Ist da direkt bei Terminabsprache ein mündlicher Kaufvertrag gemacht worden,
oder gilt da auch solange Angebot drinsteht ist er vorhanden?
Frage deshalb weil mir jemand schrieb ich hätte mündlichen Kaufvertrag mit ihr abgeschlossen und diesen gebrochen in dem ich den Laminat jemand anderen verkauft habe.
Da wir umziehen wollen diese Woche kann ich doch nicht den Laminat festhalten oder wie sehe ich das?
LG
Anke
Ebay Kleinanzeigen
Bin ich dem jenigen zu Schadenersatz verpflichtet weil er das Laminat nicht bekommen hat?
Es ging lediglich um gebrauchten gut erhaltenen Laminat von etwa 55 qm für 30 Euro.
Habe von demjenigen auch keine Anzahlung erhalten.
Ein mündlicher Kaufvertrag mit beiderseitig zugesagter Terminvereinbarung ist genauso gültig wie ein schriftlicher, es sei denn, der Käufer kommt unentschuldigt nicht zum Termin.
Linda
Aber in dem Fall muss es halt schnell hier raus, da wir ja selber ab morgen umziehen und die Wohnung auch direkt danach an den Vermieter übergeht.
Wobei nur bei diesem einen habe ich bisher das Theater gehabt in den Kleinanzeigen. Sonst nicht.
Dann habt ihr ja sicher einen Termin vereinbart. Kam denn der Käufer nicht zum vereinbarten Termin oder hast du das Laminat schon im Vorfeld verkauft, ohne abzuwarten? Dann wärs etwas fatal!
Hi,
hattest du dem Käufer zugesagt, dass er das Laminat bekommt und gleichzeitig einen Termin zur Abholung vereinbart? DAS ist ein zustandegekommener Kaufvertrag!
VG
Gael
Hallo,
kommt drauf an. Hat der Interessent fest zugesagt oder nur Interesse bekundet und wollte sich den Laminat ansehen?
Wenn gesagt wurde, das er zum Preis X den Laminat am Tag Y abholt, und du ihm das zusagst, ist das ein mündlicher Kaufvertrag. Reines Interesse ohne Zusage, ist gar nichts.
Ich würde auch immer gleich sagen, das bei Nichterscheinen das ganze hinfällig wäre und ein Anspruch nicht mehr besteht. Manche glauben ja man hat nichts anderes zu tun, als auf
Käufer zu warten, die dann nie erscheinen.
Wie auch immer...läßt sich das so oder so nicht beweisen - ohne Zeugen, heißt das Aussage gegen Aussage.
Ich kenne ja nun Deinen Schriftwechsel nicht. Davon würde ich das Ganze aber abhängig machen.
Da sind soviele Spacken unterwegs, die nicht im geringsten eine Kaufabsicht haben, dass es besser ist, auf telefonischen Kontakt zu verweisen. Dieses Mailgeschreibe (wobei man ja nicht einmal die wahre Mailadresse übermittelt bekommt) bringt doch meistens nichts. Somit ist man hinterher auch nicht angreifbar.
Wenn konkret ein Termin zur Besichtigung bzw. Kauf (das sind auch wieder zwei unterschiedliche Dinge) ausgemacht wurde und dieser verstrichen ist, ohne dass die Person da war oder abgesagt hat, dann fühle ich mich danach selbstverständlich nicht verpflichtet, demjenigen hinterherzumailen oder zu hinterherzutelefonieren.
Hallo,
wir hatten neulich so einen ähnlichen Fall, nur waren wir die Interessenten. Es ging um ein Fahrrad für unseren Sohn. Ich hatte es Freitag Mittag in den Kleinanzeigen gesehen und den Verkäufer per E-Mail kontaktiert, ob wir es uns am Samstag Vormittag ansehen könnten. Vorher ging es nicht. War kein Problem.
Dann kam am Freitag Abend eine Mail vom Verkäufer das er das Rad soeben verkauft hätte.
Ich sag mal, ärgerlich, aber rechtlich okay. Von uns hatte er ja keine Kaufzusage, wir mussten ja erst mal schauen ob das Rad passt.
ICH persönlich mache es so, wer zuerst kommt, darf auch zuerst schauen, solange es in 1-2 Tagen stattfindet. Alle anderen werden hintenangestellt. Aber das macht halt nicht jeder. Wir fanden es zwar schade, aber es ist nicht das Letzte Fahrrad im Angebot.
Ich denke du brauchst dir da keine Gedanken machen.
LG
Tanja
mir wäre es völlig egal . Der der zuerst erscheint und zahl bekommt die Sache . Wer weiß denn schon ob ein Interessent auch tatsächlich vorbeikommt .