Kauf eingeschränkt Geschäftsfähiger rückgängig machen?

Hallo!
Unser 15jähriger Sohn hat Anfang Oktober ohne unser Wissen und natürlich ohne unser Einverständnis von seinem ersparten Geld eine Spielekonsole für 200,- und Ende Oktober im gleichen Geschäft eine tragbare Spielkonsole mit vorinstalliertem USK18-Spiel und extra noch zwei Spiele (USK18) im Wert von 230,- gekauft.

Beide Konsolen habe ich ohne Umverpackung, allerdings mit der jeweiligen Rechnung, die auf seinen Namen ausgestellt ist, diese Woche gefunden.

Laut seiner Aussage war beim ersten von unzähligen Käufen seiner Freunde und ihm ein 18jähriger Nachbar von einem Freund dabei, der seinen Ausweis vorzeigte und den Jungs dann das gewünschte Spiel USK18 aushändigte. Bei beiden Käufen unseres Sohnes war der 18jährige nicht mehr erforderlich, der Verkäufer wisse ja, daß jemand da wäre, der seinen Ausweis vorlegen würde.

Heute morgen war ich nun im Geschäft und wollte den Kauf der Spiele und der tragbaren Konsole mit dem installierten Spiel ab 18 rückgängig machen. Die Spiele hätten wir zurückgeben können, die Konsole im gebrauchten Zustand jedoch nicht. Laut Verkäufer hätte mein Sohn sie mit seinem erwachsenen Bekannten rechtmäßig erworben und in Gebrauch genommen, deswegen sei sie nicht wieder verkäuflich und könne nicht zurückgenommen werden. Später wurde uns angeboten, das vorinstallierte Spiel ab 18 zu löschen und uns den Betrag von 20,- zu erstatten, als wir auch das ablehnten, wurde uns die Hälfte der Kaufpreises zurückzuzahlen angeboten.
Wir bestehen aber auf der rücknahme und Auflösung des Kaufvertrages. Sind wir im Recht und wie würden die nächsten Schritte aussehen?

Darf unser Sohn mit einem 18jährigen (wir müssen ja mal davon ausgehen, daß er doch dabei war und unser Sohn uns anflunkert) auch ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten solche Käufe tätigen? Ich bin der Meinung, daß solche Geldbeträge und erst recht der Kauf solcher Spiele nicht ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten wirksam sind? Oder liege ich da falsch? Darf mein Sohn wirklich mit irgendeinem x-beliebigen "Erwachsenen" ins Geschäft marschieren und solche Spiele kaufen, nur weil dann jemand seinen Ausweis vorlegt?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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Hallo,

Natürlich darf ein Minderjähriger eine Konsole erwerben ohne Einverständnis, warum auch nicht?
Das mit den Spielen ab 18 geht natürlich gar nicht, allerdings ist der Laden vollkommen im Recht wenn ein volljähriger das Spiel für ihn gekauft hat, was sollen die da machen?
Genauso verhält es sich ja auch mit Alkohol und Zigaretten, was meinst du wie oft da Minderjährige antanzen mit älteren Freunden, oder die sprechen einfach im Laden Erwachsene an ob die ihnen das kaufen.
Klar ist das scheiße, aber was soll man als Verkäufer machen? Man MUSS es denen ja verkaufen.
Zur Verantwortung kannst du allerdings den Kumpel ziehen, der das für ihn getan hat.
Und eben die nachfolgenden Käufe ohne den Kumpel gehen ebenfalls so nicht, da muss der Verkäufer hinhalten da er sich strafbar gemacht hat.
Da musst du einfach Anzeige erstatten gegen jeweiligen Laden und den Verkäufer, bei der Polizei.

Ich schätze auf der Konsole bleibt ihr aber sitzen.
Aber wäre es so ein Drama wenn der Junge eine hätte? Natürlich nicht spielen ab 18, sondern etwas altersgerechtes.
Verstehe mich nicht falsch ich will mich nicht einmischen, ich frage nur aus Interesse.
Ich denke wenn ihr so sehr dagegen ankämpft, dass der Junge sich das schon heimlich kauft macht es nur schlimmer.

LG

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Google mal "Taschengeldparagraph".

