Hallo an alle,
ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Ich bin grad echt auf 180.
Wir haben am 06.06. 2 Unterputzarmaturen für Badewanne und Dusche bei einem Gewerblichen Verkäufer bei 3-2-1 gekauft. am 08.06 und am 09.06 sind die Pakete angekommen (keine Ahnung wieso er das in 2 Lieferungen geschickt hat).
Mein Mann hat es sich angeschaut und dann festgestellt, dass es nicht mit unseren Anschlüssen an Wanne und Dusche zusammenpasst.
Also habe ich den Verkäufer am 12.06. angeschrieben, dass ich die Sachen gerne zurückschicken möchte und wie wir das mit den Versandkosten machen sollen --> keine Antwort. Nochmal geschrieben --> keine Antwort.
Heute habe ich ihm dann nochmal geschrieben, dass ich die Sachen morgen unfrei an Ihn zurückschicke, da die Rückgabezeit ja diese Woche endet (14 Tage) und was antwortet er mir: Ich brauch die Sachen nicht zurückschicken, die Rückgabezeit von 10 Tagen wäre längst vorbei und er würde das Paket nicht annehmen.
Er hat mir dann noch seine AGBs geschickt mit der Rückgabezeit von 10 Tagen, in seiner Auktion sind aber 14 Tage angegeben.
Was soll ich denn jetzt tun, es handelt sich um einen Betrag von 200 €. Ich habe außerdem keine Rechnung von Ihm bekommen und jetzt schreibt er mir: Dann weisen sie mal nach das die Ware von uns ist! In diesen Sinne.es gelten unsere AGB s die aktuell sind und jederzeit rechtlich bestand haben. Nochmal,die Frist ist dafür abgelaufen. Achja, bezahlt habe ich mit Paypal. Aber der Käuferschutz besteht wohl nur für Defekte Ware.
Ich dreh noch durch, das war das letzte mal, dass ich bei .... bestellt habe.
HILFE!!
Sorry für die Rechtschreibung, hab grad keinen nerv dafür.
Liebe Grüße
Lillian.
Hilfe!! Ebay-Verkäufer will Ware nicht zurücknehmen, was kann ich tun?
du hast 14 tage rückgaberecht.ich würde es aber nicht unfrei schicken sondern als paket dürfte 6,90 kosten und ein schreiben das du das geld zurück forderst.kannst lieber auf die 6,90 verzichten als wenn du es unfrei schickst und er nimmt es nicht an das wird teurer.du hast dann einen einlieferbeleg für paypal den du vorlegen kannst das die ware zurück ging.beantrage dann bei paypal die rückbuchung die wollen den beleg sehen.wenn er schon geantwortet hat ,in den 14 tagen das schreiben auf bewaren denn dann hast du den beweis das du widerufen hast innerhalb der gesetzlichen frist.
Hallo,
danke für deine Antwort. Muss ich diesen kleinen Beleg von der Post bei Paypal einschicken? Sorry für die Frage, sowas ist mir zum ersten mal passiert.
den kannst du einscannen und dehnen dann schicken ,die schreiben dich an oder kannst bei der beantragung der rückbuchung sofort dabei tun mußte mal lesen ist aber einfach
Du müsstest eigentlich von Ebay direkt nach dem Kauf eine Mail mit dem Widerrufsrecht des Verkäufers bekommen haben.
Du hast bei Käufen über das Internet ein Widerrufsrecht von 14 Tagen und daran MUSS sich der Verkäufer auch halten.
Da du den VK nach bereits 3 Tagen angeschrieben hast, hast du natürlich auch fristgerecht widerrufen.
Über Verkäufe ohne Rechnung freut sich übrigens das Finanzamt ganz besonders
Melde den fall bei Ebay oder besser... ruf da an
Achso... den Rückversand trägt bei Käufen über 40 Euro der Verkäufer
lg Sanni
Das funktioniert ganz einfach, du musst
Fall öffnen- Ware zurückschicken- und da wird auch noch ein Zettel mit ausgedruckt das du halt alles zurück gibts und das Geld wieder haben willst.
Bei Paypal musst du es auch melden, dort gibts du die Sendungsnummer ein und die können dann sehen wann er es annimmt und die überweisen die dann das Geld.
Das machen wir immer so, auch wenn uns die Ware nicht gefällt, nicht nur bei defekt.
Da gabs noch nie probleme.
Gut, dass Du als Käufer Paypal genutzt hast, somit bleibst Du maximal auf den Rücksendekosten sitzen. Wie Paypal das handhabt (bei über 40 € Warenwert) weiß ich nicht. Rechtlich gesehen muss der Verkäufer auch den Rückversand tragen.
Unfrei würde ich nicht schicken, denn wenn der Verkäufer das Paket nicht annimmt (und davon gehe ich bei dem Schriftwechsel aus) kommt es zu Dir zurück und Du zahlst dann doppelt.
Ich würde evtl. auch in Betracht ziehen, das für ihn zuständige Finanzamt zu informieren.
Hallo,
wenn mir ein gewerblicher so kommt: Meldung ans Finanzamt. Er darf nicht einfach so, irgendwelche Fristen wie es ihm gefällt nutzen. Ausserdem hast du dich fristgemäß bei ihm gemeldet. Und als gewerblicher MUSS er eine Rechnung mitschicken.
Lg Maja