Hallo,
ich habe aktuell folgendes Problem und hoffe das mir jemand sagen kann wie hier die Rechtslage ist:
Ich bin bei eBay seit vielen Jahren als Privatperson angemeldet, kaufe ab und an was und verkaufe vielleicht 10mal im Jahr was.
Jetzt habe ich eine Tasse und ein Milchkännchen (war eine Auktion da ich es als Set verkauft habe) aus Meißner Porzellan für 31,61 Euro versteigert.
PayPal biete ich als Zahlungsweise generell NICHT an und die Dame hat das Geld ganz normal überwiesen.
Mein Auktionstext war folgender:
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Hallo, schön das Sie reinschauen ...
... Sie bieten hier auf
eine Tasse und ein Milchkännchen aus Meißner Porzellan
Beides in schneeweiß und in einem guten Zustand, lediglich das Kännchen hat einen kleinen Abplatzer oben am Rand.
Es handelt sich hier um einen Dachbodenfund.
Viel Spaß beim Bieten!!
Wenn Sie Fragen haben, dann mailen Sie einfach, ich beantworte sie gern.
Nur ernstgemeinte Gebote bitte und bieten Sie nicht, wenn Sie mit folgender Regelung nicht einverstanden sind:
Es handelt sich hierbei um einen Privatverkauf, daher ist keine Rücknahme oder Garantie durch mich möglich.
Vertrauen ist alles, aber ich denke meine 100% positiven Bewertungen helfen Euch bei der Entscheidung.
Ich verschicke einen Tag nach Geldeingang und erwarte einen Zahlungeingang von 3 Werktagen nach Auktionsende.
Alle Markennamen, Warenzeichen und eingetragenen Warenzeichen, die in diesem Angebot verwendet werden, sind Eigentum Ihrer rechtmäßigen Eigentümer. Sie dienen hier nur der Beschreibung bzw. der Indentifikation der jeweiligen Firmen, Produkte und Dienstleistungen.
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Ich hatte unversicherten Versand angegeben und sie hat auch nichts gesagt, dass sie lieber versicherten Versand nehmen möchte.
Jetzt behauptet sie, die Tasse wäre kaputt und das Kännchen ganz angekommen und sie wäre sofort auf die Post gerannt und hätte sich dort versichern lassen, dass ich nicht ordentlich verpackt hätte! Meine Meinung nach Stnadardbehauptung der DPAG
Ich bin mir aber sehr sicher das ich ordentlich verpackt habe. Ich hab bei eBay schonmal ein komplettes 30teiliges Kaffee-Service verkauft, welches heil ankam und weiß gerade auch nach etlichen Umzügen wie man Porzellan/Keramik verpacken muss! Und das Kännchen ist ja auch heil geblieben!
Nun verlangt sie den kompletten Kaufpreis inkl. Versandkosten zurück!
Warum? -> Sie wollte ja eigentlich nur die Tasse haben und hat für das Kännchen keine Verwendung und würde mir dieses nach Geldeingang zurückschicken!
Was jetzt?
VG
ladysscarlett
Problem mit eBay Käuferin -> Tasse kaputt angekommen
Hallo,
lass dir doch Fotos schicken. Mal sehen was dann kommt.
LG
Ein Photo der kaputten Tasse hat sie mir bereits geschickt. Ist allerdings sehr nah aufgenommen und die Tasse sieht riesig aus.
Wie gesagt, es war eine schlichte einfache weiße Kaffeetasse
Hallo, lass dir erstmal ein Foto als Beweis für die kaputte Tasse schicken.
Ein Photo der kaputten Tasse hat sie mir bereits geschickt. Ist allerdings sehr nah aufgenommen und die Tasse sieht riesig aus.
Wie gesagt, es war eine schlichte einfache weiße Kaffeetasse
Ein Photo der kaputten Tasse hat sie mir bereits geschickt. Ist allerdings sehr nah aufgenommen und die Tasse sieht riesig aus.
Wie gesagt, es war eine schlichte einfache weiße Kaffeetasse.
Und wer bitte sagt mir, dass ihr selbst die Tasse nicht runtergefallen ist beim auspacken?
Ausserdem wollte sie unversicherten Versand und ich habe eine Rücknahme etc. auch ausdrücklich ausgeschlossen.
Hi,
ich würde da gar nichts machen - vor allem, wenn Du von ihr die schriftliche Aussage hast "dass sie mit der Tasse nichts anfangen kann und nur das Kännchen braucht".
Solltest du etwas tun wollen - dann max. anteilig die Tasse erstatten, aber keine Portokosten.
Gruß
Kim
Porzellan kann schnell mal zu Bruch gehen, auch wenn es ordentlich verpackt wurde. Habe selber schon öfter kaputtes Geschirr geliefert bekommen, auch von Händlern.
Ich würde der Käuferin fairerweise den halben Kaufpreis zurückerstatten und es als Lehre nehmen zukünftig solche Dinge nur versichert zu versenden.
Cinderella
Hallo,
da du als privat Person gehandelt hast, hast du dein Teil des Kaufvertrages erfüllt indem du die Ware sicher verpackst und versendet hast. Der Risiko vom unversichertem Versand ist sache vom Käufer. Wurdest du gewerblich handeln sehr das ganz anders aus. Es geht eigentlich darum wie sehr du an deinem 100% Positive Bewertung wert drauf legst. Es ist eine reine Kulanz sache ob du den Käufer was zurückzahlst oder nicht.
Ich verschicke grundsätzlich mit Hermes da schon für einen günstigeren Preis als ein DHL Päckchen, die Ware für bis zu 500€ versichert ist.
Gruß
Besito