Ein Kind über 7 Jahre darf über sein Taschengeld frei verfügen. Problematisch wird es, wenn eine größere Summe ausgegeben wird, Taschengeld z.B. angespart wird. Da gibt es keine genauen Summen, was angemessen ist und was nicht mehr.

LG
P.

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Das Problem bei der Sache ist ja nun aber das der Junge dem Volljährigen Jungen sein Geld gegeben hat um ihm das Teil zu kaufen, wie will man dem Verkäufer nun anlasten das er eigentlich dem jüngeren Was verkauft hat?
Der kann das ja gar nicht wissen, also ist das Geschäft ja auch nicht Schuld an dem Kauf und muss demnach nichts zurück nehmen.

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Ich würde mir erst mal Gedanken darüber machen, warum Dein Sohn so etwas heimlich kauft und versteckt. Was läuft schief, dass er auf solche Ideen kommt?

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Äääääääääh...

was da schief läuft? er kauft sich HEIMLICH spiele ab 18 und zwei spielkonsolen, weil er weiß, daß er es nicht darf?!

alle kumpels aus seiner klasse spielen solche spiele und er wollte das halt auch. und weil er weiß, daß wir es nicht dulden, tut er es heimlich und versteckt es vor uns. ende der geschichte. keine tiefgreifenden dramen und ähnliches.

und die konsole hätte er prinzipiell kaufen dürfen, nur nicht jetzt. darauf bin ich oben näher eingegangen.

unseren kindern fehlt es an nichts. sie bekommen alles, was sie brauchen, wir haben zeit für sie und wir haben ein gutes verhältnis miteinander. ich bin aber der meinung, daß man nicht jeden wunsch seiner kinder prompt und ohne nachfragen erfüllen sollte, weil sie es ja sonst heimlich machen könnten. soll ich ihnen dann auch das rauchen und das trinken vorsorglich gestatten, weil sie es ja sonst heimlich tun könnten? das ist nicht mein erziehungsansatz. zumal er eine spielkonsole und eine tragbare besitzt. eben nur nicht die neusten modelle.

das war aber auch nicht meine frage. da hat ein verkäufer an mindestens fünf minderjährige spiele und konsolen ohne jugendfreigabe verkauft und gleich mal die empfehlung an ebendiese minderjährigen geliefert, doch eine oma draußen auf dem parkplatz anzusprechen, daß sie ihren ausweis vorlegen soll.

trotzdem danke für deinen guten rat! #gruebel

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Du hast meinen Hinweis nicht verstanden, es geht nicht darum, dass Kinder alles bekommen sollen und es geht nicht darum, ob sie alles haben, was sie brauchen.

Ich würde vermuten, Deinem Sohn fehlt es an Vertrauen, wenn er solche Aktionen durchzieht. Oder erziehst Du Deine Kinder sehr streng?

Meine Kinder hätten mit mir wahrscheinlich eher monatelang diskutiert, heimlich gekauft und vor allem dann auch noch versteckt, hätten sie nicht.

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Dein Sohn war der Käufer. Dann muss der Sorgeberechtigte den Kaufvertrag genehmigen.

Die Begleitung eines Erwachsenen ist nicht ausreichend.

Teilt dem Verkäufer mit, dass ihr den schwebend unwirksamen Vertrag nicht genehmigt. Besteht also auf Rückabwicklung.

Dass die Konsolen jetzt gebraucht sind ist in diesem Zusammenhang irrelevant. Es liegt ja kein Kaufvertrag vor.

Weist daraufhin, dass ihr bei weiterer Ablehnung einen Anwalt einschalten werdet.

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vielen dank für deine hifreiche antwort. heute nachmittag haben wir noch mal einen termin mit dem geschäftsführer und dem juniorchef (der gleichzeitig der verkäufer war, der den jungs die sachen verkauft hat). sie wollten sich nun bis heute nachmittag überlegen, ob sie die konsole zurücknehmen. wenn das nicht der fall ist, ist unser nächster gang der zum anwalt.

