocken, haben eigentlich weniger das Problem das sie es nicht schaffen würden längere Strecken zu laufen, sondern eher das es ihren Müttern nicht schnell genug geht mit der Lauferei und sie deshalb aus Bequemlichkeit ihr Kind wieder in den Wagen stecken.
Dann hat man natürlich auch irgendwann 3-Jährige die sich auch noch rumschieben lassen, denn es kommt der Tag, da begreifen die Kleinen ganz fix, dass man Mama zum Affen halten kann, wenn man sich nur entsprechend anstellt. ;)
Mit 15 Monaten hat keines unserer Kinder mehr im Kiwa/Buggy gehockt, im Gegenteil, die haben sich gewehrt wenn man ihnen mit dem Ding ankam.
Ah, da scheint jemand richtig Ahnung zu haben, wie so ein Alltag mit Kleinkind aussieht. Ja, mein KiWa konnte Schnittchen schmieren und ist sogar sonntags alleine zum Bäcker gefahren. Und ja, ich lasse mich von meinem Kind zum Affen machen, indem ich ihm abkaufe, dass der Kleine mit 15 Monaten noch nicht alleine weite Strecken laufen kann. Klar, ein 20€-Buggy tut es die kommenden Monate auch. Kann mir doch egal sein, wie bequem es mein Kind darin hat, wenn ich über Kopfsteinpflaster und Feldwege rumpel, was? Wir sind eine aktive Familie, die viel draußen in der Natur ist und da kommt man mit so einem Klappergestell nicht weit.
Was habe ich Dir eigentlich getan, dass Du mich so doof von der Seite anmachst?
So isses.
Du hast einen Anspruch auf den vollen Wert.
Wenn Du dort einen neuen Wagen kaufen willst nimm den Gutschein.
Wenn Du woanders einen willst bestehe auf Ersatz des vollen Preises.
Selbst wenn man aber den Nutzwert in Abzug bringen könnte dann ist die Buchung von drei Jahren vollkommen untauglich.
Dann müsste der komplette übliche Nutzungszeitraum berücksichtigt werden. Und ein Kinderwagen hält ja wohl länger als drei Jahre.
Teile dem Verkäufer mit, dass Du auf Erstattung des kompletten Entgelts bestehst und Du ansonsten einen Anwalt einschalten würdest.
Hallo,
ich hab inzwischen heraus gefunden, dass mir die Erstattung des Neuwerts zusteht, ohne Abzug durch Nutzung. Das gilt solange, wie ich die Sache bestimmungsmäßig benutzt habe. Z.B.: neuer Porsche nach 3 Monaten kaputt, kann nicht repariert werden, Kaufvertrag wird rückgängig gemacht. Kunde bekommt vollen Kaufpreis rückerstattet, wenn er mit auf der Straße (daheim - Arbeit - daheim) gefahren ist. Abgezogen wird nur, wenn er den Porsche als Baustellenfahrzeug benutzt hat und dementsprechend außerordentliche, nicht bestimmungsgemäße Abnutzungserscheinungen aufgetreten sind.
Insofern hattest Du recht. Wenn ich einen neuen KiWa da kaufen will, sollte ich den Gutschein nehmen, damit mir der Marktleiter weiterhin wohlgesonnen ist und mir preislich beim neuen entgegenkommt. Drohe ich ihm gleich mit Anwalt etc., sollte ich den neuen KiWa (wenn wir denn einen wollten) besser woanders kaufen...
Wandelung gibt es seit 2002 im BGB nicht mehr. Wieder was gelernt :)
2002 hat sich im BGB einiges getan (Stichwort: Sculdrechtsmodernisierung).
Ich finde die Angebote des Händlers vollkommen ok.
Ich würde Variante 2 bevorzugen, wobei sich mir der Sinn eines Kinderwagens im Gegenwert eines älteren Gebrauchtwagens nicht wirklich erschließt.
Dem einen reicht es, wenn er sein Kind 1,5 Jahre in einem 20€ Buggy durch die Welt schiebt, der andere bekommt da einen Vogel, weil es schlichtweg nicht geht. Der Wagen muss doch immer zur Familie passen und die sind so unterschiedlich wie Tag und Nacht. Sicher MUSS es KiWa für 700€ sein aber mit dem anderen Extrem komme ich eben auch nicht weit. Die Frage ist ja eher, was für mich rechtlich möglich ist und da habe ich inzwischen rausgefunden, dass ich Anspruch auf Erstattung des vollen Kaufpreises habe, kein Gutschein, kein Zeitwert.
Das ist dann kein älterer Gebrauchtwagen mehr, sondern eine Dreckschleuder....
Die Antwort der einen TE finde ich unerhört.
Es war wirklich eine höfliche Frage und ja - bei uns kaufen viele einen KiWa für € 600,- mindestens. Man möchte ja uch noch etws davon haben.
Kennst du jemanden, der BWL studiert hat? Oder Jura? Eine solche Person müsste dir darauf eine Antwort geben können.
Grüße aus Südbaden
Nordbaden grüßt zurück!
Ommm, nicht ärgern lassen, da sucht nur jemand Streit, ommm...
Habe inzwischen selber rausgefunden, wie es rechtlich steht: ich habe Anspruch auf Rückerstattung des vollen Kaufpreises, ohne Abzug, Gutschein oder sowas. Bleibt nur die Frage, wie ich mein Recht beim Händler durchsetze, wenn er sich querstellen sollte.
Einzelhändler oder Kette?
Bei der Kette (BabyOne, BabyWalz) hast du evtl. größere Chancen, wenn du damit drohst, an die "oberen" zu schreiben.
Einzelhändler ist schwieriger. Auf jeden Fall dann mit dem Chef, nicht mit einem Verkäufer verhandeln.
Bereite dich so vor, dass du demjenigen, alles , was du in Erfahrung bringen kannst, versiert "um die Ohren hauen" kannst.
Hallo,
einen solch teuren Kinderwagen hätte ich gar nicht gekauft.
Für meinen Sohn habe ich einen KiWa geschenkt bekommen, in dem 2 Kinder vor ihm lagen (war einer von Hauck). Der hat noch 10 Monate gehalten und ist dann zusammengebrochen. Ab dann ist mein Sohn eh gelaufen und brauchte keinen Wagen mehr
Der Chicco Sportwagen, den ich das erste Jahr für meine Tochter hatte, hat knapp 200 € gekostet. Der Buggy war dann noch billiger.
Nehmt den Gutschein und kauft Euch dafür ein günstigeres Modell. Es wird auch für das 2. Kind halten, zumal Dein Sohn wahrscheinlich eh nicht mehr lange einen Kinderwagen braucht, und wenn, dann einen kleinen Buggy.
LG
Wir hatten den Teutonia Mistral 2002 damals. Der war super, konnte auch Kaffee kochen und es war sogar möglich mit Wasserkanonen auf Dummschwätzer zu schießen
Ich habe 2 Kinder und als meine Kleine geboren war, da war meine Große 2 1/2 und ich habe den Wagen geliebt! Es war unheimlich bequem damit Einkäufe zu erledigen weil einfach alles reingepasst hat, dann konnte man noch das Laufrad auf den Lenker legen, das Buddelzeug in den Beutel, das Kind hatte Platz und ich kam prima durch die Stadt damit.
Ein Buggy hätte das so nicht geschafft.
Daher hast Du mein vollstes Verständnis dass Du einen solchen Wagen gekauft hast, der Preis ist doch egal. Der eine leistet sich einen Billigkinderwagen, der ander kann mal eben 600 € zahlen, der eine fährt mit einem Mofa, der andere hat 2 Autos in der Garage. Ist doch egal, geh einfach nicht auf solche Kommentare ein....
Ich würde den Gutschein nehmen, einen guten !!! Buggy kaufen mit Liegefunktion und Dach und den Restwert entweder weiterverkaufen oder aber aufheben.
Da es ja jedes Jahr neue Modelle gibt, war ja fast klar dass ihr keinen gleichen Wagen bekommen könnt. Sogesehen ist der Warengutschein doch ok......
WÜnsche Euch noch einen schönen Sommer....
Mona
Ja, das hatten wir auch überlegt. Vielleicht nehmen wir einen guten, gebrauchten Buggy und verkaufen den Gutschein (wenn es denn doch einer sein muss) im Bekanntenkreis weiter. Oder bei Urbia... Also Leute, macht Babys!!
zu unterscheiden ist hier allerdings: handelt es sich um die gesetzliche gewährleistungsfrist (dann muss der (versteckte) mangel schon bereits beim kauf bestand gehabt haben z.b. durch einen materialfehler in der herstellung) oder eine garantiesache. denn die garantie bekommt man meist zusätzlich vom hersteller oder händler und oft nur über bestimmte teile (z.b. das gestell des kiwas) und ist völlig freiwillig. wenn also die bremse durch abnutzung kaputt gegangen ist und euch vorher nicht direkt ein garantieanspruch auf später eintretende mängel gegeben worden ist habt ihr rein rechtlich keinen anspruch auf die rückzahlung des vollen kaufpreises.
Ah, Licht!
Die Bremse ist durch Abnutzung kaputt gegangen. Allerdings: wie ich vom Händler erfahren habe, war das ein immer wiederkehrendes Problem bei den Wagen dieses Typs, weswegen dieser Typ auch nicht mehr hergestellt wird. Ich vermute einen Planungsfehler: Bremskabel wurde über eine scharfe Kante/Knick geführt und ist dort gerissen.
Ich hatte lt. Vertrag 6 Monate Garantie und 12 Gewährleistung. Den Schaden habe ich nach 10 Monaten gemeldet.