viel wiichtiger finde ich aber noch die missachtung des jugendschutzgesetzes wegen der spiele ohne jugendfreigabe. wie können wir da vorgehen, damit so etwas dort nicht mehr passiert? muß das bei der polizei beanzeigt werden? angesprochen haben wir den verkäufer schon darauf, aber er wähnt sich im recht und beharrt darauf, daß bei den käufen immer der 18jährige oder "oma`s" dabeiwaren. (am samstagnachmittag traf ich bei einer schul-veranstaltung eine verkäuferin des geschäftes (interessanterweise auch noch die Tochter des geschäftsinhabers bzw schwester des verkäufers), die mich ansprach und mir sagte wie toll sie es findet, daß nun endlich "mal was passiert". es scheint wohl an der tagesordnung zu sein, daß minderjährigen für den erwerb von spielen mit altersbeschränkung geraten wird, sich doch auf dem parkplatz eine nette oma zu suchen, die ihren ausweis vorlegt.)

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Bezüglich der Konsole sehe ich Euch im grünen Bereich.

Der Kauf wird rückabgewickelt, da kein Kauf zustande kam. Ihr erhaltet Euer Geld. Der Verkäufer hat dann einen Anspruch auf Rückübereignung der Konsole.

Eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch sehe ich nicht.

Ich setze aber voraus, dass Euer Sohn das Geld nicht zur freien Verfügung überlassen bekommen hat. Dann könnte m.E. der "Taschengeldparagraph" greifen.

Der Zugriff auf das Geld reicht nicht aus.

Zuständig für den Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz wird wohl das Ordnungsamt sein.

Wenn ein fremder Erwachsener das Spiel kauft und dann weitergibt wird es rechtlich interessant., insbesondere, wenn die Minderjährigenj diesen Tip vom Verköäufer erhalten haben.

Inwieweit solche "Umgehunggesschäfte" ordnungswidrig sind kann ich nicht abschließend beurteilen.

Letztlich ist das aber nicht von Euch zu klären. Dem Ordnungsamt teilt man einfach den Sachverhalt mit.

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Wie es rechtlich aussieht, kann ich dir leider nicht sagen...aber warum habt ihr nicht im Vorfeld verhindert, dass euer Sohn sein Erspartes ohne eure Zustimmung auf den Kopf haut? Das wäre der einfachere Weg gewesen, statt jetzt den Händler dafür verantwortlich zu machen, dass er eine Konsole an einen Volljährigen verkauft...zumal der Händler doch gar wissen konnte, dass der Junge die Konsole nicht für sich selber kauft.

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ja, hinterher ist man immer schlauer. das war natürlich unser fehler, daß wir unserem sohn vertraut haben, daß er nicht sein gesamtes erspartes auf den kopf haut. aber wir haben damit absolut nicht gerechnet. wir haben ein sehr gutes verhältnis miteinander und sprechen auch über alles, zumindest habe ich das bis jetzt angenommen.

um das für dich mal zu entwirren: der "arme" händler hat die konsole unserem minderjährigen sohn verkauft. da war kein volljähriger dabei. unser sohn stand allein an der kasse, die rechnung läuft auf seinen namen. und selbst wenn das nicht so war, hatte er für diesen kauf nicht unsere zustimmung. anders würde es aussehen, wenn er einem 18jährigen sein geld und den kaufauftrag gegeben hätte und hätte draußen vorm geschäft gewartet. so war es aber nicht. der bedauernswerte händler hat einem minderjährigen drei spiele ab 18 über die ladentheke geschoben und findet das jetzt immernoch vollkommen in ordnung.

ich weiß nicht, ob du selbst kinder hast und wie alt diese sind, aber stell dir vor, eins deiner kinder würde so etwas tun. fändest du es in ordnung?

wenn du den ganzen thread gelesen hast, dürfte dir nicht entgangen sein, daß es uns weniger um die konsolen an sich geht (schade ums geld in meinen augen, ohne frage, aber es ist ja sein geld) sondern eher um die völlige missachtung des jugendschutzgesetzes. das sind spiele die nicht umsonst erst ab 18 freigegebn sind, sie können der psyche eines jugendlichen ganz erheblichen schaden zufügen. und dann möchte ICH entscheiden dürfen, ob MEIN kind solche spiele spielen darf oder eben nicht. und nicht irgendein geschäftsinhaber.

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Ich habe das jetzt alles durchgelesen und würde den Ladeninhaber anzeigen, denn er hat es ja absichtlich verkauft.

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